In diesem Abschnitt
Einführung
Auf dieser Seite wird erläutert, wie der Staatsbürgerschaftsbewerber das E-Vetting-Verfahren durchläuft und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Wichtiger Hinweis
Im Rahmen des Antrags auf Einbürgerung muss ein Antragsteller alle Straftaten angeben (unabhängig davon, wo ein Vorfall stattfand oder wie lange er zurückliegt), einschließlich "verbrauchter" Verurteilungen. Es liegt in Ihrer Verantwortung als Antragsteller, bei der Einreichung Ihres Antrags ein umfassendes Führungszeugnis vorzulegen.
In einer späteren Phase des Entscheidungsprozesses werden alle erwachsenen Bewerber aufgefordert, sich dem E-Vetting-Verfahren der Gardaí oder anderen polizeilichen Überprüfungsverfahren zu unterziehen, sofern dies für erforderlich gehalten wird. Die in dem/den elektronischen Überprüfungsbericht(en) aufgeführten Straftaten werden mit den vom Antragsteller bei der ursprünglichen Antragstellung gemachten Angaben abgeglichen.
Aus diesem Grund liegt es im Interesse des Antragstellers, im Rahmen des Antragsverfahrens eine umfassende Auflistung der Straftaten vorzulegen; andernfalls kann sich dies negativ auf den Einbürgerungsantrag auswirken.
E-Vetting und Staatsbürgerschaft
Die folgenden Punkte erläutern die Rolle, die das e-Vetting bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft spielt:
Zuschussfähigkeit
Erwachsene
Kriterien für die Bewerbung als Erwachsener:
E-Vetting: Schritt 1
Bevor Ihr Staatsbürgerschaftsantrag für die Prüfung durch den Justizminister vorbereitet wird, erhalten Sie eine Aufforderung, einen Antrag auf elektronische Überprüfung auszufüllen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die vom Minister zu prüfenden Angaben zur Person so aktuell wie möglich sind.
Sie werden um folgende Angaben gebeten:
E-Vetting: Schritt 2
Nachdem die Abteilung Staatsbürgerschaft Ihr unterzeichnetes Einladungsformular per Post erhalten hat (Schritt 1), werden Sie:
Sie müssen die folgenden Angaben machen:
Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen eingegebenen Informationen zu überprüfen, und wenn Sie mit den Details zufrieden sind, können Sie den ausgefüllten Überprüfungsantrag einreichen.
E-Vetting: Schritt 3
Ihr ausgefüllter Überprüfungsantrag wird von der Abteilung Staatsbürgerschaft geprüft. Wenn es Probleme mit dem Antrag gibt, wird er an Sie zurückgeschickt. Andernfalls wird der Antrag an das National Vetting Bureau weitergeleitet.
Das National Vetting Bureau (Nationales Büro für Überprüfungen) wird eine Offenlegung der Überprüfung vornehmen, die von der Abteilung Staatsbürgerschaft als Teil des Entscheidungsprozesses über Ihren Antrag geprüft wird.
Zu beachtende Punkte
Die Antragsteller sollten folgende Punkte beachten: