In diesem Abschnitt

Einführung

Ein Nicht-EWR-Bürger, der sich rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhält und dort legal beschäftigt ist, kann für diesen Arbeitgeber vorübergehend in diesem Staat arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Wenn Sie diese und andere Bedingungen erfüllen, können Sie ein Beschäftigungsvisum, ein so genanntes Van-der-Elst-Visum, beantragen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können dieses Visum beantragen, wenn Sie sind:

  • Rechtmäßiger Wohnsitz in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Arbeitgeber niedergelassen ist

  • Rechtmäßige Beschäftigung durch den Arbeitgeber im entsendenden EU-Mitgliedstaat

  • Auf der Gehaltsliste des Arbeitgebers im entsendenden EU-Mitgliedstaat

  • Einreise nach Irland, um im Auftrag Ihres Arbeitgebers Dienstleistungen zu erbringen, und

  • Einreise nach Irland mit einem befristeten oder kurzfristigen Vertrag bis zu einer Höchstdauer von 12 aufeinanderfolgenden Monaten.

Wann können Sie sich bewerben?

Sie können ein Arbeitsvisum (Van der Elst-Visum) bis zu 3 Monate vor Ihrem Reisedatum nach Irland beantragen. Wenn Sie vor Ihrer Reise nach Irland einen anderen Staat besuchen, müssen Sie das entsprechende Visum für diesen Staat in Ihrem Reisepass haben, bevor Sie ein irisches Visum beantragen.

Wie bewirbt man sich?

Beantworten Sie alle Fragen in AVATS vollständig und wahrheitsgemäß.

Wenn Sie die Online-Bewerbung abgeschlossen haben, müssen Sie die Anweisungen auf dem zusammenfassenden Bewerbungsformular befolgen, das vom Online-System erstellt wird. Das Kurzformular enthält Informationen darüber, wo Sie Ihre Nachweise einreichen müssen.

Sie müssen die Zusammenfassung ausdrucken, unterschreiben und datieren und zusammen mit Ihren Unterlagen einreichen. Sie müssen möglicherweise Ihre biometrischen Daten Informationen als Teil des Bewerbungsverfahrens.Ein Leitfaden für die Nachweise ist im Folgenden aufgeführt.

Gebühren

Die Zahlungsmodalitäten und Währungsoptionen können von Amt zu Amt unterschiedlich sein. Wenden Sie sich an Ihre Antragsbehörde, um zu erfahren, wie Sie bezahlen können. Einige Antragsteller sind von der Visumspflicht befreit und müssen keine Gebühren zahlen. Gebühren. Die aktuellen Gebühren sind:

  • 60 €: Einmalige Einreise - Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt "C".

  • 100 €: Mehrfache Einreise - Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt "C".

  • Für einige Anträge können zusätzliche Gebühren anfallen, z. B. Konsulargebühren

Die Visumgebühr deckt die Verwaltungskosten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie wird nicht zurückerstattet, wenn Ihr Antrag zurückgezogen oder abgelehnt wird. Auf der Website der Visumstelle, der Botschaft oder des Konsulats finden Sie Informationen über zusätzliche Gebühren und lokale Zahlungsmöglichkeiten.

Wie lange wird es dauern?

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Datums bearbeitet. Wir raten Ihnen, keine Reisetickets zu kaufen, bevor Sie das Ergebnis Ihres Visumantrags kennen.

Die Bearbeitungszeiten variieren von Land zu Land. Sie variieren auch in Zeiten mit hohem Arbeitsaufkommen während des Jahres. In der Regel können Sie jedoch innerhalb von 8 Wochen nach Einreichung Ihres Antrags bei der Visumstelle, der Botschaft oder dem Konsulat mit einer Entscheidung rechnen.

Ihre Bewerbung kann länger dauern, wenn Sie z. B. die erforderlichen Nachweise nicht eingereicht haben, Ihre Nachweise überprüft werden müssen oder aufgrund Ihrer persönlichen Umstände (z. B. wenn Sie vorbestraft sind).

Sie können die Bearbeitungszeiten für die Visastelle, die Botschaft oder das Konsulat, die Ihren Antrag bearbeiten, auf deren Website überprüfen. Wenn Ihr Antrag von der Visastelle in Dublin bearbeitet wird, können Sie das Datum der Anträge, die derzeit bearbeitet werden, auf der Visumentscheidungen Seite.

Mit diesem Visum nicht erlaubte Aktivitäten

Es ist Ihnen nicht gestattet:

  • eine andere bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit ausüben, als die, für die Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben

  • Zugang zu öffentlichen Geldern.

Unterstützende Dokumentation

Die geforderten Dokumente sind wichtig, da sie Aufschluss über Ihre persönlichen Verhältnisse in dem Land geben, aus dem Sie sich bewerben.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Visumbeamten davon zu überzeugen, dass ein Visum für den beantragten Zweck erteilt werden sollte. Die Vorlage einzelner oder aller dieser Dokumente ist keine Garantie dafür, dass Ihr Antrag erfolgreich sein wird. Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Wenn Sie ein Dokument einreichen, das nicht in englischer oder irischer Sprache verfasst ist, muss diesem eine vollständige Übersetzung beigefügt werden. Jedes übersetzte Dokument muss Folgendes enthalten:

  • Bestätigung des Übersetzers, dass es sich um eine genaue Übersetzung des Originaldokuments handelt

  • Das Datum der Übersetzung

  • Vollständiger Name und Unterschrift des Übersetzers

  • Die Kontaktdaten des Übersetzers.

Alle von einem Unternehmen, einer Firma oder einer anderen Organisation eingereichten Schreiben müssen auf offiziellem Briefpapier verfasst sein, damit sie überprüft werden können, und den Namen der Organisation tragen:

  • Vollständiger Name
  • Vollständige Postanschrift
  • Telefonnummer (Festnetz - nicht Handy)

  • Adresse der Website
  • E-Mail-Adresse (Yahoo- und Hotmail-E-Mail-Adressen werden nicht akzeptiert)

  • Name und Titel/Funktion einer Kontaktperson
  • Schriftliche Unterschrift eines Bevollmächtigten (eine elektronische Unterschrift wird nicht akzeptiert).

Der Visumbeauftragte prüft jeden Antrag einzeln und kann zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.

Leitfaden für die Belegdokumentation

Dem unterzeichneten und datierten Kurzantrag und der entsprechenden Gebühr (falls zutreffend) sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen beizufügen.

Zwei Farbfotografien in Passgröße, die nicht älter als 6 Monate sind

Ihren aktuellen Reisepass und eine vollständige Kopie aller früheren Reisepässe

Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht

Ein unterzeichnetes Bewerbungsschreiben, das Folgendes enthält

Schreiben Ihres Arbeitgebers im entsendenden EU-Mitgliedstaat

Schreiben des in Irland ansässigen Gastunternehmens

Kranken- oder Reiseversicherung

Frühere Ablehnungen von Visa

"Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat außerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen vom Außenministerium des Staates, der das Dokument ausgestellt hat, als echt beglaubigt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke akzeptiert werden können. Solche Dokumente müssen, falls erforderlich, ins Englische oder Irische übersetzt werden. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen ebenfalls vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden.

Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente gegebenenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für irische Visumszwecke anerkannt werden können. Übersetzungen, die außerhalb des EWR oder der Schweiz angefertigt wurden, müssen außerdem vom Außenministerium des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, als echt beglaubigt/apostilliert werden. Übersetzungen, die im EWR oder in der Schweiz angefertigt wurden, müssen nicht vom Außenministerium beglaubigt werden. Wir akzeptieren auch den Auszug aus einer europäischen Heiratsurkunde, die gemäß dem "Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern" ausgestellt wurde, als Nachweis für eine Eheschließung innerhalb des EWR oder der Schweiz. Senden Sie uns sowohl die Originaldokumente als auch die beglaubigten Übersetzungen zu."

Rückgabe von Dokumenten

Alle Ihrer Bewerbung beigefügten Unterlagen müssen Originale sein. Sie sollten Kopien aller von Ihnen eingereichten Unterlagen aufbewahren.

Originaldokumente wie Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden werden an Sie zurückgeschickt. Andere Dokumente wie Kontoauszüge oder Einladungsschreiben werden jedoch nicht zurückgeschickt. Wenn Sie bestimmte Dokumente zurückerhalten möchten, fügen Sie dem Antrag bitte eine Liste dieser Dokumente bei.

Diese Seite wurde zuletzt am 24. Mai 2023 aktualisiert.