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Leitfaden für erforderliche Dokumente - Regularisierungsprogramm für langfristige undokumentierte Migranten

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In diesem Abschnitt

Einführung
Identitätsdokumente
Dokumentation des Wohnsitzes

Nachweis der Verwandtschaft zwischen den Antragstellern auf einem Familienantrag
Vollmacht für einen gesetzlichen Vertreter

Einführung

Alle Hauptantragsteller im Rahmen dieser Regelung müssen ihre Identität und ihren nicht dokumentierten Aufenthalt in dem Staat für entweder drei oder vier Jahre unmittelbar vor Beginn der Regelung am 31. Januar 2022 nachweisen (siehe Kriterien für die Regelung).

Alle förderfähigen erwachsenen Familienangehörigen, die einen Antrag stellen, müssen ihre Identität und ihren nicht dokumentierten Aufenthalt im Land für mindestens zwei Jahre unmittelbar vor dem Start der Regelung am 31. Januar 2022 nachweisen.

Alle anspruchsberechtigten minderjährigen Kinder müssen einen Nachweis ihrer Identität und ihres Wohnsitzes in dem Staat unmittelbar vor der Veröffentlichung der Regelung am 13. Januar 2022 vorlegen.

Kinder bis zu 23 Jahren, die bei ihren Eltern leben, können in einen Familienantrag aufgenommen werden.

Wenn Sie sich als Familie bewerben, müssen Sie auf dem Bewerbungsformular auch einen Nachweis über die Beziehung zwischen den Familienmitgliedern erbringen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie das Bewerbungsformular vollständig und korrekt ausfüllen und es zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht einreichen.

Die Angabe falscher oder irreführender Informationen und/oder Unterlagen kann dazu führen, dass ein Antrag abgelehnt oder eine auf der Grundlage dieses Antrags erteilte Genehmigung widerrufen wird.

Ausweisdokumente

Als Teil des Antragsverfahrens muss die Einwanderungsbehörde (Immigration Service Delivery, ISD) in der Lage sein, die Identität aller Antragsteller zu bestätigen, die einen Antrag stellen.

Nachstehend finden Sie eine Liste der Identitätsnachweise und anderer Belege, die akzeptiert werden. Sie müssen für jeden Antragsteller/Familienangehörigen eine Kopie mindestens eines der folgenden Dokumente einreichen:

  • Vollständige Kopie des Reisepasses (gültig oder abgelaufen)

  • Reisedokument (gültig oder abgelaufen)

  • Führerschein (gültig oder abgelaufen, der in Irland ausgestellt wurde und ein Lichtbild enthält)

  • Ausweis für den öffentlichen Dienst (in Irland ausgestellt, mit Lichtbild)
  • Nationaler Personalausweis (gültig oder abgelaufen)

  • Geburtsurkunden von im Staat geborenen Kindern

  • Abgelaufene irische Aufenthaltsgenehmigung (IRP) oder Karte des Garda National Immigration Bureau (GNIB)

  • Abgelaufene Befristete Aufenthaltskarte (TRC) (ehemalige Karte für Antragsteller auf internationalen Schutz).

Hinweis: Abgelaufene Dokumente, die Ihre behauptete Identität belegen, werden für die Online-Beantragung dieser Regelung zur Regularisierung von Langzeitmigranten ohne Papiere akzeptiert.

Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, benötigen Sie einen gültigen Reisepass, um Ihre Genehmigung bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde registrieren zu lassen. Wenn Sie keinen aktuellen Reisepass haben, sollten Sie so bald wie möglich einen neuen Reisepass bei Ihrer örtlichen Botschaft/ Ihrem Konsulat beantragen.

Dokumentation des Wohnsitzes

Die Regelung steht Langzeitmigranten ohne Papiere und ihren anspruchsberechtigten Familienangehörigen offen. Alle Antragsteller müssen mindestens ein Dokument für jedes Jahr einreichen, in dem sie ohne Papiere in dem Staat gelebt haben, entsprechend den erforderlichen Kriterien für den Aufenthalt ohne Papiere, d. h. alleinstehende Antragsteller müssen ein Dokument für jedes der vier Jahre einreichen, in denen sie vor dem Start der Regelung am 31. Januar 2022 ohne Papiere in dem Staat gelebt haben.

Alle Hauptantragsteller im Rahmen dieser Regelung müssen nachweisen, dass sie sich unmittelbar vor Beginn der Regelung am 31. Januar 2022 drei oder vier Jahre lang ohne Papiere im Land aufgehalten haben (siehe Kriterien für die Regelung) und dass sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung weiterhin ohne Papiere im Land aufhalten.

Alle antragsberechtigten erwachsenen Familienmitglieder müssen nachweisen, dass sie sich ohne gültige Papiere im Land aufhalten und mindestens zwei Jahre lang unmittelbar vor Beginn der Regelung am 31. Januar 2022 mit dem Hauptantragsteller zusammen gelebt haben und dass sie bis zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Familienantrags weiterhin ohne Papiere mit dem Hauptantragsteller zusammenleben.

Alle anspruchsberechtigten minderjährigen Kinder müssen nachweisen, dass sie unmittelbar vor der Veröffentlichung der Regelung am 13. Januar 2022 in diesem Staat wohnhaft waren.

Wenn Sie oder ein Familienmitglied, für das Sie einen Antrag stellen, ein Dokument vorweisen können, das mehr als ein Jahr ohne Papiere in dem Staat verbracht hat, z. B. ein Schreiben des Schuldirektors, wird dies akzeptiert.

Sie können auch ein Dokument einreichen, das mehr als eine Person aus Ihrer Familie für den geforderten Zeitraum umfasst, z. B. ein Schreiben des Schulleiters, in dem alle Kinder aufgeführt sind, die die Schule besuchen, oder einen gemeinsamen Kontoauszug auf den Namen beider Antragsteller.

Die nachstehende Liste der akzeptierten Unterlagen ist nicht erschöpfend; das Ministerium kann gegebenenfalls auch andere Formen überprüfbarer Nachweise akzeptieren.

  • Frühere irische Aufenthaltsgenehmigung (IRP) oder GNIB-Karte, oder
  • Vorheriges Genehmigungsschreiben des Immigration Service Delivery (ehemals Irish Naturalisation and Immigration Service (INIS))
  • Sozialversicherungsnachweise, z. B. Nachweise über den Bezug von PUP, Kindergeld
  • Rechnungen von Versorgungsunternehmen (d. h. von Strom-, Telefon-, Gas-, Kabelfernseh-, Breitband- und Mobiltelefonanbietern)
  • Anmeldung beim Amt für Wohnungswesen (Residential Tenancies Board)
  • Beschäftigungsübersicht/P60/P45/P21; oder gleichwertig
  • Eheschließungen/Lebenspartnerschaftsurkunden, die im Staat vollzogen werden
  • Nachweis, dass der Antragsteller die Prüfungen für das Junior Certificate und/oder das Leaving Certificate in Irland abgelegt hat
  • Nachweis, dass der Antragsteller eine Universität oder eine Fachhochschule besucht hat
  • Ein Schreiben eines Schulleiters in Irland, in dem der Schulbesuch des Kindes bestätigt wird, sofern dieser in den letzten drei Jahren stattfand
  • Brief vom Arzt/Krankenhaus in Irland
  • Impfpass für Kinder oder Covid 19-Impfausweis
  • Kontoauszüge oder sonstige Korrespondenz von einer Bank/Bausparkasse/Kreditgenossenschaft, einschließlich elektronischer Kontoauszüge, die in dem Land tätig sind (Kontoauszüge von Kundenkarten/Katalogunternehmen sind nicht zulässig)
  • Nachweis von Geldtransfers zwischen dem Antragsteller und einem Dritten, die über eine Geldtransferstelle im Lande, z. B. Western Union, abgewickelt wurden
  • Korrespondenz von einer Versicherungsgesellschaft bezüglich einer aktiven Police (nur Haus- oder Kfz-Versicherung)
  • Andere offizielle Korrespondenz von einer irischen staatlichen Behörde, zum Beispiel:
    • Regierungsstellen
    • HSE
    • Wählerverzeichnis/Wahlkarte
    • CAO
    • An Garda Síochána
    • Öffentliche/private Krankenhäuser
    • Amt für Wohnungsvermietung (RTB)
    • Sekundarschule/Ausbildungseinrichtung
    • NCT Berichte oder Mahnungen
    • Ein Beitrag
    • TV-Lizenz
    • Nationale(s) staatliche(s) Gesundheitsscreening-Programm(e).
  • Andere zulässige amtliche Dokumente
    • Schreiben der Beschäftigungsgesellschaft, in dem die Beschäftigung und die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestätigt werden, auf offiziellem Firmenpapier. Briefe von Privatpersonen werden nicht akzeptiert.
    • Schreiben Ihrer Botschaft/Ihres Konsulats in Irland auf offiziellem Briefpapier, in dem alle Vorgänge mit Ihnen aufgeführt sind, einschließlich Passverlängerungen
    • Briefe von lokalen medizinischen Kliniken auf offiziellem Klinik-/Krankenhaus-/Beratungspapier
    • Nachweis der Teilnahme an Ausbildungs-/Sprachkursen auf offiziellem Schul-/Hochschulpapier
    • Nachweis der Mitgliedschaft in der Bibliothek des örtlichen Bezirksrats auf offiziellem Briefpapier.
Hinweis: Briefe von Freunden/Nachbarn werden nicht als einziger Nachweis des Wohnsitzes in dem betreffenden Staat akzeptiert. Diese Dokumente können nur als Belegdokumente eingereicht werden.

Nachweis der Verwandtschaft zwischen den Antragstellern auf einem Familienantrag

Für Erwachsene in einem Familienantrag akzeptieren wir die folgenden Unterlagen:

  • Heiratsurkunde (im Staat oder im Ausland ausgestellt)

  • Bescheinigung über die Lebenspartnerschaft (im Staat oder im Ausland ausgestellt). Diese Lebenspartnerschaft muss nach irischem Recht anerkannt sein.

Alle Ehen/Zivilpartnerschaften müssen staatlich anerkannt sein. Eine polygame Ehe wird vom Staat nicht anerkannt und kann im Rahmen dieser Regelung nicht akzeptiert werden.

Damit Ihr Antrag als der eines Defacto-Partners in der Familie bearbeitet werden kann, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen, um nachzuweisen, dass Sie vor der Einführung dieser Regelung mehr als zwei Jahre lang eine Beziehung geführt und zusammengelebt haben:

  • Nachweis, dass Sie in den letzten zwei Jahren zusammengelebt haben (z. B. Mietverträge, Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass beide Antragsteller unter derselben Adresse wohnen)

  • Nachweise für eine dauerhafte Beziehung (z. B. Nachweise für gemeinsames Vermögen, Nachweise für gemeinsame Bankkonten oder Versicherungen, Nachweise für Reisen, Geburtsurkunden für etwaige Kinder der Partnerschaft)

  • Wenn eine der beiden Personen früher verheiratet war oder in einer zivilen Lebenspartnerschaft lebte, ein Scheidungsurteil oder ein anderer Nachweis über die Scheidung, Auflösung, Aufhebung oder Trennung von der Ehe oder gegebenenfalls eine Sterbeurkunde.

Familienanträge mit Kindern

Der Nachweis einer familiären Beziehung ist für den Ehegatten/Lebenspartner oder den De-facto-Partner und alle im Antrag aufgeführten Kinder, einschließlich der Kinder des Ehegatten, Lebenspartners oder De-facto-Partners, erforderlich. Es ist Ihre Aufgabe als Antragsteller, diese Unterlagen vorzulegen, um die Erfüllung der Kriterien der Regelung nachzuweisen.

In bestimmten Fällen, in denen begründete Zweifel bestehen, können Sie aufgefordert werden, einen DNA-Beweis vorzulegen, um diese Beziehung nachzuweisen. Es werden nur DNA-Beweise von einem anerkannten Dienstleistungsanbieter akzeptiert, und Sie als Antragsteller müssen für diesen DNA-Test bezahlen. Es besteht keine Verpflichtung, auf Verlangen einen DNA-Test vorzulegen. Wenn Sie sich entscheiden, keinen DNA-Test vorzulegen, kann ein negativer Rückschluss gezogen werden, der bei der Entscheidung über Ihren Antrag berücksichtigt wird.

Wird ein Antrag für ein Kind unter 23 Jahren gestellt, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Geburtsurkunde, in der mindestens einer der Erwachsenen im Familienantrag als biologischer Elternteil angegeben ist

  • Im Falle einer Adoption: eine offizielle Adoptionsbescheinigung des Landes, in dem das Kind adoptiert wurde.

In Fällen, in denen eine Sorgerechtsvereinbarung besteht, sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Im Falle einer Regelung des alleinigen Sorgerechts für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren): Rechtsdokument, das das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind bescheinigt

  • Bei gemeinsamen Sorgerechtsregelungen für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) ist eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils erforderlich.

Vollmacht für einen gesetzlichen Vertreter

Wenn Sie einen Anwalt oder eine Nichtregierungsorganisation mit der Einreichung Ihres Antrags beauftragen möchten, muss Ihr gesetzlicher Vertreter/NGO eine Vollmacht beifügen. Dieses Schreiben muss von Ihnen und allen Familienmitgliedern über 18 Jahren unterschrieben werden, um sie zu ermächtigen, in Ihrem Namen und/oder dem Ihrer Familie einen Antrag zu stellen und mit der ISD zu korrespondieren. Ist ein minderjähriges Kind im Antrag enthalten, können Sie als Eltern die Vollmacht im Namen des Kindes unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass der Hauptantragsteller einer Familie einen Antrag für die anderen Familienmitglieder stellen kann, die mit ihm zusammen in dem Familienantrag wohnen. Sie müssen keine separate Vollmacht für die anderen Familienmitglieder einreichen, wenn es sich um Ihren Ehegatten/Lebenspartner/ Defacto-Partner oder ein Kind unter 18 Jahren handelt.

Kontakt

Bereitstellung von Einwanderungsdiensten
Justizministerium,
Innere Angelegenheiten und Migration
13-14 Burgh Quay
Dublin 2 D02 XK70
Irland

Soziale Kanäle

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