Ab dem 31. Dezember 2020, 23 Uhr, nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit, müssen alle Nicht-EWR-Familienangehörigen britischer Staatsangehöriger, die ihrem britischen Familienmitglied in Irland nachziehen oder es begleiten wollen, (je nach Staatsangehörigkeit) eine Vorabklärung oder ein Visum von außerhalb des Staates beantragen.
Das Preclearance Scheme gilt nur , wenn ein britischer Staatsangehöriger nach dem 31. Dezember 2020 in Irland lebt. Wenn ein britischer Staatsangehöriger bis zu diesem Datum in Irland lebt, sind er und seine berechtigten Familienangehörigen aus Nicht-EWR-Staaten Begünstigte des Austrittsabkommens.
Einzelheiten zu den Vorabklärungs- und Visaregelungen finden Sie hier: Nachzug von Familienangehörigen mit britischer Staatsangehörigkeit nach Irland und Policy Document - Brexit Scheme for Non-EEA Family Members of British Citizens seeking Immigration Permission in the State
Anträge werden von visumspflichtigen und nicht visumspflichtigen Staatsangehörigen gestellt und nach dem entsprechenden Grundsatzdokument beurteilt. Alle Anträge müssen von außerhalb Irlands gestellt werden und die Antragsteller müssen während der Bearbeitung ihres Antrags außerhalb des Landes bleiben.
Visumspflichtige Staatsangehörige.
Sie müssen lediglich einen Visumantrag im Rahmen der entsprechenden Regelung stellen. Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, wird in Ihrem Visum der Grund für Ihre Reise nach Irland angegeben.
Nicht visumpflichtige Staatsangehörige.
Sie müssen einen Antrag auf Vorabklärung stellen, und wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben von der Vorabklärungsstelle, das Sie einem Einwanderungsbeamten am Einreisehafen vorlegen müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst ab dem 31. Dezember 2020, 23 Uhr, ein Visum oder eine Vorabklärung über die Online Visa Preclearance Application Facility beantragen können.