Wenn Sie aus einem Nicht-EWR-/Nicht-Schweizer-Land kommen, benötigen Sie eine Genehmigung, bevor Sie in Irland arbeiten können.
Im Folgenden erfahren Sie mehr über das Verfahren, das von Ihrer persönlichen Situation abhängt.
Atypisches Arbeitsschema
Die Regelung für atypische Arbeitsverhältnisse ermöglicht es Ihnen, in einer Position zu arbeiten, die nicht unter andere Beschäftigungsvorschriften fällt. Sie können hier eine Erlaubnis für atypisches Arbeiten beantragen. Nach Erteilung der Erlaubnis und wenn Sie aus einem visumpflichtigen Land kommen, müssen Sie auch ein Arbeitsvisum beantragen.
Unternehmensübertragung innerhalb des EWR oder der Schweiz
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie kurzfristig nach Irland versetzt und Sie bereits in einem anderen EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz arbeiten, müssen Sie nur dann ein Van-der-Elst-Visum beantragen, wenn Sie ein Visum benötigen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Geschäftsvisum für einen kurzen Aufenthalt
Mit einem Geschäftsvisum für einen kurzen Aufenthalt können Sie für bis zu 90 Tage aus geschäftlichen Gründen oder für eine Arbeit, die 14 aufeinanderfolgende Tage oder weniger dauert, nach Irland reisen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unbezahltes Praktikum
Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums unbezahlte Arbeitserfahrung (ein Praktikum) machen müssen, können Sie ein Praktikumsvisum beantragen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Leistungs-/Turniervisum
Wenn Sie eine Aufführung veranstalten oder an einem Turnier teilnehmen möchten, müssen Sie ein Visum für einen Kurzaufenthalt für Aufführungen/Turniere beantragen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ausbildungsvisum
Wenn Sie einen kurzfristigen Ausbildungskurs in Irland besuchen möchten, müssen Sie ein Ausbildungsvisum beantragen. Mehr dazu erfahren Sie hier.