Die Justizministerin Helen McEntee, T.D., hat heute eine Reihe von Änderungen im Bereich der Einwanderung angekündigt, um die Bearbeitung von Staatsbürgerschaftsanträgen zu vereinfachen und zu straffen und um die Einwanderungsanforderungen für unsere Kunden während der Weihnachtszeit zu erleichtern.
Änderungen im Antragsverfahren für die Staatsbürgerschaft
Ab dem 1. Januar 2022 müssen neue Antragsteller auf Staatsbürgerschaft ihren Originalreisepass nicht mehr zusammen mit dem Erstantrag einreichen. Stattdessen können sie eine Farbkopie ihres gesamten Reisepasses, einschließlich der Vorder- und Rückseite, einreichen. Die Farbkopie muss von einem Anwalt beglaubigt und zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden.
Alle, die zwischen jetzt und den Weihnachtsfeiertagen reisen wollen und dafür ihren Reisepass benötigen, sollten mit der Beantragung der Staatsbürgerschaft bis zum neuen Jahr warten, wenn die neuen Regelungen gelten.
Darüber hinaus werden für die Kunden erhebliche Änderungen in Bezug auf die Anzahl der Nachweise eingeführt, die zum Nachweis ihrer Identität und ihres Wohnsitzes im Rahmen des Antragsverfahrens erforderlich sind.
Ab Januar wird das Ministerium zu einem Scorecard-Ansatz übergehen, der für mehr Klarheit darüber sorgen wird, welche Informationen die Bewerber zum Nachweis ihrer Identität und ihres Wohnsitzes vorlegen müssen. Insbesondere für Ärzte, die bei der HSE oder in freiwilligen Krankenhäusern beschäftigt sind, wird die Vorlage einer "Medical Practitioner Employment History Summary" als Nachweis des Wohnsitzes akzeptiert.
Weitere Aktualisierungen werden in den kommenden Wochen auf den Seiten zur Staatsbürgerschaft auf der Website veröffentlicht.
Änderungen der Einwanderungsbestimmungen für unsere Kunden während der Weihnachtszeit
Für Kunden mit einer irischen Aufenthaltsgenehmigung, die zu Beginn der Pandemie im März 2020 abgelaufen war, wird die Gültigkeitsdauer nun bis zum 15. Januar 2022 verlängert. Das bedeutet, dass sie ihre derzeitige abgelaufene Karte verwenden können, um über Weihnachten und bis zum 15. Januar 2022 unbesorgt aus Irland ausreisen und nach Irland zurückkehren zu können.
Jeder, der in dieser Zeit reist, kann eine Kopie einer Reisebestätigung ausdrucken (siehe Link unten) und diese zusammen mit seiner bestehenden IRP-Karte vorlegen, um seinen Wohnsitz bei der Rückkehr nach Irland vor dem 15. Januar 2022 nachzuweisen.
Die Visumspflicht für die Wiedereinreise von Kindern unter 16 Jahren wurde ebenfalls bis zum 15. Januar 2022 ausgesetzt.
Das Ministerium setzt sich mit den Fluggesellschaften in Verbindung, um sie über diese neue Regelung zu informieren und sicherzustellen, dass der Prozess reibungslos abläuft. Er kann auch als Nachweis des Wohnsitzes für Beschäftigungszwecke oder für den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Unterstützungsleistungen, auf die die Menschen normalerweise Anspruch haben, vorgelegt werden.
Die Reisebestätigung und das Dokument mit den häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie auf der Website des Ministeriums für Einwanderung in Irland unter: