Ab dem 23. November 2020 müssen alle erwachsenen Antragsteller, die eine Einbürgerungsurkunde beantragen, eine aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen.

Für Antragsteller mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich ist eine Steuerfreigabebescheinigung (Tax Clearance Certificate, TCC) eine schriftliche Bestätigung der Steuerbehörde, dass die Steuerangelegenheiten einer Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung in Ordnung sind; Anträge können online über das elektronische Steuerfreigabesystem (eTC) der Steuerbehörde gestellt werden. Die notwendigen Informationen zur Inanspruchnahme dieses Dienstes ist auf der Website des Finanzamtes verfügbar unter. Sie sollten die Ihnen erteilte Tax Clearance Access Number (TCAN) angeben oder eine Kopie der Bescheinigung ausdrucken und vorlegen.

Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz außerhalb des Staates haben, ist ein TCC erforderlich, oder wenn dieser Dienst von den zuständigen Steuerbehörden nicht zur Verfügung gestellt wird, ist eine Bestätigung der Steuerbehörde über die Einhaltung der Steuervorschriften in dem betreffenden Land erforderlich.

Es ist ratsam, die Einbürgerungsurkunde nicht ohne eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung der Steuerbehörde zu beantragen.