In diesem Abschnitt
Einführung
Wenn Sie ein älterer Angehöriger eines irischen Staatsbürgers oder eines Nicht-EU/EWR-Bürgers sind, der nicht aus der Schweiz stammt und zu seinem Familienmitglied nach Irland ziehen möchte, lesen Sie bitte hier, wie Sie Ihren Antrag stellen können und welche Voraussetzungen Ihr Sponsor erfüllen muss.
Bitte beachten Sie, dass Ihr(e) Verwandte(r), der/die Ihren Aufenthalt im Bundesstaat sponsert/ sponsern, seit mindestens drei Jahren unmittelbar vor dem Datum Ihres Antrags rechtmäßig im Bundesstaat ansässig sein müssen.
Art der Genehmigung
Die Einwanderungserlaubnis für den Nachzug eines Familienmitglieds (irischer Staatsangehöriger oder Nicht-EU/EWR-Bürger und Nicht-Schweizer) als älterer, abhängiger Verwandter fällt unter die Bedingungen des Einwanderungsstempels 0. Ein Antragsteller kann eine Aufenthaltserlaubnis unter den Bedingungen des Stempels 0 beantragen.
Bedingungen
Stempel 0 kann nur gewährt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Verwandter Sie finanziell und anderweitig unterstützen kann. Die finanziellen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Person einen älteren abhängigen Verwandten unterstützen kann, sind in Kapitel 18 des Dokument zur Familienzusammenführung.
Ihr Verwandter muss im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein (oder bei irischen Staatsangehörigen die Staatsangehörigkeit nachweisen können), um einen Antrag von Ihnen zu unterstützen, und muss außerdem bei der Einwanderungsbehörde registriert sein. Die Stempel 0 unterliegt mehreren Bedingungen und Einschränkungen. Sie berechtigt Sie beispielsweise nicht zum Zugang zu öffentlichen Diensten wie Gesundheitsdiensten oder öffentlichen Krankenhäusern.
Anträge auf Stempel 0 werden nicht angenommen, wenn sie aus dem Inland gestellt werden.
Erforderliche Dokumente
Erforderliche Unterlagen für den Erstantrag auf Genehmigung:
Ältere abhängige Personen
Medizinische Versicherung
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist und Sie beabsichtigen, nach Ihrer Einreise eine private Krankenversicherung abzuschließen, geben Sie dies bitte in Ihrem Antragsschreiben an. Wir werden einen entsprechenden Nachweis nach Ihrer Einreise (bei der Vorlage Ihres Reisepasses zum Abstempeln) als Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung verlangen. Eine Reiseversicherung wird nicht als Ersatz für eine private Krankenversicherung akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass eine Person, die sich mit dieser Genehmigung im Land aufhält, eine private Krankenversicherung abschließen muss. Ohne diesen Nachweis wird die Genehmigung nicht erteilt.
Schritte zur Anwendung
Das Verfahren zur Registrierung als Nicht-EWR-Bürger umfasst zwei oder drei Schritte, je nach Ihren Umständen:
Schritt 1: Antrag auf Genehmigung
Wenn Sie visumpflichtig oder nicht visumpflichtig sind, müssen Sie eine Genehmigung beantragen, indem Sie das TPER-Antragsformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse senden:
Stempel 0 - Abteilung für abhängige ältere Menschen
Referat C - Abteilung Inlandsaufenthalt und Genehmigungen
Immigration Service Delivery
Justizministerium an das Ministerium für Justiz, Innere Angelegenheiten und Migration
13-14 Burgh Quay
Dublin 2, DO2 XK70
Irland
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist, erhalten Sie eine Bescheinigung:
Schritt 2: Beantragung des Visums (nur erforderlich, wenn Sie visumpflichtig sind)
Wenn Sie visumpflichtig sind und Ihr bedingtes Angebot für den Familiennachzug nach Irland erhalten haben, müssen Sie sich an Ihre örtliche Visastelle wenden, um ein Visum für die Einreise in den Staat zu beantragen.
Um sich mit Ihrer Familie im Land aufzuhalten, müssen Sie ein D-Join-Familienvisum beantragen. Wenn Sie Ihren Antrag auf ein D-Join-Familienvisum einreichen, müssen Sie Ihr bedingtes Angebotsschreiben beifügen.
Wenn Sie nicht mit einem D-Join-Familienvisum in den Staat einreisen, können Sie das Registrierungsverfahren nicht abschließen, das Ihnen den Aufenthalt in Irland mit Stempel 0 erlaubt. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Join-Familienvisum-Webseite.
Wenn Sie Ihr bedingtes Angebotsschreiben erhalten haben und Ihnen das richtige D-Join-Familienvisum erteilt wurde, können Sie in den Staat reisen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise in den Staat immer im Ermessen des Einwanderungsbeamten am Einreisehafen liegt.
Nicht visumspflichtige Personen
Wenn Sie eine nicht visumspflichtige Person sind, die sich in Irland aufhalten möchte und die Bedingungen erfüllt, können Sie nach Erhalt Ihres bedingten Angebotsschreibens und der Erteilung des korrekten D-Join-Familienvisums in das Land reisen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise in den Staat immer im Ermessen des Einwanderungsbeamten am Einreisehafen liegt.
Schritt 3: Abschluss des Bewerbungsverfahrens und Registrierung (dies ist nur erforderlich, wenn Sie ein Visum benötigen)
Wenn Sie in dem Staat ankommen, sollten Sie senden:
An:
Stempel 0 - Abteilung für abhängige ältere Menschen
Referat A - Abteilung Inlandsaufenthalt und Genehmigungen
Immigration Service Delivery
Justizministerium an das Ministerium für Justiz, Innere Angelegenheiten und Migration
13-14 Burgh Quay
Dublin 2 D02 XK70
Irland
Die Abteilung Aufenthalt und Bewilligungen im Inland stempelt Ihren Pass ab und schickt ihn an Sie zurück.
Rückgabe der Dokumente
Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags zurück. Wenn Sie weitere Dokumente zurückerhalten möchten, schreiben oder malen Sie eine Liste mit den gewünschten Dokumenten und:
Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn Sie nicht alle Unterlagen einreichen. Auch wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen, gibt es keine Garantie, dass ein Visum erteilt wird.
Registrieren Sie Ihre Erlaubnis
Wenn Sie eine Erlaubnis erhalten und eine Adresse in den Grafschaften Dublin, Kildare, Meath, Wicklow, Cork oder Limerick haben, müssen Sie das Registrierungsbüro in Dublin aufsuchen oder, wenn sich Ihre Adresse außerhalb der oben genannten Grafschaften befindet, eine örtliche Garda-Station aufsuchen, um Ihre Erlaubnis zu registrieren.
Bei Ihrer Ankunft im Land sollten Sie das unterzeichnete Vereinbarungsformular, das Sie zusammen mit Ihrem bedingten Angebot erhalten haben, und Ihren Reisepass an folgende Adresse schicken:
Stempel 0 - Unabhängige Mittel
Referat A - Abteilung Aufenthalt und Genehmigungen im Inland
Immigration Service Delivery
Justizministerium an das Ministerium für Justiz, Innere Angelegenheiten und Migration
13-14 Burgh Quay
Dublin 2 D02 XK70
Irland
Die Abteilung Aufenthalt und Bewilligungen im Inland stempelt Ihren Pass ab und schickt ihn an Sie zurück.
Sie müssen dann einen Termin vereinbaren, um das Burgh Quay Registration Office vereinbaren, um Fingerabdrücke zu nehmen und sich registrieren zu lassen. Anschließend erhalten Sie eine irische Aufenthaltsgenehmigung.
Erneuerung Ihrer Genehmigung
Wenn Sie Ihre Stamp 0-Erlaubnis verlängern möchten, füllen Sie bitte das TPER-Erneuerungsformular.
Nutzen Sie unser spezielles Kundenservice-Portal um Ihr ausgefülltes Formular und die entsprechenden Unterlagen hochzuladen. Sie können sich für ein Konto registrieren oder sich bei Ihrem bestehenden Konto anmelden.
Stellen Sie im Portal den Antrag auf Verlängerung über den folgenden Pfad - Inländischer Aufenthalt und Genehmigungen>Antrag stellen> Stempel 0 Verlängerung
Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht hochladen können, wird sich ein Sachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen, um sie anzufordern. Die Aufforderungen werden an Ihre E-Mail-Adresse geschickt.
Wir verlangen nicht mehr die Vorlage eines Reisepasses, um den Erneuerungsprozess abzuschließen. Nach der Genehmigung eines Verlängerungsantrags erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben, das Sie für die Verlängerung Ihrer IRP-Kartenregistrierung verwenden können.
Bearbeitungszeiten
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Anträge beträgt 4 Monate. Mit Verzögerungen ist zu rechnen, wenn die Bewerber nicht alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit ihrem Originalantrag einreichen. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.