Die Einwanderungsbehörde verzeichnet derzeit ein extrem hohes Aufkommen an Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung, wobei die Bearbeitungszeit für die Verlängerung einer IRP-Karte derzeit 6 bis 9 Wochen beträgt.
Nach Abschluss der Verlängerung der Registrierung kann es weitere zwei Wochen dauern, bis Sie die neue IRP-Karte per Post erhalten. Für die Ein- und Ausreise aus dem Staat ist möglicherweise eine gültige IRP-Karte erforderlich.
Im Vorfeld der Feiertage fordert der Minister alle Berechtigten dringend auf, so bald wie möglich online einen Verlängerungsantrag zu stellen, falls Ihre derzeitige Genehmigung zwischen jetzt und Ihrem geplanten Abreisedatum oder während der Reise abläuft.
Daher sollten Nicht-EWR-Bürger im Land, die vor oder während einer geplanten Auslandsreise in der kommenden Urlaubszeit eine Verlängerung ihrer IRP-Karte beantragen müssen, den Antrag online über das ISD-Onlineportals so bald wie möglich einen Antrag stellen.
Das Meldeamt kann nicht garantieren, dass ein kurz vor der geplanten Reise eingereichter Verlängerungsantrag bearbeitet und eine IRP-Karte rechtzeitig zugestellt wird, um die Reise zu ermöglichen. Es wird jedoch alles unternommen, um dies zu gewährleisten.
Antragstellern, die eine Verlängerung beantragen, wird empfohlen, sich nicht auf die Erteilung eines Wiedereinreisevisums zu verlassen, um ihre Reise zu ermöglichen. Wiedereinreisevisa werden weiterhin nur dann in Betracht gezogen, wenn Termine verfügbar sind, der Antragsteller auf die Zustellung seiner IRP-Karte wartet und einen echten Bedarf in einem Notfall nachweisen kann, d. h. keine geplante berufsbedingte oder Urlaubsreise.
Bitte beachten Sie: Unabhängig von dem Datum, an dem ein Verlängerungsantrag eingereicht oder bearbeitet wird, richtet sich die Gültigkeitsdauer für die Verlängerung der Genehmigung nach dem aktuellen Ablaufdatum Ihrer IRP-Karte.