Justizministerin Helen McEntee TD hat heute bekannt gegeben, dass ein befristetes System in Kraft ist, das es den Einbürgerungsbewerbern ermöglicht, ihr Einbürgerungsverfahren durch Unterzeichnung einer gesetzlichen Loyalitätserklärung gegenüber dem Staat abzuschließen. Diese unterzeichnete gesetzliche Erklärung ersetzt die Verpflichtung der Einbürgerungsbewerber zur Teilnahme an Einbürgerungszeremonien, die während der COVID-19 vorübergehend ausgesetzt wurden.

Das neue System wird ab Montag, dem 18. Januar 2021, in Kraft sein. Staatsbürgerschaftsbewerber müssen sich nicht mehr an das Referat wenden. Im Rahmen des vorübergehenden neuen Systems werden die qualifizierten Antragsteller in den nächsten Monaten schrittweise von der Abteilung Staatsbürgerschaft kontaktiert. Die qualifizierten Antragsteller werden gebeten, eine eidesstattliche Erklärung auszufüllen, die ihnen von der Abteilung Staatsbürgerschaft per E-Mail zugesandt wird.

Die Antragsteller müssen die eidesstattliche Erklärung in Anwesenheit eines Zeugen ausfüllen, der entweder Notar, Eideshelfer, Rechtsanwalt oder Friedensrichter ist und befugt ist, eidesstattliche Erklärungen entgegenzunehmen. Der Zeuge muss seinen Wohnsitz in diesem Staat haben und die Erklärung muss in diesem Staat abgegeben/bezeugt werden.

Nach dem Ausfüllen muss der Antragsteller die unterzeichnete eidesstattliche Erklärung, die entsprechende Gebühr und alle weiteren erforderlichen Unterlagen an die in der E-Mail angegebene Postanschrift am oder vor dem 30. Mai 2021.

Die Ausstellung einer Einbürgerungsurkunde kann bis zu 6 Wochen nach Erhalt der oben genannten Dokumente dauern, wenn alles in Ordnung ist. Es würde uns daher sehr helfen, wenn Sie sich erst nach Ablauf der 6-Wochen-Frist an uns wenden würden, und auch dann nur, wenn es unbedingt notwendig ist, denn so können wir uns so viel Zeit wie möglich für die Bearbeitung der Anträge nehmen.

Anmerkung:
Antragsteller: Dieses geänderte Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft steht nur Bewerbern offen, die eine E-Mail vom Ministerium erhalten haben, in der sie zur Teilnahme eingeladen werden. Alle diese Einladungen werden in den kommenden Wochen und Monaten schrittweise verschickt. Wir bitten alle anderen Antragsteller um etwas Geduld, da die Mitarbeiter der Staatsbürgerschaftsbehörde während der Covid-19-Pandemie weiterhin Anträge bearbeiten.

Beauftragte Beamte (Notar, Eideshelfer, Rechtsanwalt oder Friedenskommissar, die befugt sind, eidesstattliche Erklärungen entgegenzunehmen). Wenn Sie von einem Antragsteller aufgefordert werden, die eidesstattliche Erklärung auszufüllen, bitten wir Sie, den Antragsteller zu bitten, Ihnen die Korrespondenz (E-Mail) der Staatsbürgerschaftsabteilung zukommen zu lassen, in der mitgeteilt wird, dass der besagte Antragsteller für die Aufnahme in das geänderte Bewilligungsverfahren ausgewählt wurde. Es bringt keinen Vorteil, eine eidesstattliche Erklärung einzureichen, wenn sie nicht angefordert wurde. Vielmehr wird dies die Angelegenheit für alle Antragsteller wahrscheinlich verzögern.