Nicht-EU/EWR-Schüler mit Wohnsitz in einem EU/EWR-Mitgliedstaat
Wenn Sie ein Schüler aus einem Nicht-EU- oder EWR-Mitgliedstaat sind, der in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat wohnt, und im Rahmen einer Gruppenreise nach Irland reisen möchten, können Sie von der Visumspflicht befreit werden.
Diese Befreiung ergibt sich aus der Durchführung des Beschlusses Beschluss des Europäischen Rates (94/795/JI) über eine Gemeinsame Maßnahme - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe b) des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend Reiseerleichterungen für Schüler aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die in einem Mitgliedstaat wohnen. Bitte beachten Sie, dass keine obere Altersgrenze gilt, sofern der Schüler Teil einer Schulgruppe ist.
Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antragsformular muss von der Schulleitung ausgefüllt und den irischen Einwanderungsbehörden bei der Ankunft vorgelegt werden.