Gilt für die Verweigerung der irischen Staatsbürgerschaft, wenn Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit bestehen Der pensionierte Richter John Hedigan wurde zum Mitglied des Einpersonen-Untersuchungsausschusses für Einbürgerungsanträge ernannt, bei denen der Minister die Absicht hat, den Antrag abzulehnen, wenn Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit bestehen.
Der Ausschuss wurde eingerichtet, um auf Antrag des Antragstellers das Material zu überprüfen, auf das sich die Absicht stützt, die Einbürgerungsurkunde zu verweigern, wenn die Verweigerung ganz oder teilweise auf Bedenken der nationalen Sicherheit beruht.
Nach seiner Prüfung des Materials berät das Mitglied den Minister über die Offenlegung unter Berücksichtigung von Erwägungen der natürlichen Gerechtigkeit und der nationalen Sicherheitsinteressen, einschließlich der Aufrechterhaltung nachrichtendienstlicher Fähigkeiten. Das Mitglied kann dem Minister empfehlen, das Material nicht, teilweise oder vollständig offenzulegen.
Die Einrichtung des Ausschusses für eine einzige Person ist kein Berufungsverfahren für Einbürgerungsentscheidungen. Mit der Einrichtung des Ausschusses wird ein Verfahren eingeführt, bei dem Antragsteller, deren Antrag auf ein Einbürgerungszertifikat vom Minister aus Gründen der nationalen Sicherheit ganz oder teilweise abgelehnt werden soll, beim Ausschuss für eine einzige Person eine Entscheidung beantragen können über
die Offenlegung der Informationen, auf die sich der Minister bei der Ablehnung seines Antrags gestützt hat.
Die kürzlich überarbeitete Aufgabenbereich für den Ein-Personen-Untersuchungsausschuss für die Beantragung der irischen Staatsbürgerschaft (über Einbürgerung), wenn Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit bestehen, ist verfügbar.