Im Rahmen der laufenden Maßnahmen zur Verbesserung des Kundendienstes wird die ISD ein Pilotprojekt starten, um die Verwendung elektronischer Signaturen (eSignatures) auf Schreiben an bestimmte Antragsteller auf EU-Vertragsrechte zu testen.

Eine elektronische Unterschrift ist eine elektronische Version der Originalunterschrift eines Entscheidungsbefugten. Sie hat die gleiche Wirkung wie eine schriftliche Originalunterschrift, die so genannte "feuchte Unterschrift".

Vom 19. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 können einige Antragsteller, die einen Antrag auf dem Formblatt EUTR 1 einreichen, eine vorläufige Erlaubnis oder ein endgültiges Entscheidungsschreiben mit einer elektronischen Unterschrift des Entscheidungsbeamten erhalten. Es ist vorgesehen, dass diese zunächst nur für Antragsteller mit Wohnsitz im Raum Dublin ausgestellt werden, wobei die Möglichkeit besteht, dies in Zukunft auf landesweite Anträge auszuweiten.

Es ist wichtig zu wissen, dass diese Schreiben gültige Dokumente sind.

Wenn ein Antragsteller keine vorläufige Genehmigung oder endgültige Entscheidung mit einer elektronischen Signatur erhalten möchte, kann er sich an [email protected] wenden, um ein Schreiben mit einer "nassen Unterschrift" anzufordern.