Die Visumpflicht für die Wiedereinreise von Kindern unter 16 Jahren wurde mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres ausgesetzt.

Kinder unter 16 Jahren, die sich derzeit im Land aufhalten und wieder in das Land einreisen möchten, müssen von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, der im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für das Land ist. Der Erwachsene, der das Kind begleitet, muss außerdem durch geeignete Unterlagen nachweisen, dass er der gesetzliche Elternteil oder Vormund des betreffenden Kindes ist.

Geeignete Dokumente zum Nachweis der Beziehung zwischen den Eltern oder dem Vormund und dem Kind sind

  • Geburts- oder Adoptionsurkunde oder Vormundschaftspapiere, aus denen Ihre Beziehung zu dem Kind hervorgeht
  • Eine Heirats-/Scheidungsurkunde, wenn Sie der Elternteil des Kindes sind, aber einen anderen Nachnamen haben
  • Eine Sterbeurkunde im Falle eines verstorbenen Elternteils

Jedes Kind, das sich derzeit nicht in dem Staat aufhält und in den Staat einreisen möchte, kann bei der nächstgelegenen VO oder Mission ein Einreisevisum beantragen.

Weitere Informationen über das Reisen mit Kindern finden Sie online unter www.irishimmigration.ie/at-the-border/travelling-with-children.

Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Anträge auf Wiedereinreisevisa für Kinder unter 16 Jahren in den nächsten Tagen zusammen mit den Pässen an die Kunden zurückgeschickt werden.