In diesem Abschnitt
Einführung
Sie können eine Erlaubnis beantragen, in Irland als Gastwissenschaftler oder Forscher für weniger als 12 Monate zu leben und zu arbeiten. Als Gastwissenschaftler müssen Sie von außerhalb des Staates bezahlt werden und dürfen nicht länger als 12 Monate hier arbeiten.
Zuschussfähigkeit
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können oder Ihr Sponsor muss alle Ihre Kosten übernehmen. Sie haben keinen Anspruch auf staatliche Leistungen, solange Sie sich als Gastwissenschaftler im Land aufhalten
Bedingungen
Als Gastwissenschaftler müssen Sie von außerhalb des Landes bezahlt werden und sich für einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten hier aufhalten, um zu arbeiten. Dozenten im Sabbatical und CII-Direktoren können beantragen, Familienangehörige mitzubringen, sofern die finanziellen Mittel dies zulassen. Familienangehörige dürfen weder arbeiten noch Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu staatlichen Leistungen jeglicher Art erhalten. Kinder dürfen staatliche Schulen besuchen. Andere Gastwissenschaftler wie Doktoranden, Fulbright-Stipendiaten, sonstige CII-Mitarbeiter usw. dürfen keine Familienangehörigen mitbringen, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Versorgung ihrer Familienangehörigen verfügen.
Einreichen eines Antrags und der erforderlichen Unterlagen
Die Erlangung des Stempels 0 und die Registrierung als Nicht-EWR-Bürger erfolgen je nach Ihren Umständen in mehreren Schritten:
Genehmigung beantragen
Um eine Genehmigung zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Antragsformular aus (TPER (Stempel 0) - Antragsformular) aus und reichen das Antragsformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen über das spezielle Kundenservice-Portal. Sie können sich für ein Konto registrieren oder sich bei Ihrem bestehenden Konto anmelden.
Erforderliche Dokumente
Wenn Ihre Bewerbung als Gastwissenschaftler erfolgreich ist, erhalten Sie eine Bescheinigung:
Visabestimmungen
Wenn Sie ein visumpflichtige Person sind und Ihr Genehmigungsschreiben erhalten haben, müssen Sie sich an Ihre örtliche Visumstelle wenden, um ein Visum für die Einreise in den Staat zu beantragen.
Wenn Sie auf dem Visumantrag den Zweck Ihres Besuchs angeben, sollten Sie "Sonstiges" auswählen und den Zweck Ihres Besuchs in dem dafür vorgesehenen Feld ausführlich erläutern.
Sobald Sie ein Genehmigungsschreiben erhalten und Ihnen das richtige Visum ausgestellt wurde, können Sie in das Land einreisen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise in das Land stets im Ermessen des Einwanderungsbeamten am Einreiseort liegt.
Nicht visumspflichtige Personen
Sobald Sie ein Genehmigungsschreiben erhalten haben, können Sie in den Staat einreisen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise in den Staat stets im Ermessen des Einwanderungsbeamten am Einreiseort liegt.
Registrieren Sie Ihre Erlaubnis
Wenn Sie mit Ihrem Angebotsschreiben im Land ankommen, erhalten Sie einen Einreisestempel (Aufenthaltsgenehmigung) für bis zu 90 Tage. Innerhalb dieser 90 Tage müssen Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung registrieren lassen.
Um sich anzumelden, müssen Sie: