In diesem Abschnitt
Einführung
Bei Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt "C" für Kinder unter 18 Jahren muss angegeben werden, ob das Kind allein (unbegleitet) oder in Begleitung eines Erwachsenen (begleitet) reist.
Wenn das Kind in Begleitung reist, muss die Person(en), die im Visum des Kindes genannt sind, während der gesamten Reise dabei sein. Ist dies nicht der Fall, darf das Kind nicht mitreisen.
Ein allein reisendes Kind
Ein Visum für ein allein reisendes Kind enthält in der Rubrik "Bemerkungen" folgenden Text:
"[Zweck des Visums] Kind unbegleitet".
Ein Kind mit diesem Vermerk darf allein oder in Begleitung eines Erwachsenen reisen.
Ein Kind, das in Begleitung eines Erwachsenen reist
Ein Kind kann in Begleitung eines namentlich genannten Elternteils, gesetzlichen Vormunds oder anderen Erwachsenen reisen. Ein Visum für ein Kind, das von einem Erwachsenen begleitet wird, enthält in der Rubrik "Anmerkungen" den folgenden Text:
"[Zweck des Visums] Kind in Begleitung. Nur gültig in Begleitung von (Name und Passnummer der Erwachsenen)".
Die im Visum des Kindes genannte Person muss das Kind während der gesamten Reise begleiten. Wenn die genannte Person nicht anwesend ist, muss das Kind:
Ein Kind, das mit mehr als einem Erwachsenen reist
Ein Kind kann mit mehr als einem namentlich genannten Elternteil, Erziehungsberechtigten oder anderen Erwachsenen reisen.
Ein Visum für ein Kind in Begleitung mehrerer Erwachsener enthält in der Rubrik "Anmerkungen" folgenden Text:
"[Zweck des Visums] Kind in Begleitung. Nur gültig in Begleitung von (Passnummern der beiden Erwachsenen)".
Die im Visum des Kindes genannten Personen müssen das Kind während der gesamten Reise begleiten. Wenn die genannten Personen nicht anwesend sind, muss das Kind:
Ein Kind, das vor der Reise 18 Jahre alt wird
Wenn ein Kind, dem ein Visum ausgestellt wurde, vor der Reise das 18. Lebensjahr vollendet, wird sein Visum so behandelt, als ob es keine Anmerkungen enthielte.