Das Amt für internationalen Schutz bittet um Interessenbekundungen für die Entsendung in sein Gremium für die Fallbearbeitung
Damit das Amt für internationalen Schutz (IPO) und die Einwanderungsbehörde (ISD) ihre Aufgaben optimal erfüllen können und um zur Verringerung der Arbeitsbelastung beizutragen, werden entsprechend qualifizierte Bewerber für den Einsatz im Fallbearbeitungsausschuss des IPO gesucht.
Die Mitglieder des Gremiums können unter anderem folgende Aufgaben wahrnehmen;
- Durchführung von Gesprächen mit Personen, die internationalen Schutz nach dem International Protection Act, 2015, beantragt haben, und Übernahme von bestimmten Folgeaufgaben in diesem Zusammenhang;
- Befragung von Antragstellern auf subsidiären Schutz gemäß den European Union (Subsidiary Protection) Regulations, 2013 (und allen diesbezüglichen Änderungen) und Durchführung bestimmter Folgemaßnahmen in dieser Hinsicht;
- Erstellung eines begründeten, ausgewogenen und rechtlich soliden Berichts/einer Vorlage an einen Beamten des Ministers zu Fällen, die im Rahmen der Aufenthaltsgenehmigung des International Protection Act 2015 zu prüfen sind
- Vertretung des Ministers über das Büro für internationalen Schutz bei Berufungsanhörungen in Bezug auf Anträge auf internationalen Schutz, subsidiären Schutz und Überstellungsentscheidungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung der EU vor dem Berufungsgericht für internationalen Schutz.
Die ausgefüllten Antragsformulare sind per E-Mail zu senden nur an [email protected]. Derzeit gibt es keine Frist für die Einreichung von Anträgen, das IPO kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine Frist einführen, falls erforderlich.
Ein Informationsschreiben und ein Bewerbungsformular sind unten verfügbar.