Im Rahmen unseres Engagements für eine stärkere Digitalisierung hat die Abteilung Staatsbürgerschaft eVetting als Teil des Antragsverfahrens eingeführt.

Dieses eVetting-Verfahren wird für alle erwachsenen Antragsteller (mit Wohnsitz in den ROI) vorgeschrieben sein, die in einer späteren Phase des Entscheidungsprozesses aufgefordert werden, sich dem e-Vetting-Verfahren der Gardaí oder anderen polizeilichen Überprüfungsverfahren zu unterziehen, sofern dies für erforderlich gehalten wird. Nicht in den ROI ansässige Personen müssen wie bisher die Polizeiberichte ihres Heimatlandes und/oder eines Drittlandes vorlegen.

Gemäß S.15 des irischen Einbürgerungsgesetzes von 1956 in seiner geänderten Fassung müssen alle Antragsteller, die eine Einbürgerungsurkunde beantragen, die aufgeführten Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Eine der Bedingungen ist, dass der Antragsteller über einen guten Leumund verfügt, und es obliegt dem Antragsteller, im Rahmen der Antragstellung einen umfassenden Nachweis vorzulegen.

Ein entscheidender Aspekt der Beurteilung des Charakters ist die Offenlegung der Überprüfung durch das National Vetting Bureau. Ab dem 30. März 2021 müssen alle neuen Antragsteller zu gegebener Zeit der Citizenship Division die Genehmigung erteilen, ihnen eine eVetting-Einladung auszustellen. Antragsteller, die vor dem 30. März 2021 einen Antrag gestellt haben, können aufgefordert werden, eine Vollmacht auszufüllen und werden von der Citizenship Division schriftlich kontaktiert.