Kriterien für die Bewerbung als Erwachsener
- Sie sind volljährig (18 Jahre oder älter)
- Erfüllen Sie die einschlägigen Aufenthaltsbedingungen
- Erfüllen Sie die einschlägigen Aufenthaltsbedingungen
- Erfüllen Sie die einschlägigen Aufenthaltsbedingungen
Diesem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden
Eine beglaubigte Farbkopie der biometrischen Seite Ihres aktuellen Reisepasses. Die Farbkopie muss von einem Rechtsanwalt, Eideshelfer, Friedensrichter oder Notar beglaubigt sein. EINE BEGLAUBIGTE KOPIE MUSS ZUSAMMEN MIT DEM AUSGEFÜLLTEN BESCHEINIGUNGSFORMULAR UNTER "IDENTITÄTSNACHWEIS" HOCHGELADEN WERDEN.
Eine beglaubigte Kopie Ihrer zivilen Geburtsurkunde und eine Kopie einer Übersetzung ins Englische, wenn die Urkunde in einer anderen Sprache als Englisch oder Irisch abgefasst ist.
Außerdem müssen die Antragsteller ihre Identität nachweisen. Dazu können die Bewerber Identitätsdokumente mit einem bestimmten Punktwert einreichen, bis sie eine Punktzahl von 150 Punkten.
Die Antragsteller müssen in jedem der Jahre, in denen ein Wohnsitznachweis erforderlich ist, eine Punktzahl von 150 Punkten erreichen. Dazu müssen sie Nachweise mit einem bestimmten Punktwert einreichen, bis sie die erforderliche Punktzahl von 150 Punkten für jedes beanspruchte Jahr des Wohnsitzes erreichen.
Wenn sich Ihr Antrag auf irische Vereinigungen bezieht, müssen Sie Folgendes angeben
- Beglaubigte Kopien aller Dokumente zum Nachweis Ihrer irischen Zugehörigkeit**, z. B. alle Geburts- und/oder Heiratsurkunden oder Lebenspartnerschaftsverträge, die zum Nachweis der Zugehörigkeit benötigt werden, beglaubigte Kopien ausländischer Geburtsregistereinträge, Kopien von Einbürgerungsurkunden usw.
- Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung. Aufenthaltsgenehmigungen werden durch Stempel in Ihrem Reisepass nachgewiesen, während zusätzliche Zeiträume durch Schreiben der Einwanderungsbehörde (Immigration Service Delivery) abgedeckt werden können, die Ihnen eine Genehmigung für einen bestimmten Zeitraum ab oder bis zu einem bestimmten Datum erteilen.
- In Abschnitt 16(2) des irischen Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1956 wird die Zugehörigkeit zu irischen Verbänden wie folgt definiert: durch Blutsverwandtschaft, Schwägerschaft oder Adoption mit einer Person verwandt, die irischer Staatsbürger ist, oder der Lebenspartner einer Person, die verstorben ist und zum Zeitpunkt ihres Todes irischer Staatsbürger war oder Anspruch auf die irische Staatsbürgerschaft hatte.