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Einführung
Das Immigrant Investor Programme (IIP) ist eine Möglichkeit für Investoren, eine Einwanderungsgenehmigung für Irland zu erhalten, wenn sie eine langfristige Geldsumme in ein Projekt investieren, das vom Justizministerium und anderen Regierungsvertretern als bedarfsgerecht für Irland bestätigt worden ist.
Für 2018 wurde eine externe Überprüfung der IIP angekündigt, um sicherzustellen, dass sie so funktioniert, wie sie soll.
Hier können Sie weitere Einzelheiten über diese Überprüfung und die Aufgabenstellung, unter der sie durchgeführt wurde, nachlesen.
Was ist die externe Überprüfung?
Der IIP wurde 2012 eingeführt und mehrfach geändert, um auf neue Gegebenheiten und Anforderungen in Irland zu reagieren und von den in diesen Jahren gesammelten Erfahrungen zu profitieren.
Eine begrenzte interne Überprüfung des IIP wurde 2017 mit der Unterstützung der Irish Government Economic Evaluation Service Unit (IGEES) des Ministeriums abgeschlossen. Trotz des begrenzten Charakters der Bewertung räumten die Autoren ein, dass das Programm erhebliche Investitionen angezogen hat, dass es schwierig ist, die Wirksamkeit des IIP vollständig zu bewerten, da die Investitionen noch nicht vollständig ausgereift sind. Sie räumten auch ein, dass sich das Programm jetzt in einer entscheidenden Entwicklungsphase befindet. In diesem Zusammenhang beschloss das Ministerium, eine umfassende externe Überprüfung seiner Funktionsweise durchzuführen.
Bei der Überprüfung wurden zwei Phasen vorgeschlagen: In Phase 1 sollten die allgemeine Politik, die derzeitigen Ziele und die künftigen Optionen untersucht und überprüft werden. Im Anschluss an die Ergebnisse von Phase 1 sollen in Phase 2 die Regelungen für die Leitung und Überwachung des Programms, die damit verbundenen Ressourcenoptionen und die mit der Durchführung des Programms verbundenen Risiken, einschließlich der finanziellen Risiken und der Risiken für den Ruf, geprüft werden. Der Umfang dieser Phase wird durch das Ergebnis von Phase 1 bestimmt. Aus diesem Grund wurden die Arbeiten in 2 Phasen unterteilt.
Phase 1 Aufgabenstellung
Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Lage des Staates, der OECD-Berichte und -Kommentare sowie einer aktuellen Analyse solcher Systeme im Allgemeinen:
In diesem Zusammenhang sollte der Ansatz der europäischen und anderer Länder berücksichtigt werden.
Diese Phase der Überprüfung sollte innerhalb von zwei Monaten nach Beginn abgeschlossen sein. Danach wird eine Entscheidung über die Empfehlungen aus Phase 1 getroffen.
Phase 2 Aufgabenstellung
Mit den vereinbarten Empfehlungen aus Phase 1: