Die ISD kündigt eine Überbrückungsgenehmigung für Studenten an, die einen 2. oder 3. Englischkurs erfolgreich abgeschlossen haben und sich anschließend für ein Hochschulprogramm eingeschrieben haben, das bis Ende Oktober 2025 beginnt.
Die Überbrückungsgenehmigung ist eine kurzfristige Stamp-2-Genehmigung, die bis zum 30. September 2025 ab dem Ablaufdatum ihrer aktuellen IRP-Karte erteilt wird, sofern die Antragsteller in der Lage sind, den Nachweis für ein bestätigtes und vollständig bezahltes Hochschulprogramm zu erbringen, das in der vorläufigen Liste der förderfähigen Anbieter (ILEP) aufgeführt ist und im September 2025 beginnt.
Die Stamp 2 Überbrückungsgenehmigungen werden wie folgt erteilt:
1) Studierende, die einen dritten Englischsprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben (maximal zulässig) und sich für ein im ILEP aufgeführtes Hochschulprogramm, das bis Ende Oktober 2025 beginnt, eingeschrieben und die Gebühren bezahlt haben, können eine Überbrückungsgenehmigung erhalten, indem sie einen Antrag über das ISDs Online-Portalbeantragen, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind.
2) Studierende, die am oder nach dem 1. Juli einen zweiten Englischkurs erfolgreich abgeschlossen haben und sich für ein Hochschulprogramm, das auf der Interim List of Eligible Providers (ILEP) aufgeführt ist und bis Ende Oktober 2025 beginnt, eingeschrieben und die Gebühren bezahlt haben, können diese Überbrückungsgenehmigung in Anspruch nehmen, indem sie einen Antrag über das ISDs Online-Portalbeantragen, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind.
Diese Überbrückungsgenehmigung gilt nicht für Studenten, die vor dem 1. Juli einen 2. englischen Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben, unabhängig vom Datum der Bewerbung. Diese Schüler haben die Möglichkeit, einen 3. Englischkurs zu belegen und auf dieser Grundlage eine Genehmigung zu erneuern, falls sie dies wünschen.
Voraussetzungen für förderfähige Studierende
Studenten, die diese Überbrückungsgenehmigung in Anspruch nehmen möchten, müssen über Folgendes verfügen
- Eine aktuelle IRP-Karte oder eine Karte, die bei Beantragung der Überbrückungsgenehmigung innerhalb eines Monats abgelaufen ist;
- Erfolgreich abgeschlossener dritter Englischsprachkurs, der im ILEP aufgeführt ist, oder erfolgreicher Abschluss eines zweiten Englischsprachkurses, der im ILEP am oder nach dem 1. Juli aufgeführt ist;
- die an ihre derzeitige Aufenthaltsgenehmigung geknüpften Bedingungen einhalten;
- Einschreibung und vollständige Bezahlung der Gebühren für ein im ILEP aufgeführtes Hochschulprogramm;
- Beantragung einer Verlängerung (Überbrückungsgenehmigung) über das ISDs Online-Portal.
Die Studenten müssen Folgendes tun:
- Erfüllen Sie die Verlängerungskriterien;
- Sie müssen nachweisen, dass sie in einem im ILEP aufgeführten Hochschulprogramm eingeschrieben sind;
- Legen Sie den Nachweis vor, dass die Kursgebühren vollständig bezahlt wurden.
Gebühren für die Registrierung
Schüler, deren 2. oder 3. Englischkurs am oder nach dem 1. Juli abgeschlossen wurde und die diese Überbrückungsgenehmigung in Anspruch nehmen möchten, sind von den Gebühren befreit. (Anträge, die über das ISDs Online-Portal eingereicht werden, wird die Gebühr bei der Bearbeitung des Antrags zurückerstattet).
Studenten, deren 3. Englischkurs vor dem 1. Juli abgeschlossen wurde und die diese Überbrückungsgenehmigung in Anspruch nehmen möchten, zahlen die Standardgebühr von 300 €.
Studierende, die diese Überbrückungsgenehmigung in Anspruch nehmen, müssen ihre Einwanderungsgenehmigung vor Ablauf der Überbrückungsgenehmigung am 30. September 2025 erneuern.
Die Bekanntmachung ist nur vom 1. Mai 2025 bis zum 31. August 2025 gültig.