Die Richtlinie zur Familienzusammenführung von Nicht-EWR-Bürgern wurde am 26. November 2025 überarbeitet, und am 12. Juni 2026 wurden weitere Änderungen vorgenommen.
Über Ihren Antrag wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung der Richtlinie entschieden. Siehe unten:
Diese Seite wurde zuletzt am 12. Juni 2026 aktualisiert