Nach einer Ankündigung im März 2025 und mit Wirkung vom 30. Juni 2025 werden die Beträge für den Nachweis finanzieller Unterstützung für nicht visumpflichtige Staatsangehörige erhöht, um sie an die Beträge für visumpflichtige Staatsangehörige anzugleichen.
Dies ist die dritte Erhöhung in einer Reihe von Anpassungen, mit denen nun die finanziellen Anforderungen für visumpflichtige und nicht visumpflichtige Staatsangehörige angeglichen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Informationen zur Finanzierung von Studierenden - Immigration Service Delivery
Staatsangehörige, die kein Visum benötigen:
Wenn Sie für die Einreise nach Irland kein Visum benötigen, müssen Sie nachweisen, dass Sie während Ihres Studiums für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Ab dem 30. Juni 2025 müssen Sie für Studiengänge mit einer Dauer von einem Jahr nachweisen, dass Sie über 10.000 € verfügen.
Für Kurse, die zu einem Aufenthalt von 6 bis 8 Monaten führen, beträgt der neue monatliche Finanzbedarf 833 € pro Monat. Dies entspricht 4.998 € für einen 6-monatigen Aufenthalt bzw. 6.665 € für einen 8-monatigen Aufenthalt. Dies gilt sowohl für visumpflichtige als auch für nicht visumpflichtige Studenten.
Staatsangehörige, die ein Visum benötigen:
Wenn Sie für die Einreise nach Irland ein Visum benötigen, müssen Sie bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung für Studierende keinen Nachweis über Ihre finanziellen Mittel erbringen, da Ihre Fähigkeit, Ihren Lebensunterhalt während Ihres Studiums im Land zu bestreiten, bereits im Rahmen des Visumantragsverfahrens geprüft wird.
Sie müssen nachweisen, dass Sie für einjährige Studiengänge sofort über mindestens 10.000 € verfügen und für jedes weitere Jahr die gleichen finanziellen Mittel zur Verfügung haben. Dies entspricht den geschätzten Lebenshaltungskosten eines Studenten in Irland für ein Studienjahr.
Ab dem 30. Juni 2025 beträgt der neue monatliche Finanzbedarf für Kurse, die zu einem Aufenthalt von 6 bis 8 Monaten führen, 833 € pro Monat. Dies entspricht 4.998 € für einen 6-monatigen Aufenthalt bzw. 6.665 € für einen 8-monatigen Aufenthalt. Dies gilt sowohl für visumpflichtige als auch für nicht visumpflichtige Studenten.