Wenn Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen, gibt es verschiedene Visa, um für weniger als 90 Tage in Irland zu arbeiten. Im Folgenden erfahren Sie mehr über das Verfahren.
Atypisches Arbeitsschema
Wenn Sie eine Erlaubnis für Atypical Working Scheme haben, müssen Sie ein Arbeitsvisum (Atypical Working Scheme) beantragen, bevor Sie nach Irland kommen können. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Unternehmensübertragung innerhalb des EWR oder der Schweiz
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie kurzfristig nach Irland versetzt und Sie bereits in einem anderen EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz arbeiten, müssen Sie nur dann ein Van-der-Elst-Visum beantragen, wenn Sie ein Visum benötigen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Geschäftsvisum für einen kurzen Aufenthalt
Mit einem Geschäftsvisum für einen kurzen Aufenthalt können Sie für bis zu 90 Tage aus geschäftlichen Gründen oder für eine Arbeit, die 14 aufeinanderfolgende Tage oder weniger dauert, nach Irland reisen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unbezahltes Praktikum
Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums unbezahlte Arbeitserfahrung (ein Praktikum) machen müssen, können Sie ein Praktikumsvisum beantragen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Visum für Aufführungen oder Turniere
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt für eine Aufführung oder ein Turnier ermöglicht es Ihnen, für bis zu 90 Tage nach Irland zu kommen, um eine Aufführung zu veranstalten (z. B. Theater, Musik usw.) oder an einem Wettbewerb teilzunehmen (z. B. Sport, Tanz usw.) Weitere Informationen finden Sie hier.
Visum für den Beitritt zum Schiff
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt auf einem Schiff ermöglicht es Ihnen, als Seemann nach Irland zu kommen, um auf ein Schiff zu gehen, das von diesem Land aus ablegt. Erfahren Sie hier mehr.
Ausbildungsvisum
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt zu Ausbildungszwecken ermöglicht es Ihnen, für bis zu 90 Tage nach Irland zu kommen, um einen Ausbildungskurs zu besuchen. Mehr Informationen finden Sie hier.