Das Afghanisches Zulassungsprogramm ist seit dem heutigen Donnerstag, 16. Dezember 2021, für Bewerbungen geöffnet.

Im Rahmen des Programms können derzeitige oder ehemalige afghanische Staatsangehörige, die rechtmäßig in Irland leben, beantragen, dass ihre engen Familienangehörigen, die in Afghanistan leben oder kürzlich in die an Afghanistan angrenzenden Gebiete geflohen sind, einen befristeten Aufenthalt in Irland beantragen können. Die in Frage kommenden Nachbarländer sind: Iran, Pakistan, Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan.

Bis zu 500 Plätze werden für das Programm zur Verfügung stehen, das ein wichtiger Teil der Reaktion der Regierung auf die sich entwickelnde humanitäre Situation in Afghanistan ist. Das Programm ist Teil einer koordinierten nationalen Reaktion auf die Krise in Afghanistan, die in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium und dem Ministerium für Kinder, Gleichstellung, Behinderte, Integration und Jugend erfolgt.

Die Antragsformular und Anleitungsmaterial die beim Ausfüllen des Antrags helfen sollen, sind jetzt verfügbar. Anträge werden bis zum 24. Februar 2022, 17 Uhr, angenommen.

Im Rahmen des Programms kann der Antragsteller bis zu vier Familienangehörige benennen, die für eine Genehmigung zum Nachzug nach Irland in Betracht kommen. Im Falle einer Genehmigung würde ein Familienmitglied vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen im Rahmen des Programms zugelassen.

In dem Programm wird dargelegt, welche Familienangehörigen unter die Regelung fallen sollen, d. h. Ehegatten, Lebenspartner, Defacto-Partner, deren minderjährige Kinder und erwachsene Kinder, wenn sie unverheiratet sind und keine unterhaltsberechtigten Personen haben. Außerdem kann der Antragsteller einen Großelternteil oder ein minderjähriges Kind ohne Eltern benennen, für das er die elterliche Verantwortung trägt. Der Antragsteller kann auch ein schutzbedürftiges nahes Familienmitglied benennen, das keinen Ehepartner, Lebensgefährten oder sonstigen nahen Verwandten hat, der es unterstützt.

Wichtig ist, dass der Antragsteller in der Lage sein muss, für den Unterhalt der von ihm benannten Familienangehörigen zu sorgen und ihnen auch eine Unterkunft zu bieten. Sie müssen auch für die Übernahme der Reisekosten verantwortlich sein.

Diejenigen, die die bereits bestehenden Möglichkeiten zur legalen Einreise afghanischer Staatsangehöriger in den Staat nutzen können, sollten dies auch weiterhin tun.