In diesem Abschnitt
Einführung
Hier finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie sich an die Staatsbürgerschaft wenden können. Sie finden hier auch Informationen darüber, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie außerhalb Irlands geboren wurden und einen irischen Verwandten haben.
Außerhalb Irlands geboren?
Wenn Sie einen irischen Verwandten haben und außerhalb Irlands geboren wurden, wenden Sie sich bitte an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten für alle Fragen zur Staatsbürgerschaft aufgrund einer Verbindung zu einem irischen Verwandten, wenn Sie außerhalb Irlands geboren sind.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten verwaltet das Register für ausländische Geburten und entscheidet, ob Sie aufgrund Ihrer Geburt oder Ihrer Abstammung die irische Staatsbürgerschaft erhalten können.
Kontaktangaben
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben bevor Sie Kontakt aufnehmen.
Wenden Sie sich bitte an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, wenn Sie Fragen zum ausländischen Geburtenregister haben.
Geben Sie in der Betreffzeile der E-Mail immer Ihre Bewerbungs-ID-Nummer an (falls Sie eine haben).
Hilfreiche Informationen über die irische Staatsbürgerschaft und die Einbürgerung, einschließlich der entsprechenden Antragsformulare mit Hinweisen, ein Online-Rechner für die Einbürgerung und den Aufenthalt und ein Häufig gestellte Fragen finden Sie hier auf der Website der Einwanderungsbehörde (ISD).
Die Kontaktdaten für Fragen zu anderen Bereichen der Einwanderungsdienste finden Sie auf der Website der ISD.
Aktuelle Verzögerungen aufgrund von COVID-19
Aufgrund der Beschränkungen, die durch die COVID-19-Krise im Gesundheitswesen auferlegt wurden, kommt es zu beispiellosen Verzögerungen bei der Ausstellung von Anerkennungsquittungen sowie bei der Bearbeitung und Rücksendung von Unterlagen.
Die Einbürgerungsanträge und allgemeinen Anfragen werden derzeit in chronologischer Reihenfolge bearbeitet. Die Abteilung Staatsbürgerschaft arbeitet sehr hart daran, ihre Dienstleistungen so schnell wie möglich zu erbringen.
Anfragen per E-Mail, die sich auf die Staatsbürgerschaft oder die Einbürgerung beziehen, werden geprüft, und Sie erhalten zu gegebener Zeit eine Antwort. In Anbetracht der Menge an E-Mails, die wir derzeit erhalten, werden wir nicht in der Lage sein, Anfragen im Zusammenhang mit einem genehmigten Antrag auf eine Einbürgerungsurkunde oder einer Einladung zur nächsten Einbürgerungsfeier zu beantworten. Wir bitten Sie in dieser Angelegenheit weiterhin um Geduld.
Bitte beachten Sie, dass das wiederholte Versenden von E-Mails nur zu einer zusätzlichen Belastung der Mitarbeiter führt. Wenn Ihre E-Mail keinen Bezug zur Staatsbürgerschaft hat, erhalten Sie keine weitere Antwort, und es werden keine weiteren Maßnahmen zu Ihrer Anfrage ergriffen.
Unsere aktuellsten Informationen finden Sie in unseren Neueste Nachrichten zur Staatsbürgerschaft.