In diesem Abschnitt
Einführung
Fallbearbeitungseinheit
Von der Fallbearbeitungsstelle behandelte Fälle
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Verbleib erteilt wird
Referat Arrangements
Gegenstand einer Ausweisungsverfügung sein
Kann meine Abschiebungsanordnung widerrufen werden?
Überstellungen im Einklang mit den Dublin-III-Verordnungen
Umzüge
Was geschieht, wenn Sie nicht bei der GNIB vorstellig werden?
Informationen über gesetzliche Vertreter
Kontakt

Einführung
Die Abteilung Repatriierung ist in zwei Bereiche unterteilt:
Fallbearbeitungseinheit
Die Hauptaufgaben der Fallbearbeitungsstelle bestehen darin, zu prüfen und zu entscheiden:
Von der Fallbearbeitungsstelle behandelte Fälle
Die folgenden Fälle werden berücksichtigt:
Diese Mitteilung wird auch an den gesetzlichen Vertreter der Person (Rechtsanwalt oder Barrister) geschickt, sofern dieser bekannt ist. In der Benachrichtigung werden diese Personen über die Möglichkeiten informiert, die ihnen zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Diese Möglichkeiten sind:
Alle Fälle, die gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 3 des Einwanderungsgesetzes von 1999 (in seiner geänderten Fassung) behandelt werden, werden in ihrer jeweiligen Bedeutung geprüft. In jedem Fall werden die eingereichten Stellungnahmen (falls vorhanden) unter Berücksichtigung der folgenden, in Abschnitt 3 (6) des Einwanderungsgesetzes von 1999 (in seiner geänderten Fassung) aufgeführten Faktoren geprüft.
Diese Faktoren sind:
Der Justizminister entscheidet, ob gegen die Person eine Ausweisungsverfügung erlassen wird oder ob stattdessen eine Erlaubnis zum vorübergehenden Verbleib im Land erteilt wird.
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Verbleib erteilt wird
Wenn Sie die Erlaubnis erhalten, im Land zu bleiben, werden wir Sie und Ihren gesetzlichen Vertreter schriftlich informieren, sofern wir dessen Daten kennen. In diesem Schreiben wird die Person über Folgendes informiert:
Referat Arrangements
Die Hauptaufgaben des Referats Arrangements sind:
Das Referat Arrangements arbeitet eng mit dem Garda National Immigration Bureau (GNIB) zusammen, um Abschiebungen, Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung und Abschiebungen zu organisieren.
Gegenstand einer Abschiebungsanordnung zu sein
Wird gegen eine Person eine Ausweisungsverfügung erlassen, wird diese der betreffenden Person zugestellt. Wir werden Ihnen eine Zustellungsmitteilung zusenden. Darin wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie sich laut Gesetz an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit im Büro des Garda National Immigration Bureau (GNIB) einfinden müssen, um Ihre Abschiebung aus dem Staat zu veranlassen. Die GNIB wird die Anordnung vollstrecken.
Kann meine Abschiebungsanordnung widerrufen werden?
Sie können Folgendes ausfüllen Formular 3.11 ausfüllen, um den Minister zu bitten, die Aufhebung Ihrer Abschiebungsanordnung gemäß Section 3(11) des Immigration Act 1999 (in seiner geänderten Fassung) zu prüfen.
Alle mit diesem Formular eingereichten Erklärungen und Unterlagen sollten alle neuen oder geänderten Umstände darlegen, die dem Minister zuvor nicht vorgelegt wurden. Außerdem müssen Sie ein Formular ausfüllen Formular zur strafrechtlichen Erklärung.
Beide Formulare sind entweder per E-Mail zu senden an [email protected] oder per Post an
Abteilung Repatriierung
Einwanderungsbehörde
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2
D02 XK70
Irland.
Sobald Ihr Antrag bearbeitet ist, werden Sie über das Ergebnis Ihres Antrags informiert.
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie ein Schreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihre Ausweisungsverfügung aufgehoben wurde, sowie eine Kopie der Ausweisungsverfügung. Wenn Sie sich derzeit im Bundesstaat aufhalten und keine andere Einwanderungserlaubnis besitzen, erhalten Sie ebenfalls ein Schreiben, das Ihnen den Aufenthalt im Bundesstaat erlaubt.
In der Zwischenzeit sind Sie weiterhin gesetzlich verpflichtet, allen Meldeauflagen des Garda National Immigration Bureau nachzukommen.
Überstellungen im Einklang mit den Dublin-III-Verordnungen
Wir schicken Ihnen ein Vorstellungsschreiben, in dem Sie aufgefordert werden, sich an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit beim Garda National Immigration Bureau einzufinden, um Ihre Überstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat zu veranlassen. Die GNIB wird die Anordnung vollstrecken.
Umzüge
Dies gilt für EU-Bürger und fällt unter die European Communities (Free Movement of Persons) Regulations 2015. Wenn wir einen Abschiebungsantrag von der GNIB erhalten, müssen wir entscheiden, ob wir einen Vorschlag für eine Abschiebungsanordnung und eine Ausschlussanordnung (die jemanden für eine bestimmte Zeit aus dem Staat ausschließt) im Einklang mit dem Gesetz ausstellen. (Verordnung 23 der European Communities (Free Movement of Persons) Regulations 2015).
Wenn Ihnen ein Vorschlag für eine Abschiebungs- und Ausschlussanordnung zugestellt wird, haben Sie das Recht, schriftlich gegen den Erlass der Anordnungen vorzugehen. Wir werden diese schriftlichen Stellungnahmen umfassend prüfen, bevor wir entscheiden, ob wir eine Umzugsanordnung und einen Ausschlussbeschluss erlassen.
Bei der Entscheidungsfindung werden wir Folgendes berücksichtigen:
Wir werden Ihnen die Abschiebungsanordnung und die Ausschlussanordnung zustellen. Die GNIB wird die Anordnungen durchsetzen.
Was geschieht, wenn Sie nicht bei der GNIB vorstellig werden?
Wenn Sie sich nicht zum angegebenen Zeitpunkt bei der nationalen Einwanderungsbehörde der Garda melden, gehen wir davon aus, dass Sie sich Ihrer Abschiebung, Überstellung oder Abschiebungsanordnung entziehen wollen. Sie werden dann unverzüglich festgenommen und bis zu Ihrer Abschiebung, Überstellung oder Ausweisung aus dem Staat inhaftiert.
Informationen über gesetzliche Vertreter
Nach dem Datenschutzgesetz können wir nicht mit Ihrem gesetzlichen Vertreter korrespondieren, wenn Sie nicht schriftlich zugestimmt haben, dass Ihr gesetzlicher Vertreter in Ihrem Namen handelt.
In den meisten Fällen werden wir Ihrem gesetzlichen Vertreter keine Kopie der Unterlagen in Ihrer Akte zukommen lassen, da wir Ihnen und Ihrem gesetzlichen Vertreter bereits in früheren Phasen des Verfahrens alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Dies gilt auch, wenn Sie oder Ihr rechtlicher Vertreter einen Antrag nach dem Gesetz über die Informationsfreiheit stellen.
Wenn Sie Ihren gesetzlichen Vertreter wechseln, sollte der neue gesetzliche Vertreter die entsprechenden Unterlagen von dem ursprünglichen gesetzlichen Vertreter erhalten, anstatt eine Kopie beim Justizministerium anzufordern.
Kontakt
Abteilung Repatriierung
Immigration Service Delivery
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2 D02 XK70
Irland