Durch die Beantwortung der nachstehenden Frage(n) können Sie mehr Informationen über Ihre persönlichen Voraussetzungen für einen Besuch in Irland erhalten.
Visum und nicht visumspflichtige Nationalitäten
Ab dem 19. Juli um 12 Uhr mittags setzt Irland die Anwendung des Europäischen Abkommens über die Abschaffung der Visumpflicht für Flüchtlinge für einen Zeitraum von 12 Monaten vorübergehend aus. Ab diesem Datum müssen Inhaber von Reisedokumenten aus dem Jahr 1951 im Besitz eines irischen Einreisevisums sein, bevor sie die Grenze passieren können. Alle Einzelheiten sind verfügbar hier. Sie können ein irisches Visum hier beantragen . |
Sie benötigen kein irisches Visum für die Einreise nach Irland, wenn:
- Sie haben einen gültigen Irische Aufenthaltsgenehmigung, oder
- Sie haben ein Reisedokument, das von Irland ausgestellt wurde, oder
- Sie besitzen ein Dokument mit der Bezeichnung "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers", das von einem beliebigen Land gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/38/EG (der "Freizügigkeitsrichtlinie") ausgestellt wurde. Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, um zu erfahren, ob das Dokument, das Sie besitzen, unter die Definition der Richtlinie fällt, wie sie von dem betreffenden Mitgliedstaat umgesetzt wird.
In allen anderen Fällen benötigen Sie ein irisches Visum oder eine Vorabgenehmigung, unabhängig davon, wo Sie leben oder welche Staatsangehörigkeit Ihre Familienangehörigen haben:
- Ihre Staatsangehörigkeit (wenn Sie kein Flüchtling sind); oder
- das Land, das Ihr Reisedokument ausgestellt hat (wenn Sie ein Flüchtling sind).
Ab dem 19. Juli um 12 Uhr mittags setzt Irland die Anwendung des Europäischen Abkommens über die Abschaffung der Visumpflicht für Flüchtlinge für einen Zeitraum von 12 Monaten vorübergehend aus. Ab diesem Datum müssen Inhaber von Reisedokumenten aus dem Jahr 1951 im Besitz eines irischen Einreisevisums sein, bevor sie die Grenze passieren können. Ausführliche Informationen über die Entscheidung der irischen Regierung, für Flüchtlinge, die aus sicheren europäischen Ländern nach Irland reisen, vorübergehend ein Visum zu verlangen. Sie können ein irisches Visum beantragen.
Sie benötigen kein Visum, wenn Sie im Besitz eines von Irland ausgestellten Reisedokuments nach dem Übereinkommen von 1954 sind. Alle anderen Inhaber eines Reisedokuments nach dem Übereinkommen von 1954 benötigen ein Visum, sofern sie nicht anderweitig von der Visumpflicht befreit sind (siehe Ausnahmen oben).
** Hinweis | Irische Visumanträge libyscher Staatsangehöriger
Bestimmte Beschränkungen für die Prüfung irischer Visumanträge von libyschen Staatsangehörigen gelten seit August 2014. Nach einer Überprüfung wurden die Kategorien von Antragstellern, die jetzt (Mai 2018) für die Bearbeitung von Visumanträgen berücksichtigt werden können, erweitert.
Die Einzelheiten sind wie folgt:
- Rindfleischindustrie - Bewerbungen werden nur von Personen angenommen, die in der Vergangenheit ordnungsgemäß nach Irland, in das Vereinigte Königreich oder in die Schengen-Länder gereist sind und die An Bord Bia und/oder dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung bekannt sind und von ihnen unterstützt werden. Ein entsprechender Nachweis muss dem Antrag beigefügt werden.
- Erdölindustrie - zusammen mit dem Antrag sind vollständige Angaben zu den Reisevorbereitungen für die Hin- und Rückreise nach Libyen vorzulegen. Diese Anträge werden einer strengen Sicherheitsprüfung unterzogen. Die Prüfung von Visumanträgen für begleitende Familienangehörige wird weiterhin ausgesetzt.
- Luftverkehrsbranche - Die Prüfung von Visumanträgen zum Zwecke der Ausbildung in der Luftverkehrsbranche bleibt ausgesetzt.
- Studium/Ausbildung - Anträge für alle Formen von Studium oder Ausbildung unterliegen weiterhin der bestehenden Aussetzung der Prüfung von Anträgen.
- Visumanträge werden von unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebensgefährten, Eltern und unterhaltsberechtigte Kinder) der folgenden Personen berücksichtigt:
- Irische Bürger;
- EU-Bürger; oder
- langfristig in Irland ansässige Personen (die bei Stempel 1 oder Stempel 4 mindestens fünf Jahre in Irland leben).
- Visumanträge von Besuchern libyscher Staatsangehörigkeit, die langfristig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Land ansässig sind und in der jüngeren Vergangenheit gute Erfahrungen mit Reisen in das Vereinigte Königreich, die EU, Australien, Neuseeland, Kanada oder die USA gemacht haben, werden berücksichtigt; und
- Visaanträge, die von irischen Ministerien und staatlichen Stellen unterstützt werden, werden ebenfalls berücksichtigt. Der Nachweis der Unterstützung muss dem Antrag beigefügt werden.