Nicht-EU/EWR-Schüler mit Wohnsitz in einem EU/EWR-Mitgliedstaat
Wenn Sie ein Schüler aus einem Nicht-EU- oder EWR-Staat sind, der in einem EU- oder EWR-Staat wohnt, und im Rahmen einer Gruppenreise in einen anderen EU- oder EWR-Staat reisen möchten, können Sie von der Visumspflicht befreit werden.
Diese Befreiung ergibt sich aus der Durchführung des Beschlusses Beschluss des Europäischen Rates (94/795/JI) über eine Gemeinsame Maßnahme - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe b) des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend Reiseerleichterungen für Schüler aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die in einem Mitgliedstaat wohnen. Bitte beachten Sie, dass keine obere Altersgrenze gilt, sofern der Schüler Teil einer Schulgruppe ist.
Falls die Schule ihren Sitz außerhalb Irlands hat und die Reise nach Irland antritt: Bitte wenden Sie sich vor Ihrer Abreise nach Irland an Ihre nationale Einwanderungsbehörde, um Ihre Reise genehmigen zu lassen. Diese Genehmigung kann dann bei der Ankunft im irischen Staatsgebiet dem irischen Einwanderungsbeamten vorgelegt werden.
Alle Anfragen sind an die Einwanderungsbehörde des Wohnsitzlandes zu richten. Die irische Einwanderungsbehörde kann bei solchen Anfragen keine Unterstützung leisten.