Bitte beachten Sie, dass es kurzfristig zu weiteren Änderungen der unten aufgeführten Kriterien kommen kann.

Visabestimmungen für Reisende aus Südafrika, Namibia, Botsuana, Lesotho, Eswatini, Mosambik und Simbabwe (oder für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in diesen Ländern aufgehalten haben).

Wenn Sie ein visumspflichtiger Staatsangehöriger sind und aus Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, Eswatini, Mosambik oder Simbabwe nach Irland reisen, müssen Sie die Reisebeschränkungen einhalten, die in den Verordnungen des Gesundheitsministers im HEALTH ACT 1947 (SECTION 31A - TEMPORARY RESTRICTIONS) (COVID-19) (RESTRICTIONS UPON TRAVEL TO THE STATE FROM CERTAIN STATES) (NO. 5) (AMENDMENT) (NO. 6) REGULATIONS 2021. Die Verordnungen gelten für alle Reisenden, unabhängig davon, ob sie visumpflichtig sind oder nicht; dieser Hinweis bezieht sich jedoch nur auf visumpflichtige Staatsangehörige.

Die Verordnungen sehen eine Reihe von Ausnahmen vor. Die relevanten Ausnahmen für visumpflichtige Staatsangehörige sind unmittelbar nachstehend aufgeführt. Visumanträge werden nur angenommen und bearbeitet, wenn die Person unter eine der folgenden Ausnahmen fällt:

Sie sind ein Mensch, der:

  • ein Aufenthaltsrecht im Rahmen der EU-Freizügigkeit erhalten hat oder dazu berechtigt ist, es zu beantragen;

  • über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung gemäß den Einwanderungsgesetzen verfügt(Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine gültige IRP-Karte besitzen oder eine Person sind, die unter die Übergangsregelung die vom 15. November 2021 bis zum 15. Januar 2021 gelten (Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine gültige IRP-Karte besitzen oder eine Person sind, die unter die Übergangsregelung fällt, erfüllt dies weiterhin die Aufenthaltsvoraussetzung, und der Besitz einer IRP-Karte bedeutet unter diesen Umständen, dass Sie keinen gesonderten Visumantrag stellen müssen).

  • ein Familienmitglied eines irischen Staatsbürgers ist

  • Diplomat ist und für den die Vorrechte und Immunitäten, die durch ein internationales Abkommen oder eine internationale Übereinkunft oder das Völkergewohnheitsrecht gewährt werden, in dem Staat gemäß den Gesetzen über diplomatische Beziehungen und Immunitäten von 1967 bis 2006 oder einer anderen Rechtsvorschrift oder der Verfassung gelten.

Personen dieser Kategorien müssen natürlich alle für internationale Reisende geltenden Gesundheitsmaßnahmen einhalten und sollten ihre Reisen auf unbedingt notwendige Reisen beschränken.

Bitte beachten Sie, dass die Verordnungen nur für Personen gelten, die aus Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, Eswatini, Mosambik und Simbabwe anreisen. Wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen vor Ihrer Ankunft in dem betreffenden Land nicht in einem dieser sieben Länder aufgehalten haben, gelten die Verordnungen nicht für Sie und Sie können Ihren Visumantrag auf dem üblichen Weg stellen;

Sie können prüfen hier, um zu sehen, ob Sie ein visumpflichtiger Staatsangehöriger sind. Bitte beachten Sie, dass Sie als Staatsbürger eines der 7 betroffenen Länder der irischen Visumspflicht unterliegen.

Der Minister bittet Sie, bei der Antragstellung zu berücksichtigen, dass die Öffnungszeiten der Visastellen und Auslandsvertretungen aufgrund von Pandemiemaßnahmen vor Ort eingeschränkt sein können. Dies kann sich auf die Bearbeitungszeiten auswirken.

Die Antragsteller können sich auf der Website der Visastelle oder Botschaft, bei der sie ihren Antrag gestellt haben, über die aktuelle Bearbeitungszeit für ihren Visumantrag informieren. Sobald eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wurde, werden Sie benachrichtigt. Indem die Visastelle oder die Botschaft so wenig wie möglich kontaktiert wird, um sich über den Stand der Bearbeitung Ihres Antrags zu informieren, kann die Behörde sicherstellen, dass alle Ressourcen auf die Bearbeitung von dringenden/prioritären Anträgen konzentriert werden können.