In diesem Abschnitt
Selbstverpflichtungserklärung
Wir verpflichten uns, diese Website in Übereinstimmung mit den Vorschriften zugänglich zu machen:
Wir sind bestrebt, den AA-Standard gemäß den WCAG 2.1 Richtlinien.
Digitale Barrierefreiheit und Compliance
Wir gestalten und entwickeln unsere Website und unsere digitalen Inhalte so, dass sie für Nutzer mit einer Vielzahl von Behinderungen zugänglich sind, einschließlich visueller, auditiver, motorischer und kognitiver Beeinträchtigungen.
Wir prüfen unsere digitale Plattform regelmäßig, um die Einhaltung der WCAG 2.1 Level AA Standards zu gewährleisten.
Wir stellen Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos zur Verfügung und verwenden eine klare, einfache Sprache in unseren Inhalten.
Unsere Plattformen unterstützen Tastaturnavigation und Bildschirmleser.
Barrierefreiheits-Helfer
Auf dieser Website wurde ein Zugänglichkeits-Widget hinzugefügt, das folgende Funktionen bietet:
Navigationshilfen
Am Anfang jeder Seite befindet sich ein Link, der Ihnen die Navigation erleichtert. Die Startseite und alle internen Seiten enthalten ein Suchfeld.
Verwenden der Tabulatortaste zum Springen zwischen Links
Sie können die Tabulatortaste auf Ihrer Tastatur verwenden, um von einem Link zum nächsten zu springen. Alle Navigationsleisten auf der Website bieten dafür eine logische Reihenfolge.
Bilder
Alle Bilder auf dieser Website enthalten beschreibende ALT-Attribute. ALT-Titel werden bereitgestellt, um den Zweck des jeweiligen Bildes zu erklären.
Farbenblinde oder sehbehinderte Benutzer
Wie oben beschrieben, können Sie die Schriftgröße vergrößern und verkleinern.
Sie können die Farben der Webseite auch mit dem Zugänglichkeitswidget auf der linken Seite umkehren.
Feedback und Kontaktinformationen
Wenn Sie Beschwerden über die Zugänglichkeit der auf dieser Website verwendeten Inhalte haben, können Sie sich an den Beauftragten für den Zugang von Menschen mit Behinderungen des Ministeriums für Justiz, Inneres und Migration wenden.
Eskalation einer Beschwerde
Wenn Sie mit der Antwort der Behörde nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde beim Ombudsmann gemäß dem Behindertengesetz einreichen.