Nach dem Auslaufen des Programms für zugewanderte Investoren (IIP) am 15. Februar 2023 wurde vereinbart, dass Regelungen für die geordnete Abwicklung des Programms getroffen werden. Diese Vorkehrungen sind nun abgeschlossen worden.
Die vorgeschlagenen Regelungen betreffen eine Reihe verschiedener Kategorien von Anträgen, die im Folgenden erläutert werden:
1) Genehmigte Projekte
a) Genehmigte Projekte, die aufgrund gestiegener Baukosten zusätzliche Mittel beantragt haben
b) genehmigte Projekte, die zusätzliche Mittel beantragt haben und bei denen zusätzliche Elemente in das Projekt eingebracht wurden, die nicht in den genehmigten Geschäftsplan passen
c) Genehmigte Projekte, die ins Stocken geraten sind
2) IIP-genehmigte Investitionsfonds
3) Vor dem Abschluss des Programms vorliegende Projektanträge
4) Projektanträge nach Abschluss des Programms
a) Projekte, die ohne einen assoziierten Investor eingereicht wurden, einschließlich solcher, bei denen versucht wurde, einen bestehenden Investorantrag zu übertragen, um als Investor für ein neues Projekt zu dienen
b) Projekte, die außerhalb des nach Abschluss des Programms zulässigen Zeitrahmens eingereicht wurden (einschließlich solcher Projekte, bei denen es keine vorherige inhaltliche Zusammenarbeit mit dem Referat IIP gegeben hat)
c) Projekte, die nicht in den Anwendungsbereich des IIP-Programms zu fallen scheinen
d) Projekte, die eine Baugenehmigung erfordern
e) Gültige Projektanträge, die in den Anwendungsbereich des IIP fallen und bei denen die Planung keine Rolle spielt
Im Rahmen dieser Regelung werden bestimmte Kategorien von Anträgen vorrangig bearbeitet, entweder weil die Anträge schon länger vorliegen oder weil eine Entscheidung schnell getroffen werden kann.
Die Kategorien von Anträgen, die in den kommenden Monaten vorrangig zu bearbeiten sind, sind 1(b), 3, 4(a), 4(b) & 4(c).
Danach werden die Kategorien 1(a) und 1(c) geprüft und die Entscheidungen über diese Anträge getroffen. Danach werden die übrigen Kategorien von Anträgen geprüft.
Angesichts des Umfangs der vorliegenden Anträge wird es voraussichtlich einige Jahre dauern, die verbleibenden Antragskategorien bis zur endgültigen Entscheidung zu bearbeiten, und ich bitte Sie um Nachsicht, während wir diese Anträge bearbeiten. Wir bitten Sie, uns nicht wegen einzelner Anträge in den übrigen Kategorien zu kontaktieren. Wenn das Referat IIP zusätzliche Informationen zu einem Antrag benötigt, wird es sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Entscheidung des Ministers in Bezug auf Anträge im Rahmen der IIP ist endgültig.
Die Einstellung des Programms hat keine Auswirkungen auf bereits genehmigte Antragsteller und Projekte im Rahmen des IIP. Diese Projekte werden jedoch weiterhin im Hinblick auf ihre Durchführung und die Einhaltung der IIP-Anforderungen überwacht, und genehmigte Antragsteller müssen weiterhin bestimmte Anforderungen für die Erneuerung ihrer Einwanderungsgenehmigung erfüllen.