Nach dem Inkrafttreten des britischen EU-Austrittsabkommens am 30. Januar 2020 wird das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums bis zum 31.12.2020 weiterhin an EU-bezogenen Maßnahmen teilnehmen, einschließlich der Richtlinie über die Freizügigkeit. Dies bedeutet, dass sich für britische Staatsangehörige, die an der Einwanderungskontrolle am Flughafen Dublin ankommen, keine Änderungen ergeben. Die Dubliner Flughafenbehörde (DAA) hat mitgeteilt, dass einige Änderungen an der Beschilderung am Flughafen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass die ankommenden Passagiere aus betrieblichen Gründen weiterhin effizient durch die Einwanderungskontrollen geleitet werden.

Nach der Übergangszeit werden die Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs weiterhin die gleichen Einwanderungskanäle im Rahmen des Abkommens über den gemeinsamen Reiseverkehr nutzen. Weitere Ankündigungen werden kurz vor dem Ende der Übergangszeit erfolgen.