Der Ein-Personen-Untersuchungsausschuss (SPC) wurde im Jahr 2020 im Anschluss an das Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache AP gegen Justizminister [2019] IESC 74 eingerichtet und befasste sich speziell mit Einbürgerungsanträgen, bei denen der Minister aufgrund von Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit die Absicht geäußert hatte, diese abzulehnen.

Im Februar 2026 erweiterte der Minister den Zuständigkeitsbereich des SPC in begrenztem Umfang, um die Weiterleitung anderer Einwanderungsanträge auf Einzelfallbasis zu ermöglichen, sofern die Absicht besteht, diese aus sicherheitsrelevanten Gründen abzulehnen.

Die Aufgabe des SPC besteht darin, auf Antrag des Antragstellers die vom Minister vorgebrachten Gründe zu prüfen, warum die Informationen, auf die sich die beabsichtigte Ablehnung des Antrags stützt, nicht offengelegt werden sollten, sofern die Ablehnung ganz oder teilweise auf Erwägungen der nationalen Sicherheit beruht.

Nach Prüfung der erhaltenen Informationen berät das Mitglied den Minister hinsichtlich ihrer Offenlegung unter Berücksichtigung der Grundsätze der natürlichen Gerechtigkeit sowie der Interessen der nationalen Sicherheit, einschließlich der Aufrechterhaltung der nachrichtendienstlichen Fähigkeiten. Das Mitglied kann dem Minister empfehlen, die Informationen nicht, teilweise oder vollständig offenzulegen.

Die Einrichtung des Ein-Personen-Ausschusses stellt kein Berufungsverfahren dar. Sie führt ein Verfahren ein, in dessen Rahmen Antragsteller, deren Antrag vom Minister aus Gründen der nationalen Sicherheit ganz oder teilweise abgelehnt werden soll, beim Ein-Personen-Ausschuss einen Antrag auf Offenlegung der Informationen stellen können, auf die sich die beabsichtigte Ablehnung ihres Antrags stützt.

Ein Antragsteller, der ein solches Ablehnungsvorbescheid erhält, wird darüber informiert, dass er das Recht hat, eine Überprüfung durch das SPC zu beantragen. Die Überprüfung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Datum des Schreibens beantragt werden.

Jeder solche Antragsteller wird über das Ergebnis der Prüfung informiert und erhält eine weitere Gelegenheit, vor der endgültigen Entscheidung des Ministers Stellungnahmen zur Begründung seines Antrags einzureichen.

Die überarbeiteten Aufgabenbeschreibung für den Ausschuss für alleinstehende Personen traten am 18. März 2026 in Kraft und sind über den Hyperlink abrufbar.

Der pensionierte Richter Rory MacCabe ist derzeit Mitglied des Ein-Personen-Untersuchungsausschusses (SPC).