Die Übertragung der Zuständigkeit für die Erstregistrierung und Erneuerung von irischen Aufenthaltsgenehmigungen für Personen mit Wohnsitz in den Grafschaften Cork und Limerick vom Garda National Immigration Bureau (GNIB) auf die Immigration Service Delivery (ISD) des Justizministeriums wird am 8] Juli 2024.

Am 8. Juli 2024 wird die erstmalige Registrierung von irischen Aufenthaltsgenehmigungen für Antragsteller mit Wohnsitz in den Grafschaften Cork und Limerick zusätzlich zu den derzeitigen Registrierungen für die Grafschaften Dublin, Kildare, Meath und Wicklow nun im Registration Office, 13-14 Burgh Quay, Dublin 2, vorgenommen.

Erstmalige Registrierung der irischen Einwanderungserlaubnis

Termine für die Erstregistrierung können über die gebührenfreie Rufnummer (1800 800 630) vereinbart werden.

Die Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar, um Termine zu vereinbaren.

Die Antragsteller müssen den Betreibern ihre Passdaten und eine gültige E-Mail-Adresse mitteilen, um Termine zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass Sie am Tag Ihres Termins zur Erstregistrierung im Registration Office in Burgh Quay Folgendes mitbringen müssen:

  • Ihr Reisepass (oder ein anderes gleichwertiges Dokument, das von einer von der Regierung [Irlands] anerkannten Behörde oder in deren Namen ausgestellt wurde),
  • Ein ausgedrucktes und ausgefülltes Exemplar des Adressformulars, das Ihrer E-Mail mit der Terminbestätigung beigefügt ist (dies ist die Adresse, an die Ihre irische Aufenthaltsgenehmigung (IRP-Karte) bei der Ausstellung an Sie geschickt wird),
  • Gedruckte Kopien der erforderlichen Nachweise die für Ihre Zulassung relevant sind; elektronische Kopien von Dokumenten werden nicht akzeptiert.

Wenn Sie nicht über alle erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, können wir Ihre Anmeldung nicht abschließen und Ihnen keine irische Aufenthaltsgenehmigung ausstellen. Sie müssen dann einen neuen Termin in der Meldestelle vereinbaren, um Ihre Anmeldung abzuschließen.

Am Tag Ihres Termins müssen Sie je nach Art der beantragten Genehmigung eine Gebühr von 300 € entrichten. Bestimmte Ausnahmen von der Zahlung der Gebühr sind unten aufgeführt . Bitte beachten Sie die Liste der Gebühren für die verschiedenen Arten von Genehmigungen.

Bitte beachten Sie: Wir akzeptieren nur Zahlungen mit Kredit-/Debitkarten. Bargeld, Schecks oder kontaktlose Zahlungen können wir nicht akzeptieren.

Erneuerung der irischen Einwanderungserlaubnis

Ebenfalls mit Wirkung vom 8. Juli 2024 sollten Online-Erneuerungen von Genehmigungen von Antragstellern, die in den Grafschaften Cork und Limerick leben, über das Online-Portal der Einwanderungsbehörde (ISD) eingereicht werden Online-Verlängerungsportal. Die Antragsteller müssen nicht mehr persönlich im Burgh Quay Registration Office vorstellig werden, um ihre Erlaubnis zu verlängern.

Die GNIB wird auch weiterhin für die Erstregistrierung und Verlängerung von Antragstellern zuständig sein, die ihren Wohnsitz außerhalb der Grafschaften Dublin, Meath, Kildare, Wicklow, Cork und Limerick haben.

Bitte beachten Sie, dass alle Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung, auch bei einem Wechsel der Stempelkategorie, sowohl von der ISD als auch von der GNIB bis zu 12 Wochen vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung angenommen werden, damit genügend Zeit für die Bearbeitung bleibt.

ISD Online Bearbeitungszeiten

Die Website der Einwanderungsbehörde bietet eine aktuellen Stand der Bearbeitung für Online-Verlängerungsanträge, die gerade bearbeitet werden. Um ein gerechtes Einwanderungssystem zu gewährleisten, werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Leitfaden für die Inanspruchnahme von ISD-Diensten

Bitte lesen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Inanspruchnahme der ISD-Dienste für weitere Informationen.

Befreiung von den Eintragungs- und Verlängerungsgebühren

Bestimmte Antragsteller auf Erstregistrierung und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung sind von der Zahlung der 300 € Registrierungsgebühr befreit, wenn sie:

  • Sie haben den Flüchtlingsstatus.
  • Sie haben den Status des subsidiären Schutzes.
  • Sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß Abschnitt 49 des Gesetzes über internationalen Schutz von 2015.
  • Sie sind zwischen 16 und 18 Jahre alt.
  • Sie sind aufgrund der Heirat mit einem irischen Staatsbürger ansässig.
  • Sie sind ein Familienmitglied eines EU-Bürgers.
  • sind ukrainische Staatsbürger und bestimmte ausländische Staatsangehörige, die sich als Begünstigte des vorübergehenden Schutzes im Land aufhalten.