Das ISD gibt bekannt, dass Teilnehmer an Englischkursen, die den zweiten oder dritten Kurs erfolgreich abgeschlossen haben und sich anschließend für einen Hochschulstudiengang eingeschrieben haben, der bis Ende Oktober 2026 beginnt, eine Überbrückungsgenehmigung erhalten.

Die Überbrückungsgenehmigung ist eine befristete Genehmigung der Stufe 2, die ab dem Ablaufdatum der aktuellen IRP-Karte bis zum 30. September 2026 erteilt wird, unter der Voraussetzung, dass die Antragsteller einen schriftlichen Nachweis über einen bestätigten und vollständig bezahlten Hochschulstudiengang vorlegen können, der in der vorläufigen Liste der zugelassenen Anbieter (ILEP) aufgeführt ist und im September 2026 beginnt.

Die Stamp 2 Überbrückungsgenehmigungen werden wie folgt erteilt:

1)Studierende, die einen Englischkurs der Stufe 3 (maximal zulässige Stufe) erfolgreich abgeschlossen haben und sich für einen im ILEP aufgeführten Hochschulstudiengang eingeschrieben und die Gebühren dafür entrichtet haben, der bis Ende Oktober 2026 beginnt, können eine Überbrückungsgenehmigung beantragen, indem sie ihren Antrag über das ISDs Online-Portal, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind.

2)Wenn Studierende einen zweiten Englischkurs am oder nach dem 1. Juli erfolgreich abgeschlossen haben und sich für einen Studiengang eingeschrieben und die Gebühren dafür entrichtet haben, der in der vorläufigen Liste der zugelassenen Anbieter (ILEP) aufgeführt ist und bis Ende Oktober 2026 beginnt, können sie diese Überbrückungsgenehmigung in Anspruch nehmen, indem sie einen Antrag über das ISDs Online-Portal, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind.

Diese Überbrückungsgenehmigung gilt nicht für Studenten, die vor dem 1. Juli einen 2. englischen Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben, unabhängig vom Datum der Bewerbung. Diese Schüler haben die Möglichkeit, einen 3. Englischkurs zu belegen und auf dieser Grundlage eine Genehmigung zu erneuern, falls sie dies wünschen.

Voraussetzungen für förderfähige Studierende

Studenten, die diese Überbrückungsgenehmigung in Anspruch nehmen möchten, müssen über Folgendes verfügen

  • Eine aktuelle IRP-Karte oder eine Karte, die bei Beantragung der Überbrückungsgenehmigung innerhalb eines Monats abgelaufen ist;
  • Erfolgreich abgeschlossener dritter Englischsprachkurs, der im ILEP aufgeführt ist, oder erfolgreicher Abschluss eines zweiten Englischsprachkurses, der im ILEP am oder nach dem 1. Juli aufgeführt ist;
  • die an ihre derzeitige Aufenthaltsgenehmigung geknüpften Bedingungen einhalten;
  • Einschreibung und vollständige Bezahlung der Gebühren für ein im ILEP aufgeführtes Hochschulprogramm;
  • Beantragung einer Verlängerung (Überbrückungsgenehmigung) über das ISDs Online-Portal.

Die Studenten müssen Folgendes tun:

  • Erfüllen Sie die Verlängerungskriterien;
  • Sie müssen nachweisen, dass sie in einem im ILEP aufgeführten Hochschulprogramm eingeschrieben sind;
  • Legen Sie den Nachweis vor, dass die Kursgebühren vollständig bezahlt wurden.

Gebühren für die Registrierung

Schüler, deren 2. oder 3. Englischkurs am oder nach dem 1. Juli abgeschlossen wurde und die diese Überbrückungsgenehmigung in Anspruch nehmen möchten, sind von den Gebühren befreit. (Anträge, die über das ISDs Online-Portal eingereicht werden, wird die Gebühr bei der Bearbeitung des Antrags zurückerstattet).

Studenten, deren 3. Englischkurs vor dem 1. Juli abgeschlossen wurde und die diese Überbrückungsgenehmigung in Anspruch nehmen möchten, zahlen die Standardgebühr von 300 €.

Studierende, die diese Übergangsgenehmigung in Anspruch nehmen, müssen ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern, bevor die Übergangsgenehmigung am 30. September 2026 abläuft.

Die Bekanntmachung gilt ausschließlich vom 1. Mai 2026 bis zum 31. August 2026.