In diesem Abschnitt
Einführung
Bitte lesen Sie hier, um mehr über Fluggastdatensätze (PNR) zu erfahren.
Was sind Fluggastdatensätze?
Fluggastdatensätze (Passenger Name Records, PNR) umfassen die folgenden Informationen, die von Fluggästen oder in deren Namen für jede gebuchte Reise an die Fluggesellschaften übermittelt werden.
Passagiernamen-Datensätze:
Was ist der Zweck der irischen Fluggastinformationsstelle?
Die Irish Passenger Information Unit (IPIU) wurde im Mai 2018 eingerichtet, um PNR-Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zu sammeln und zu verarbeiten. Die IPIU ist eine Einheit des Justizministeriums.
Was ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Fluggastdatensätzen?
SI 177 of 2018 European Union (Passenger Name Record Data) Regulations (nachstehend "PNR-Verordnungen" genannt) bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung von PNR-Daten durch die IPIU. Mit den PNR-Verordnungen wird Folgendes umgesetzt Richtlinie 2016/681/EU über die Verwendung von PNR-Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität in irisches Recht.
Fluggesellschaften, die "Extra-EU-Flüge" durchführen, sind gesetzlich verpflichtet, die von ihnen erhobenen PNR-Daten an die IPIU zu übermitteln. Ein "Extra-EU-Flug" bezieht sich auf einen Linien- oder Nichtlinienflug, der aus Ländern außerhalb der Europäischen Union auf Flughäfen in Irland ankommt, von dort abfliegt oder im Transit durch Irland durchgeführt wird, einschließlich Flügen mit Zwischenlandungen im Gebiet der EU oder in Drittländern.
Gemeinsame Nutzung von PNR-Daten
Die IPIU kann PNR-Daten oder die Ergebnisse der Verarbeitung von PNR-Daten nur zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung oder strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität an die nachstehend aufgeführten zuständigen irischen Behörden und EU-Behörden weitergeben.
Übermittlung von Daten an Drittländer
Die IPIU kann PNR-Daten oder die Ergebnisse der Verarbeitung von PNR-Daten an ein Drittland (d. h. ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) übermitteln, wenn dies für die Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung oder strafrechtliche Verfolgung einer terroristischen Straftat oder schweren Kriminalität unbedingt erforderlich ist.
Jegliche Übermittlung von PNR-Daten an Drittländer wird von Fall zu Fall entschieden und unterliegt den Verpflichtungen, die in den PNR-Verordnungen und dem Datenschutzgesetz 2018.
Aufbewahrung von PNR-Daten
Gemäß den PNR-Bestimmungen speichert die IPIU die PNR-Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Übermittlung durch die Fluggesellschaft. Nach sechs Monaten werden die PNR-Datenelemente, die einen Fluggast direkt identifizieren (z. B. Name, Adresse und Kontaktinformationen), von der IPIU anonymisiert (maskiert).
Datenschutz
Da die IPIU PNR-Daten für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verarbeitet, gilt Teil 5 des Data Protection Act 2018 als anwendbares Datenschutzgesetz. Die Datenschutzkommission ist die Aufsichtsbehörde, die für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zuständig ist.
Die IPIU hat einen Datenschutzbeauftragten benannt, der unter folgender Adresse zu erreichen ist [email protected] für alle Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verarbeitung von PNR-Daten zur Verfügung steht.
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben das Recht, Zugang zu ihren PNR-Daten zu beantragen. Betroffene Personen können dies tun, indem sie das IPIU-Formular "Passenger Subject Access Request" (Antrag auf Zugang zu Fluggastdaten) ausfüllen, das unten verfügbar ist, und es an [email protected]weiterleiten .
Die betroffenen Personen haben außerdem das Recht, von der IPIU die Berichtigung von Fehlern in ihren Daten oder die Löschung ihrer Daten zu verlangen sowie eine Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen oder unter bestimmten Umständen der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen.
Ist eine betroffene Person der Ansicht, dass ihre PNR-Daten von der IPIU unrechtmäßig verarbeitet werden, hat sie das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission einzureichen. Informationen darüber, wie eine Beschwerde eingereicht werden kann, finden Sie unter www.dataprotection.ie