In diesem Abschnitt
Einführung
Private Krankenversicherung für Nicht-EWR-Vollzeitstudenten.
Alle Nicht-EWR-Studenten müssen eine private Krankenversicherung abschließen, wenn sie zu Studienzwecken nach Irland kommen und sich dort aufhalten. Die private Krankenversicherung sollte Unfall- und/oder Krankheitsfälle abdecken und den Studenten für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts absichern.
Was muss der Student bei der Anmeldung vorweisen können?
Bei der Anmeldung bei der Einwanderungsbehörde muss ein Student den Nachweis einer privaten Krankenversicherung vorlegen:
- eine Gruppenversicherung, die von ihrer Hochschule betrieben wird. Die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule gilt als Nachweis für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, sofern darin Angaben enthalten sind:
- dass der Student am Gruppenprogramm der Hochschule teilnimmt
- dass der Studierende die Gebühren für das Gruppenprogramm bezahlt hat und
- Hier finden Sie einen kurzen Überblick über den Versicherungsschutz, z. B. den Namen des Versicherers, die Höhe des Versicherungsschutzes usw.
Oder
- Wenn ein Student nicht an einer Gruppenversicherung seiner Hochschule teilnimmt, muss er eine private Krankenversicherung in Irland abschließen.
Oder
Für neu angekommene Studenten im ersten Studienjahr in Irland kann eine Reiseversicherung ausreichen:
- Die Versicherung deckt den Studenten für ein ganzes Jahr oder bei einem Aufenthalt in Irland von weniger als einem Jahr für die gesamte Dauer des Aufenthalts
- Die Versicherung deckt den Studenten mit mindestens 25.000 € bei Unfall und 25.000 € bei Krankheit.
- Die Versicherung deckt den Studenten für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts ab.
Beabsichtigt ein Nicht-EWR-Student, sich länger als ein Jahr in Irland aufzuhalten, und war er im ersten Jahr durch eine Reiseversicherung abgedeckt, so muss er für das zweite und alle weiteren Jahre eine private Krankenversicherung in Irland abschließen.
Zweite und nachfolgende Registrierung
Alle Studenten aus Nicht-EWR-Staaten müssen nachweisen, dass sie in Irland eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben und dass sie bei der zweiten und jeder weiteren Einschreibung eine private Krankenversicherung für den vorherigen Einschreibungszeitraum abgeschlossen haben. Dies kann z. B. durch ein Verlängerungsschreiben erfolgen.
Bei Zweit- und Folgeanmeldungen wird die Reiseversicherung nicht als ausreichend für die Anmeldung angesehen.
Irische Einbürgerungs- und Einwanderungsbehörde
Januar, 2011