Nicht-EU/EWR-Schüler mit Wohnsitz in einem EU/EWR-Mitgliedstaat
Wenn Sie ein Schüler aus einem Nicht-EU- oder EWR-Staat sind, der in einem EU- oder EWR-Staat wohnt, und im Rahmen einer Gruppenreise in einen anderen EU- oder EWR-Staat reisen möchten, können Sie von der Visumspflicht befreit werden.
Diese Befreiung ergibt sich aus der Durchführung des Beschlusses Beschluss des Europäischen Rates (94/795/JI) über eine Gemeinsame Maßnahme - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe b) des Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend Reiseerleichterungen für Schüler aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die in einem Mitgliedstaat wohnen. Bitte beachten Sie, dass keine obere Altersgrenze gilt, sofern der Schüler Teil einer Schulgruppe ist.
Wenn die Schule ihren Sitz außerhalb von Irland hat und nach Irland reist: Wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Einwanderungsbehörde, um Ihre Reise zu genehmigen, bevor Sie nach Irland reisen. Diese Genehmigung kann dann dem irischen Einwanderungsbeamten bei der Ankunft im irischen Staat vorgelegt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einwanderungsbehörde des Landes, in dem Sie wohnen. Die irische Einwanderungsbehörde kann bei solchen Fragen nicht helfen.