In diesem Abschnitt
Einführung
Ein Konventionsreisedokument ist ein Reisedokument, das gemäß Artikel 28 der Genfer Konvention ausgestellt wird.
Visumpflicht
Ein Inhaber eines Konventionsreisedokuments kann für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen in Irland von der Visumpflicht befreit werden.
Damit der Inhaber eines solchen Reisedokuments von der irischen Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreit ist, muss das Reisedokument von einem europäischen Staat ausgestellt sein, der Vertragspartei des "Europäischen Übereinkommens über die Abschaffung der Visumpflicht für Flüchtlinge" ist.
Ab dem 19. Juli, 12 Uhr mittags, setzt Irland vorübergehend die Anwendung des Europäischen Abkommens über die Abschaffung der Visumpflicht für Flüchtlinge für einen Zeitraum von 12 Monaten aus. Ab diesem Datum müssen Inhaber von Reisedokumenten aus dem Jahr 1951 im Besitz eines irischen Einreisevisums sein, bevor sie die Grenze passieren können. Ein solches Visum können Sie beantragen irisches Visum online beantragen.
Von Irland akzeptierte Reisedokumente - Derzeit ausgesetzt
Irland akzeptiert nur Reisedokumente, die von den unten aufgeführten Ländern ausgestellt wurden.