In diesem Abschnitt
Einführung
Sie können eine Erlaubnis beantragen, in Irland als Gastwissenschaftler oder Forscher für weniger als 12 Monate zu leben und zu arbeiten. Als Gastwissenschaftler müssen Sie von außerhalb des Staates bezahlt werden und dürfen nicht länger als 12 Monate hier arbeiten.
Zuschussfähigkeit
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können oder Ihr Sponsor muss alle Ihre Kosten übernehmen. Sie haben keinen Anspruch auf staatliche Leistungen, solange Sie sich als Gastwissenschaftler im Land aufhalten
Bedingungen
Als Gastwissenschaftler müssen Sie von außerhalb des Staates bezahlt werden und für weniger als 12 Monate hier arbeiten. Dozenten, die ein Sabbatical absolvieren, und CII-Direktoren können beantragen, Familienangehörige mitzubringen, sofern dies finanziell möglich ist. Familienangehörige dürfen weder arbeiten noch Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu staatlichen Unterstützungsleistungen haben. Die Kinder dürfen staatliche Schulen besuchen. Andere Gastwissenschaftler wie Doktoranden, Fulbright-Stipendiaten, andere Mitarbeiter des CII usw. können keine Familienmitglieder mitbringen, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre Familienmitglieder zu unterstützen.
Einreichen eines Antrags und der erforderlichen Unterlagen
Die Erlangung des Stempels 0 und die Registrierung als Nicht-EWR-Bürger erfolgen je nach Ihren Umständen in mehreren Schritten:
Genehmigung beantragen
Für die Beantragung der Genehmigung füllen Sie bitte dieses Antragsformular (TPER (Stempel 0) - Antragsformular) aus und senden Sie das Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen an [email protected].
Erforderliche Dokumente
Wenn Ihre Bewerbung als Gastwissenschaftler erfolgreich ist, erhalten Sie eine Bescheinigung:
Dieses Angebot wird unter der Bedingung erteilt, dass Sie alle erforderlichen Visakontrollen erfüllen, und unterliegt dem Ermessen des Einwanderungsbeamten, wenn Sie in den Staat einreisen.
Visabestimmungen
Wenn Sie eine Visum erforderlich Person sind und Ihr Angebotsschreiben erhalten haben, müssen Sie sich an Ihre örtliche Visastelle wenden, um ein Visum für die Einreise in den Staat zu beantragen.
Wenn Sie auf dem Visumantrag den Zweck Ihres Besuchs angeben, sollten Sie "Sonstiges" auswählen und den Zweck Ihres Besuchs in dem dafür vorgesehenen Feld ausführlich erläutern.
Sobald Sie ein bedingtes Angebot erhalten haben und Ihnen das richtige Visum ausgestellt wurde, können Sie in den Staat reisen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise in den Staat immer im Ermessen des Einwanderungsbeamten am Einreisehafen liegt.
Nicht visumspflichtige Personen
Wenn Sie ein bedingtes Angebot erhalten, können Sie in den Staat reisen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise in den Staat immer im Ermessen des Einwanderungsbeamten am Einreisehafen liegt.
Antrag ausfüllen und anmelden
Bei Ihrer Ankunft in dem Staat müssen Sie diese senden:
An:
Stempel 0 - Akademischer Gastaufenthalt
Referat A - Abteilung Aufenthalt und Genehmigungen im Inland
Immigration Service Delivery
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2 D02 XK70
Irland
Ihr Reisepass wird mit einem Stempel versehen und Ihnen zurückgegeben.
Wenn Sie eine Genehmigung erhalten und eine Adresse in den Grafschaften Dublin, Kildare, Meath oder Wicklow haben, müssen Sie sich an die Einwohnermeldeamt in Dublin oder, wenn Ihre Adresse außerhalb der oben genannten Bezirke liegt, bei einer örtlichen Garda-Station um Ihre Erlaubnis zu registrieren