Die Justizministerin Helen McEntee TD hat heute die Ausweitung der Möglichkeit der Mehrfacheinreise für Kurzaufenthalte auf alle visumpflichtigen Länder angekündigt.

Bei der Ankündigung dieser Änderung sagte Minister McEntee:

Die Verfügbarkeit von 5-Jahres-Mehrfachvisa für Kurzaufenthalte für berechtigte Antragsteller aus allen visumpflichtigen Ländern ist eine sehr positive Maßnahme. Sie ermöglicht es Menschen, die Irland regelmäßig besuchen, insbesondere aus geschäftlichen oder familiären Gründen, einen einzigen Antrag zu stellen, der dann, wenn er erteilt wird, Reisen über einen Zeitraum von fünf Jahren abdeckt.

Damit wird das Reisen nach Irland zu einer bequemeren und attraktiveren Option in einer Zeit, in der der Reiseverkehr weltweit wieder aufgenommen wird und insbesondere unsere Tourismusindustrie nach den Auswirkungen der COVID 19-Pandemie wieder auflebt".

Bisher hat Irland Mehrfachvisa für 1 Jahr, 2 Jahre und 3 Jahre angeboten, wobei die Option eines 5-Jahres-Mehrfachvisums nur für Inhaber chinesischer Pässe verfügbar war (Einführung 2019). Diese Möglichkeit wurde nun auf alle visumpflichtigen Länder ausgeweitet.

In der Regel werden Mehrfachvisa nur an Antragsteller ausgestellt, die eine konforme irische Reisegeschichte vorweisen können. Mit den neuen Änderungen, die der Minister heute ankündigte, können Personen, die häufig in das Vereinigte Königreich, den Schengen-Raum, die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland gereist sind und die Bedingungen dieser Visa erfüllt haben, auch dann ein mehrjähriges Visum (mit einer beliebigen Dauer von 1 bis 5 Jahren) beantragen, wenn sie noch nie nach Irland gereist sind.

Ein Visum für die mehrfache Einreise kann unter bestimmten Bedingungen auch für Geschäftsreisende genehmigt werden, die noch nie nach Irland gereist sind.

Ein Visum für die mehrfache Einreise erlaubt es dem Inhaber, während der auf dem Visum angegebenen Daten mehrmals nach Irland zu reisen.

Das Standardvisum für die einmalige Einreise bleibt ebenfalls verfügbar.

Wie bei allen Visumanträgen liegt die Erteilung eines Visums für die mehrfache Einreise im Ermessen des zuständigen Visumbeauftragten.