Ab dem 1. Januar 2022 müssen neue Antragsteller auf Staatsbürgerschaft ihren Originalreisepass nicht mehr zusammen mit dem Erstantrag einreichen. Stattdessen können sie eine Farbkopie ihres gesamten Reisepasses, einschließlich der Vorder- und Rückseite, einreichen. Die Farbkopie muss von einem Anwalt beglaubigt und zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden.

Wer bis zu den Weihnachtsfeiertagen verreisen will und dafür seinen Reisepass benötigt, sollte mit der Beantragung der Staatsbürgerschaft bis zum neuen Jahr warten, wenn die neue Regelung gilt.