In diesem Abschnitt
Einführung
Nicht-EWR/Nicht-Schweizer Staatsangehörige können nur von Anbietern eingestellt werden, deren Programme auf der Vorläufigen Liste der förderfähigen Programme (ILEP).
Um in das ILEP aufgenommen zu werden, müssen die Anbieter bestimmte Kriterien für jede Art von genehmigtem Programm erfüllen.
Die ILEP-Kriterien wurden mit Wirkung vom 28. Februar 2024 aktualisiert.
Die Anbieter müssen die einschlägigen Kriterien weiterhin erfüllen, um in der ILEP aufgeführt zu bleiben. Die Nichteinhaltung der Kriterien kann dazu führen, dass alle Programme eines Anbieters aus der ILEP gestrichen werden.
Wenn Ihr Studiengang nicht im ILEP aufgeführt ist oder Sie auf eine Entscheidung warten, sollten Sie keine Studierenden von außerhalb des EWR und der Schweiz einstellen, da diese möglicherweise keine Einwanderungserlaubnis erhalten.
Einreichung einer Bewerbung
In der Regel gibt es zwei Antragszyklen pro Jahr. Den Anbietern wird dringend empfohlen, vor der Einreichung eines Antrags die einschlägigen Kriterien und Leitlinien zu lesen
Die Bewerbungen für den aktuellen Bewerbungszyklus sind abgeschlossen.
Die nächste ILEP-Aktualisierung wird am 21. Juni 2024 veröffentlicht.
Das nächste Zeitfenster für den Eingang von Anträgen der im ILEP aufgeführten Anbieter wird im Oktober 2024 sein; Einzelheiten folgen
Im Vorgriff auf die Einführung des neuen International Education Mark (IEM) durch Qualität und Qualifikationen Irland (QQI)war die letzte Gelegenheit für neue Anbieter, einen ILEP-Antrag einzureichen, vom 2. bis 8. April 2024.
Das ILEP ist jetzt für neue Bewerber geschlossen. Bildungsanbieter, die in Zukunft Studierende aus Nicht-EWR-Staaten einstellen wollen, müssen von QQI eine Genehmigung zur Nutzung des IEM einholen. Weitere Informationen über die IEM-Anforderungen und das Bewerbungsverfahren werden von QQI auf seiner Website veröffentlicht www.QQI.ie.
Sobald die IEM voll funktionsfähig ist und nach einer Übergangszeit, wird sie die ILEP für die Einwanderung von Studenten ersetzen. Es werden Übergangsregelungen gelten.
Für eine begrenzte Zeit können Anbieter mit Programmen, die im ILEP aufgeführt sind, die Aufnahme zusätzlicher Programme beantragen, während sie am IEM-Antragsverfahren teilnehmen. Um den Übergang von der ILEP zur IEM vorzubereiten, kann eine Überarbeitung der ILEP-Kriterien erforderlich sein.
Anbietern von Programmen, die im ILEP aufgeführt sind, wird empfohlen, die veröffentlichten ILEP-Kriterien genau zu prüfen und das richtige Antragsformular zu verwenden, wenn sie einen Antrag für zusätzliche Programme einreichen.
Antragsformulare:
Bewerbungen werden nur während der angegebenen Bewerbungsfristen angenommen, wenn sie vollständig ausgefüllt sind und das richtige Bewerbungsformular verwendet wird.
Bitte beachten:
- Bewerbungen werden nur während der angegebenen Bewerbungsfristen angenommen
- Anträge, die zu anderen Zeiten eingehen, werden nicht bearbeitet.
- Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet
- Die Anbieter müssen sich nicht erneut für bestehende Programmlisten bewerben.
- Die Beiträge sind elektronisch an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse zu senden
- In Papierform eingereichte Dokumente sollten beidseitig bedruckt sein
- Hochschul- und Stiftungsprogramme müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vollständig validiert sein und entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Bearbeitung von Anträgen
Anfragen von Anbietern können per E-Mail an [email protected] gesendet werden.
Das Internationale Bildungszeichen (IEM)
Die ISD hat das QQI um Beratung in Bezug auf eine Überprüfung der anerkannten Prüfungen für englische Sprachprogramme gebeten, die im ILEP aufgeführt sind. Wie in den "Arrangements Applying to English Language Programmes" vom 1. Oktober 2015 (aktualisiert am 28. Februar 2024) dargelegt, wird das Justizministerium im Namen des Ministers bei bildungsbezogenen Fragen den Rat des QQI einholen, wenn dies als angemessen erachtet wird.
Die Abteilung für internationale Bildung des QQI hat im Rahmen der Entwicklung des IEM eine eigene Überprüfung der Prüfungen für englische Sprachkenntnisse durchgeführt und Fachwissen im Bereich der Bewertung der englischen Sprache ermittelt.
Anbieter von Prüfungen für englische Sprachkenntnisse werden gebeten, sich mit der Abteilung für internationale Bildung von QQI in Verbindung zu setzen [email protected] in Verbindung zu setzen, wenn sie geeignete Prüfungen für englische Sprachkenntnisse in Betracht ziehen möchten. Sollten Änderungen/Ergänzungen an der Liste der Englischprüfungen für ILEP-Programme vorgenommen werden, werden diese in der nächsten Ausgabe der ILEP-Kriterien veröffentlicht und können bis zum Übergang zum IEM gelten.
Bitte beachten Sie, dass alle Entscheidungen im Zusammenhang mit Einwanderungsfragen in den Zuständigkeitsbereich der ISD im Justizministerium fallen.
Laufende Überwachung der Anbieter
Die Anbieter müssen die Einwanderungsbestimmungen und die Kriterien und Anforderungen des ILEP einhalten. Immigration Service Delivery kann unangekündigte Inspektionen, Stichproben und die Überwachung der Aktivitäten und der Einhaltung der Vorschriften durchführen.
Die Anbieter müssen die ILEP-Stelle (innerhalb von fünf Arbeitstagen) über jede Änderung ihres Status informieren. Dazu gehören z. B. Änderungen der Personalausstattung, des Standorts des Angebots, der Vorkehrungen zum Schutz der Lernenden, der Eigentumsverhältnisse oder der Leitung. Eine Nichtmitteilung oder die Angabe falscher oder irreführender Informationen kann dazu führen, dass alle Programme des Anbieters aus dem ILEP gestrichen werden.
Kontaktinformationen für das ILEP-Referat:
E-Mail: [email protected]
Postanschrift:
Vorläufige Liste der förderfähigen Programme, ILEP BQ/4
Immigration Service Delivery
13/14 Burgh Quay
Dublin 2, D02 XK70