Am 30. März 2022 hat die Einwanderungsbehörde neue Antragsformulare für den Aufenthalt in Irland gemäß der Richtlinie 2004/38/EG veröffentlicht.

Alle neuen Formulare und die dazugehörigen Merkblätter wurden auf der Website der Einwanderungsbehörde veröffentlicht www.irishimmigration.ie.

Wenn Sie also nach dem 30. April 2022 einen Antrag auf Aufenthalt in Irland stellen möchten, nachdem Sie einen EU/EWR/Schweizer Familienangehörigen, der gemäß der Richtlinie 2004/38/EG nach Irland gezogen ist oder sich dort aufhält, begleitet oder ihm nachgezogen sind, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die neuen Formulare verwenden.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die mit den alten Formularen ausgefüllt werden, bis einschließlich 30/04/2022 angenommen werden (Poststempel 29/04/2022). Danach werden nur noch Anträge auf den neuen Formularen angenommen, die auf den alten Formularen ausgefüllten Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt.

Welche Änderungen gibt es?

Die wichtigste Änderung bei allen Formularen ist der Datenschutzhinweis. Alle Formulare verweisen auf das Austrittsabkommen und darauf, dass relevante Familienangehörige britischer Staatsangehöriger ihren Antrag auf Aufenthalt / Daueraufenthaltsgenehmigung usw. auch auf den neuen Formularen und nicht auf den zuvor eingeführten Formularen für das Austrittsabkommen stellen können.

DasFormular EUTR5 (Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts) hat ein völlig neues Format (das vorherige Formular war EU5).
DasFormular EUTR4 (Antrag auf Überprüfung) hat ebenfalls ein völlig neues Format (das frühere Formular war EU4).
DasFormular EUTR1 wurde in Bezug auf die Fragen zu bestimmten anspruchsberechtigten Familienangehörigen - unterhaltsberechtigte Kinder oder Eltern - geändert.

Bei den meisten Formularen gibt es noch einige weitere geringfügige Änderungen in Bezug auf die geforderten Dokumente, z. B. wird anstelle des P60 allein eine Zusammenfassung der Beschäftigungsverhältnisse verlangt, die Einreichung bestimmter öffentlicher Dokumente aus der EU mit einem mehrsprachigen Standardformular anstelle der Anforderung einer beglaubigten Übersetzung (https://e-justice.europa.eu/551/EN/public_documents)