In diesem Abschnitt
Einführung
Bitte lesen Sie im Folgenden die Bedingungen für die Beibehaltung Ihrer Einbürgerungsurkunde, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt länger als sieben Jahre ununterbrochen außerhalb Irlands haben.
Rücknahme einer Einbürgerungsurkunde
Nach dem Irish Nationality and Citizenship Act von 1956 in seiner geänderten Fassung ist der Justizminister befugt, eine Einbürgerungsurkunde zu widerrufen, wenn eine Person nach der Einbürgerung sieben Jahre lang ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Staates hatte, es sei denn, es handelt sich um eine Ausnahme;
Sie haben ihren Namen und eine Erklärung, dass sie die irische Staatsbürgerschaft behalten wollen, jährlich in der vorgeschriebenen Weise bei einer irischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder beim Minister registriert.
Wie Sie erklären, dass Sie die irische Staatsbürgerschaft behalten wollen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Irlands haben, müssen Sie eine "Absichtserklärung zur Beibehaltung der irischen Staatsbürgerschaft" abgeben, indem Sie jährlich das Formular 5 ausfüllen.
Bitte füllen Sie dieses Formular aus, wenn:
Achten Sie darauf, dass Sie für Ihren Antrag oder Ihre Erklärung die zuletzt veröffentlichte Fassung des jeweiligen Formulars verwenden. Wenn Sie eine alte Version eines Formulars ausfüllen, wird es an Sie zurückgeschickt und Sie müssen von vorne beginnen.
Formular 5: Antragsformular für die Absicht, die irische Staatsbürgerschaft zu behalten
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Kontakt zum Team Staatsbürgerschaft.