In diesem Abschnitt
Einführung
Die Regelung für atypische Beschäftigung ermöglicht es Ihnen, in einer Position zu arbeiten, die nicht durch andere Beschäftigungsregeln abgedeckt ist. Dies kann zum Beispiel eine Branche mit Fachkräftemangel, ein Praktikum oder eine andere Tätigkeit sein.
Wann können Sie sich bewerben?
Sie können ein Arbeitsvisum (Atypical Working Scheme) beantragen, sobald Sie ein Genehmigungsschreiben der Abteilung Atypical Working Scheme der Einwanderungsbehörde (ISD) für die Aufnahme einer kurzfristigen Beschäftigung in Irland erhalten haben.
Sie können das Visum bis zu 3 Monate vor Ihrem Reisedatum in Irland beantragen. Wenn Sie vor Ihrer Reise nach Irland einen anderen Staat besuchen, müssen Sie das entsprechende Visum für diesen Staat in Ihrem Reisepass haben, bevor Sie ein irisches Visum beantragen.
Wie bewirbt man sich?
Beantworten Sie alle Fragen in AVATS vollständig und wahrheitsgemäß. Wenn Sie den Online-Bewerbungsprozess abgeschlossen haben, müssen Sie die Anweisungen auf dem zusammenfassenden Bewerbungsformular befolgen, das vom Online-System erstellt wird. Das zusammenfassende Formular enthält Informationen darüber, wo Sie Ihre Nachweise einreichen müssen.
Das zusammenfassende Formular, das Sie ausdrucken, unterschreiben und datieren müssen, ist zusammen mit Ihren Unterlagen einzureichen. Unter Umständen müssen Sie Ihre biometrischen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorzulegen.Nachstehend finden Sie einen Leitfaden für Nachweise.
Visagebühren
Die Zahlungsarten und Währungsoptionen können von Amt zu Amt unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Antragsbehörde, wie Sie bezahlen können. Einige Antragsteller sind von den Visagebühren befreit und müssen diese nicht bezahlen. Die aktuellen Gebühren sind:
Die Visumgebühr deckt die Verwaltungskosten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie wird nicht zurückerstattet, wenn Ihr Antrag zurückgezogen oder abgelehnt wird. Auf der Website der Visastelle/Botschaft/des Konsulats finden Sie Informationen über zusätzliche Gebühren und lokale Zahlungsmöglichkeiten.
Wie lange wird es dauern?
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Datums bearbeitet. Wir raten Ihnen, keine Reisetickets zu kaufen, bevor Sie das Ergebnis Ihres Visumantrags kennen.
Die Bearbeitungszeiten können von Land zu Land variieren. Sie können auch in Zeiten hohen Andrangs während des Jahres variieren. In der Regel können Sie jedoch mit einer Entscheidung innerhalb von 8 Wochen ab dem Tag rechnen, an dem Ihr Antrag bei der Visastelle, der Botschaft oder dem Konsulat eingegangen ist. Ihr Antrag kann länger dauern, wenn Sie z. B. die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht haben, wenn Ihre Unterlagen überprüft werden müssen oder aufgrund Ihrer persönlichen Umstände (z. B. wenn Sie eine strafrechtliche Verurteilung haben).
Sie können die Bearbeitungszeiten für die Visastelle, die Botschaft oder das Konsulat, die Ihren Antrag bearbeiten, auf deren Website überprüfen. Wenn Ihr Antrag von der Visastelle in Dublin bearbeitet wird, können Sie das Datum der Anträge, die derzeit bearbeitet werden, auf der Visumentscheidungen Seite.
Nicht erlaubte Aktivitäten
Es ist Ihnen nicht gestattet:
Unterstützende Dokumentation
Die geforderten Dokumente sind wichtig, da sie Aufschluss über Ihre persönlichen Verhältnisse in dem Land geben, aus dem Sie den Antrag stellen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Visumbeamten davon zu überzeugen, dass ein Visum für den beantragten Zweck erteilt werden sollte. Die Vorlage einiger oder aller dieser Dokumente ist keine Garantie dafür, dass Ihr Antrag erfolgreich sein wird. Es müssen die Originaldokumente vorgelegt werden.
Wenn Sie ein Dokument einreichen, das nicht in englischer oder irischer Sprache abgefasst ist, müssen Sie eine vollständige Übersetzung beifügen. Jedes übersetzte Dokument muss enthalten:
Alle von einem Unternehmen, einer Firma oder einer anderen Organisation eingereichten Schreiben müssen auf offiziellem Briefpapier verfasst sein, damit sie überprüft werden können, und den Namen der Organisation tragen:
Der Visumbeauftragte prüft jeden Antrag einzeln und kann zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.
"Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat außerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen vom Außenministerium des Staates, der das Dokument ausgestellt hat, als echt beglaubigt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke akzeptiert werden können. Solche Dokumente müssen, falls erforderlich, ins Englische oder Irische übersetzt werden. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen ebenfalls vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden.
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente gegebenenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke anerkannt werden können. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen außerdem vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden. Wir akzeptieren auch den Auszug aus einer europäischen Heiratsurkunde, die gemäß dem "Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern" ausgestellt wurde, als Nachweis für eine Eheschließung innerhalb des EWR oder der Schweiz. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen zu."
Leitfaden für die Belegdokumentation
Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht einreichen, kann Ihre Bewerbung wegen unzureichender Unterlagen abgelehnt werden. Dem unterzeichneten und datierten Kurzantrag und der entsprechenden Gebühr (falls zutreffend) müssen die nachstehend aufgeführten Unterlagen beigefügt werden:
Zwei Farbfotografien in Passgröße, die nicht älter als 6 Monate sind
Ihr Name und die Referenznummer des Visumantrags müssen deutlich auf der Rückseite aufgedruckt sein. Weitere Informationen über Anforderungen an das Lichtbild.
Ihren aktuellen Reisepass und eine vollständige Kopie aller früheren Reisepässe.
Ihr aktueller Reisepass muss noch mindestens 12 Monate nach dem geplanten Einreisedatum in Irland gültig sein.
Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, aus dem Sie den Antrag stellen, müssen Sie einen Nachweis über Ihre Aufenthaltserlaubnis in diesem Land vorlegen, z. B. eine Aufenthaltskarte. Außerdem müssen Sie über eine Aufenthaltsgenehmigung für mindestens 3 Monate nach dem geplanten Abreisedatum aus Irland verfügen.
Ein unterzeichnetes Bewerbungsschreiben, das Folgendes enthält:
Genehmigungsschreiben
Ein gültiges Genehmigungsschreiben für die Regelung für atypisches Arbeiten.
Nachweis Ihrer Verpflichtung zur Rückkehr in das Land Ihres ständigen Wohnsitzes
Da Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Irland beantragen (das Besuche von weniger als 90 Tagen erlaubt), ist es wichtig, dass Sie nachweisen, dass Sie starke familiäre, soziale oder wirtschaftliche Bindungen zu Ihrem Wohnsitzland haben. Dies ist erforderlich, um den Visumbeamten davon zu überzeugen, dass Sie Irland am oder vor dem geplanten Abreisedatum verlassen werden.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Nachweise zu erbringen. Alle von Ihnen vorgelegten Informationen müssen in Form von Belegen vorliegen, die vom Visumbeauftragten überprüft werden können.
Vorschläge, wie Sie Ihre Rückkehrverpflichtung nachweisen können
- Angaben zu allen Familienangehörigen, die in Ihrem Wohnsitzland leben - wenn Sie verheiratet sind oder unterhaltsberechtigte Kinder haben, sollten Sie die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen
- Belege für Eigentum/Miete - zum Beispiel Eigentumsurkunde/Mietvertrag.
Kranken- oder Reiseversicherung
Der Nachweis einer Kranken- oder Reiseversicherung muss nicht zusammen mit Ihrem Antrag eingereicht werden. Der Visumbeamte kann ihn jedoch verlangen, bevor er über Ihren Antrag entscheidet. Wenn Ihr Visum genehmigt wird, müssen Sie bei Ihrer Ankunft am Einreisehafen (Flughafen/Hafen) einen Nachweis über die Kranken- oder Reiseversicherung vorlegen und ihn dem Einwanderungsbeamten auf Verlangen vorzeigen.
Frühere Ablehnungen von Visa
Wenn Ihnen in der Vergangenheit ein Visum für ein beliebiges Land verweigert wurde, müssen Sie die Einzelheiten angeben. Sie müssen das Original des Schreibens vorlegen, das Ihnen von den Behörden des betreffenden Landes ausgestellt wurde.
Rückgabe von Dokumenten
Alle mit Ihrem Antrag eingereichten Dokumente müssen im Original vorliegen. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags zurück. Wenn Sie weitere Dokumente zurückerhalten möchten, schreiben oder tippen Sie eine Liste der gewünschten Dokumente und dann sollten Sie:
Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn Sie nicht alle Unterlagen einreichen. Auch wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen, gibt es keine Garantie, dass ein Visum erteilt wird.