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ISD kündigt Initiative zur Erleichterung von Weihnachtsreisen an

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Bei den Einwanderungsbehörden gibt es derzeit einen Rückstau bei der Bearbeitung von Registrierungen an mehreren Standorten. Nach Abschluss einer Registrierung kann es weitere zwei Wochen dauern, bis Sie eine irische Aufenthaltsgenehmigung (IRP) per Post erhalten.

Um Nicht-EWR-Bürgern mit rechtmäßigem Wohnsitz im Land, die ihre derzeitige Genehmigung erneuern müssen und während der Weihnachtszeit ins Ausland reisen möchten, die Reise zu erleichtern, gibt der Minister eine Reisebestätigung heraus, in der die Fluggesellschaften aufgefordert werden, Personen die Reise mit ihrer kürzlich abgelaufenen IRP-Karte zu gestatten, wenn ein Antrag auf Erneuerung ihrer Genehmigung vor dem Ablaufdatum ihrer IRP-Karte gestellt wurde.

Staatsangehörige von Nicht-EWR-Staaten, die eine Erneuerung ihrer IRP-Karte beantragen müssen, können ihre aktuelle, kürzlich abgelaufene IRP-Karte verwenden, um vom 02. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 vertrauensvoll reisen zu können, sofern ein Antrag auf Erneuerung ihrer Registrierungserlaubnis vor dem Ablaufdatum ihrer IRP-Karte gestellt wurde.

Diese Reisebestätigung ist nur vom 02. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 gültig.

Anmerkung:

  • Kunden sollten diesen Hinweis herunterladen und ausdrucken diesen Hinweis und sie zusammen mit ihrer abgelaufenen IRP-Karte und dem Nachweis über den Verlängerungsantrag (E-Mail-Bestätigung mit Angabe des Antragsdatums) bei Einwanderungsbehörden und Fluggesellschaften vorlegen, wenn sie dazu aufgefordert werden

  • Das Ministerium wird weiterhin Anträge auf Verlängerung bearbeiten

  • Das Ministerium wird alle Fluggesellschaften und Auslandsvertretungen über die laufenden Initiativen informieren.

  • Wenn Sie jedoch durch ein Drittland reisen müssen, um nach Irland zurückzukehren, ist es Sache dieses Landes, von Ihnen zu verlangen, dass Sie die dortigen Einwanderungsbestimmungen einschließlich Visum usw. erfüllen.

  • Weitere Einzelheiten zu diesen Regelungen finden Sie unter hier.

28. November 2024|

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Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2 D02 XK70
Irland

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