Die Einwanderungsbehörde verzeichnet derzeit ein extrem hohes Aufkommen an Anträgen auf Erneuerung der Registrierungserlaubnis, wobei die Bearbeitungszeit für die Erneuerung einer IRP-Karte derzeit 6-7 Wochen beträgt.
Nach Abschluss der Erneuerung der Registrierung kann es weitere zwei Wochen dauern, bis Sie die neue IRP-Karte per Post erhalten. Eine aktuelle IRP-Karte kann erforderlich sein, um Reisen in und aus dem Staat zu erleichtern.
Um Nicht-EWR-Staatsangehörigen, die sich rechtmäßig im Land aufhalten und über die Weihnachtsfeiertage verreisen wollen, die Arbeit zu erleichtern, bittet der Minister diejenigen, die dazu berechtigt sind, dringend darum, bis zum 31. Oktober 2024 online einen Verlängerungsantrag zu stellen, falls ihre derzeitige Genehmigung zwischen jetzt und dem geplanten Abreisedatum oder während der Reise abläuft.
Daher sollten Nicht-EWR-Staatsangehörige, die vor oder während einer geplanten Auslandsreise während der kommenden Weihnachtsferien eine Erneuerung ihrer IRP-Karte beantragen müssen, dies online über das ISD-Online-Portal so schnell wie möglich beantragen.
Das Einwohnermeldeamt kann nicht garantieren, dass Verlängerungen, die nach dem 31. Oktober 2025 eingereicht werden, rechtzeitig bearbeitet und eine IRP-Karte zugestellt wird, um Reisen über die Weihnachtsfeiertage zu ermöglichen. Es wird jedoch jeder Versuch unternommen, dies zu tun.
Antragsteller auf Verlängerung werden darauf hingewiesen, dass sie sich nicht auf die Erteilung von Wiedereinreisevisa verlassen sollten, um ihre Reise zu erleichtern. Wiedereinreisevisa werden weiterhin nur dann in Betracht gezogen, wenn ein Termin verfügbar ist, der Antragsteller auf die Zustellung seiner IRP-Karte wartet und einen echten Bedarf in einer Notsituation nachweisen kann.
Bitte beachten Sie: Unabhängig von dem Datum, an dem ein Verlängerungsantrag eingereicht oder bearbeitet wird, richtet sich die Gültigkeitsdauer für die Verlängerung der Genehmigung nach dem aktuellen Ablaufdatum Ihrer IRP-Karte.