Dieser Abschnitt wurde zuletzt aktualisiert am 15. Juni 2021

Justizministerin Heather Humphreys TD hat heute die Aufhebung der befristeten Einreise- und Transitvisabeschränkungen für Staatsangehörige Südafrikas, Brasiliens und anderer südamerikanischer Länder bekannt gegeben, die am 28. Januar 2021 in Kraft getreten sind.

Die Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen wird am Mittwoch, dem 16. Juni 2021, in Kraft treten.

Die Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen steht im Einklang mit dem "Resilience and Recovery Plan for Living with COVID-19" der Regierung.

Ab dem 16. Juni 2021 können Inhaber von Reisepässen aus den folgenden Ländern nach Irland reisen, ohne vor der Abreise ein Einreise- oder Transitvisum beantragen zu müssen:

  • Argentinien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile
  • Guyana
  • Paraguay
  • Südafrika
  • Uruguay

Staatsangehörige dieser Länder sollten beachten, dass sie zwar nicht mehr im Besitz eines Einreisevisums sein müssen, um in den Staat zu reisen, aber dennoch die Einreisebedingungen erfüllen müssen, die für ihren jeweiligen Aufenthaltszweck in Irland gelten. Sie müssen bei ihrer Ankunft einen Einwanderungsbeamten davon überzeugen, dass sie diese Einreisebedingungen erfüllen.

Personen, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen, oder Personen, die sich zuvor unrechtmäßig im Land aufgehalten oder anderweitig gegen die irischen Einwanderungsbestimmungen verstoßen haben, laufen Gefahr, dass ihnen an der Grenze die Einreise in den Staat verweigert wird. Zu den Einreisebedingungen kann das Erfordernis gehören, für bestimmte Aufenthaltszwecke eine Vorabgenehmigung einzuholen. Sie können hier prüfen um festzustellen, ob Sie eine Vorabgenehmigung benötigen, die Sie vor Ihrer Reise nach Irland einholen müssen.

Staatsangehörige der nachstehend aufgeführten Länder benötigten vor der Unterzeichnung der Visumverordnung im Januar ein Visum für die Einreise nach Irland und benötigen nach wie vor ein Einreisevisum. Das Erfordernis eines Transitvisums für diese Staatsangehörigen ist nun jedoch aufgehoben worden:

  • Kolumbien (Transitvisum nicht mehr erforderlich - für dieses Land bestand bereits eine Einreisevisumspflicht, die weiterhin gilt)
  • Ecuador (Transitvisum nicht mehr erforderlich - für dieses Land bestand bereits eine Einreisevisumspflicht, die weiterhin gilt)
  • Peru (Transitvisum nicht mehr erforderlich - für dieses Land bestand bereits eine Einreisevisumspflicht, die weiterhin besteht)
  • Surinam (Transitvisum nicht mehr erforderlich - für dieses Land bestand bereits eine Einreisevisumspflicht, die weiterhin gilt)

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für die Einreise nach Irland ein Visum/eine Vorabgenehmigung benötigen, können Sie hier prüfen indem Sie Ihre Staatsangehörigkeit eingeben.

Andere Regelungen in Bezug auf die Bearbeitung und Erteilung von Visa/Vorabklärungen bleiben wie in der Web-Bekanntmachung vom 01. Juni 2021 angegeben.

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Dieser Abschnitt wurde zuletzt am 1. Juni 2021 aktualisiert. Er wurde ursprünglich am 29. Januar 2021 veröffentlicht.

Im Rahmen der Bemühungen der Regierung, die Pandemie zu bekämpfen, unterzeichnete der Justizminister einen Erlass, der für Inhaber von Reisepässen aus einer Reihe südamerikanischer Länder und Südafrika neue Visumspflichten vorsieht. Diese Anordnung und die damit verbundenen Maßnahmen traten am 27. Januar 2021 um Mitternacht in Kraft.

An diesem Tag haben wir auch beschlossen, vorübergehend keine neuen Visum-/Vorabklärungsanträge mehr anzunehmen, mit Ausnahme der unten aufgeführten vorrangigen/ dringenden Fälle, die wir in der Zwischenzeit weiterhin angenommen haben.

Wir können nun bestätigen, dass wir ab sofort alle Anträge auf Visa für Langzeitaufenthalte und Vorabklärungen entgegennehmen.

Wir können auch bestätigen, dass wir gemäß der Internetmitteilung vom 21. Mai die folgenden Kategorien in die Liste der vorrangigen/ dringenden Fälle aufgenommen haben und die Bearbeitung dieser Kategorien unverzüglich wieder aufnehmen werden:

  1. Langzeit-Familienangehörige einschließlich:
    • Alle Anträge auf ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (D) im Familienverband (einschließlich Familienangehörige irischer Staatsangehöriger aus Drittländern)
    • Vorabklärungsanträge für: De-facto-Partner eines irischen Staatsangehörigen; De-facto-Partner eines Inhabers einer Critical-Skills-Beschäftigungserlaubnis oder eines Nicht-EWR-Forschers mit einer Aufnahmevereinbarung und Nicht-EWR-Familienangehörige, die einem britischen Staatsangehörigen in Irland nachziehen möchten.
  1. Personen, die aus geschäftlichen Gründen reisen und denen das Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung eine Beschäftigungserlaubnis erteilt hat, um die wichtigsten Geschäftsanforderungen eines Unternehmens zu erfüllen.
  2. Personen, die von der Freizügigkeit gemäß der EU-Richtlinie Gebrauch machen.(HINWEIS - Personen dieser Kategorie sollten ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (C) beantragen, das Ihnen die Einreise und den Aufenthalt in dem Staat für bis zu 3 Monate gestattet. Wenn Sie als Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der sein Recht auf Freizügigkeit ausübt, länger als drei Monate im Land bleiben möchten, müssen Sie (wenn Sie im Land sind) eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers beantragen.)

Nach wie vor nehmen wir keine Anträge auf Kurzaufenthaltsvisa an, mit Ausnahme von Fällen, die unter die unten aufgeführten Notfall-/Prioritätskriterien fallen. Die Aussetzung von Anträgen auf kurzfristige Aufenthalte wird in den kommenden Wochen in Absprache mit den zuständigen Behörden weiter geprüft werden.

Wir haben und werden weiterhin die eingegangenen und vorliegenden Anträge bearbeiten. Für erfolgreiche Anträge wird jedoch erst dann ein Visum oder ein Vorabgenehmigungsschreiben ausgestellt, wenn die Beschränkungen aufgehoben sind, es sei denn, Ihr Antrag erfüllt die unten aufgeführten Notfall-/Prioritätskriterien. Sie werden benachrichtigt, wenn Ihr Antrag erfolgreich ist. Ablehnungsschreiben für vorliegende erfolglose Anträge werden weiterhin ausgestellt.

Wir nehmen weiterhin Einsprüche an und bearbeiten sie. Bei erfolgreichen Widersprüchen wird jedoch kein Genehmigungsschreiben für ein Visum oder eine Vorabgenehmigung ausgestellt, es sei denn, Ihr Widerspruch erfüllt die unten aufgeführten Notfall-/Prioritätskriterien (wir werden Sie über den Erfolg Ihres Widerspruchs benachrichtigen), bis diese Einschränkungen aufgehoben sind. Ablehnungsschreiben für erfolglose Widersprüche werden weiterhin ausgestellt.

Die derzeitigen Reisebeschränkungen und die Maßnahmen, die im Rahmen der Bemühungen der Regierung zur Unterbrechung der Übertragung von COVID-19 eingeführt wurden, bedeuten, dass Reisen möglicherweise nicht möglich sind, und selbst wenn sie möglich sind, ist davon abzuraten, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich.

Zu den vorrangigen bzw. dringenden Fällen, die weiterhin angenommen und bearbeitet werden, gehören die folgenden:

  • Alle Anträge auf langfristige Beschäftigung, die durch eine Arbeitserlaubnis oder eine atypische Genehmigung unterstützt werden;
  • Patienten, die aus zwingenden medizinischen Gründen reisen;
  • Verkehrsbeschäftigte oder Erbringer von Verkehrsdienstleistungen, einschließlich der Fahrer von Lastkraftwagen, die Güter zur Verwendung im Hoheitsgebiet befördern, sowie derjenigen, die sich auf der Durchreise befinden;
  • Schüler, Studenten und Auszubildende, die täglich ins Ausland reisen, und Drittstaatsangehörige, die zum Zweck eines Studiums der dritten Stufe reisen;
  • Join Family Anwendungen;
  • Vorabklärungsanträge von De-facto-Partnern irischer Staatsangehöriger, De-facto-Partnern von Inhabern einer Beschäftigungserlaubnis für kritische Qualifikationen oder von Forschern aus Nicht-EWR-Ländern mit einer Aufnahmevereinbarung sowie von Familienangehörigen, die einem britischen Staatsangehörigen nach Irland folgen möchten;
  • Personen, die aus zwingenden familiären* oder geschäftlichen Gründen reisen;
  • Personen, die die Bestimmungen der EU-Freizügigkeitsrichtlinie in Anspruch nehmen können;
  • Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und von internationalen Organisationen eingeladene Personen, deren physische Anwesenheit für das reibungslose Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist, Militärpersonal und Polizeibeamte sowie humanitäre Helfer und Katastrophenschutzpersonal bei der Ausübung ihrer Aufgaben;
  • Passagiere im Transit;
  • Seeleute;
  • Journalisten, wenn sie ihre Aufgaben wahrnehmen.

Wir bitten die Antragsteller, bei der Antragstellung zu bedenken, dass die Bearbeitungszeiten weiterhin gelten. Aufgrund lokaler Pandemiemaßnahmen können die Öffnungszeiten der Visastellen und Vertretungen eingeschränkt sein. Darüber hinaus wird die am 28. Januar eingeführte Erweiterung der Liste der visumpflichtigen Länder zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Bearbeitung von Visumanträgen in diesen Ländern führen, was Verzögerungen bei den Bearbeitungszeiten und der Ausstellung von Bescheiden zur Folge haben kann. Wir werden unser Bestes tun, um diese Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Die aktuelle Bearbeitungszeit für Ihren Visumantrag finden Sie auf der Website der Visastelle oder Botschaft, an die Sie den Antrag gestellt haben. Sobald eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wurde, werden Sie von uns benachrichtigt. Wir bitten Sie daher, sich nicht mit der Visastelle oder der Botschaft in Verbindung zu setzen, um sich über den aktuellen Stand Ihres Antrags zu informieren, damit die Ressourcen auf die Bearbeitung der Anträge konzentriert werden können.

* Antragsteller, die aus zwingenden familiären Gründen reisen möchten, werden individuell beurteilt und sind weitgehend auf Notfälle beschränkt, die in einer familiären Situation auftreten können. Bei der Entscheidung über die Anträge werden die Umstände und Belege jedes einzelnen Falles geprüft. Wir wissen zwar, wie schwer es ist, von einem geliebten Menschen getrennt zu sein oder ein Familienereignis oder einen Meilenstein zu verpassen, doch leider stellen diese Gründe aufgrund von Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit derzeit keinen zwingenden familiären Grund für einen Antrag auf ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt dar.

Wenn Sie einen Antrag auf ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt stellen möchten und glauben, dass Ihr Antrag in eine dieser Notfall-/Prioritätskategorien fällt, können Sie den Antrag wie üblich online stellen. Bevor Sie mit Ihrem Online-Antrag fortfahren, sollten Sie sich bei der irischen Botschaft/dem irischen Honorarkonsulat/der irischen Visastelle vor Ort vergewissern, dass Ihr Antrag den Kriterien für Priorität/Dringlichkeit entspricht. Sobald Sie den Online-Antrag ausgefüllt haben, sollten Sie den Anweisungen auf der Übersichtsseite folgen, wo Sie Ihren Antrag einreichen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Kapazität der einzelnen Botschaften und Konsulate im Ausland zur Entgegennahme von Visumanträgen von den gesundheitspolitischen Beschränkungen abhängt, die an dem jeweiligen Ort gelten. Bitte informieren Sie sich auf der Website der jeweiligen Botschaft oder des Konsulats über weitere Einzelheiten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für die Einreise nach Irland ein Visum/eine Vorabgenehmigung benötigen, können Sie dies hier durch Eingabe Ihrer Staatsangehörigkeit überprüfen.

Diese Maßnahmen sollen unsere gesundheitspolitischen Beschränkungen des Reiseverkehrs, auch nach Irland und aus Irland heraus, unterstützen. Es wird daher dringend empfohlen, dass alle Personen, die keinen Nachweis über einen wesentlichen Reisezweck erbringen können, nicht nach Irland reisen sollten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Visum-/Vorabklärungsstatus oder ihrem Herkunftsort.

Bitte beachten Sie, dass alle Passagiere, die am Freitag, den 26. März, nach 4 Uhr morgens aus den bezeichneten Staaten in Irland eintreffen, eine Unterkunft in einer ausgewiesenen Quarantäneeinrichtung im Voraus buchen und für ihren Aufenthalt im Voraus bezahlen müssen. Weitere Informationen finden Sie unter hier.

Ab Mitternacht des 27. Januar 2021 müssen neben den Ländern, die vor diesem Datum visumpflichtig waren, nun auch die Passinhaber der folgenden Länder ein Einreise- bzw. Transitvisum beantragen, bevor sie nach Irland reisen können:

  • Argentinien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile
  • Kolumbien (Transitvisum jetzt erforderlich - dieses Land unterliegt bereits der Einreisevisumpflicht)
  • Ecuador (Transitvisum jetzt erforderlich - dieses Land unterliegt bereits der Einreisevisumspflicht)
  • Guyana
  • Paraguay
  • Peru (Transitvisum jetzt erforderlich - dieses Land unterliegt bereits der Einreisevisumpflicht)
  • Südafrika
  • Surinam (Transitvisum jetzt erforderlich - dieses Land unterliegt bereits der Einreisevisumpflicht)
  • Uruguay

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Hinweis | Brexit - Wichtiger Hinweis für Nicht-EWR-Familienangehörige von britischen Staatsangehörigen, die nach dem 31. Dezember 2020 nach Irland ziehen möchten
23. Dezember 2020

Ab dem 31. Dezember 2020, 23 Uhr, nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit, müssen alle Nicht-EWR-Familienangehörigen britischer Staatsangehöriger, die ihrem britischen Familienmitglied in Irland nachziehen oder es begleiten wollen, (je nach Staatsangehörigkeit) eine Vorabklärung oder ein Visum von außerhalb des Staates beantragen. 

Das Preclearance Scheme gilt nur , wenn ein britischer Staatsangehöriger nach dem 31. Dezember 2020 in Irland lebt. Wenn ein britischer Staatsangehöriger bis zu diesem Datum in Irland lebt, sind er und seine berechtigten Familienangehörigen aus Nicht-EWR-Staaten Begünstigte des Austrittsabkommens. 

Einzelheiten zu den Vorabklärungs- und Visaregelungen finden Sie hier: Nachzug von Familienangehörigen britischer Staatsbürger nach Irland und Grundsatzdokument - Brexit-Regelung für Nicht-EWR-Familienangehörige britischer Staatsbürger, die eine Einwanderungsgenehmigung im Lande beantragen.

Anträge werden von visumspflichtigen und nicht visumspflichtigen Staatsangehörigen gestellt und nach dem entsprechenden Grundsatzdokument beurteilt. Alle Anträge müssen von außerhalb Irlands gestellt werden und die Antragsteller müssen während der Bearbeitung ihres Antrags außerhalb des Landes bleiben. 

Visumspflichtige Staatsangehörige: Sie müssen nur einen Visumantrag im Rahmen der entsprechenden Regelung stellen. Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, wird in Ihrem Visum der Grund für Ihre Reise nach Irland angegeben.

Staatsangehörige, die kein Visum benötigen: Sie müssen eine Vorabgenehmigung beantragen, und wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben von der Vorabgenehmigungsstelle, das einem Einwanderungsbeamten am Einreisehafen vorgelegt werden muss.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst ab dem 31. Dezember 2020, 23 Uhr, ein Visum oder eine Vorabklärung über die Online Visa Preclearance Application Facility beantragen können.

 

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Bekanntmachung | Neues Antragsverfahren für Preclearance-Antragsteller

20. November 2020

Ab dem 21.11.2020 ändern sich die Preclearance-Verfahren für die folgenden bestehenden Systeme:

Alle Antragsformulare für die Vorabklärung werden auf das Online-Antragssystem AVATS übertragen. Anweisungen zur Beantragung und Nutzung des Antragssystems werden auf der entsprechenden Webseite für jede der oben genannten Regelungen bereitgestellt.

Anträge von visumpflichtigen und nicht visumpflichtigen Staatsangehörigen werden weiterhin nach den einschlägigen Richtlinien geprüft. Alle Anträge müssen von außerhalb Irlands gestellt werden und die Antragsteller müssen während der Bearbeitung ihres Antrags außerhalb des Landes bleiben.

  • Visumspflichtige Staatsangehörige: Die Anforderung, dass Sie zwei Verfahren (Vorabklärung und Visum) durchlaufen müssen, wird geändert. Sie werden kein Vorabklärungsschreiben mehr beantragen. Sie müssen nur noch einen Visumantrag im Rahmen der entsprechenden Regelung stellen. Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, wird in Ihrem Visum der Grund für Ihre Reise nach Irland angegeben. 
  • Staatsangehörige, die kein Visum benötigen: Sie werden weiterhin eine Vorabklärung beantragen, und wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben von der Vorabklärungsstelle, das einem Einwanderungsbeamten am Einreisehafen vorgelegt werden muss.
  • Übergangsfrist: Wir werden bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin Anträge annehmen, die im Rahmen der bisherigen Antragsverfahren eingereicht wurden, um sicherzustellen, dass die Anträge bearbeitet werden, die möglicherweise zum Zeitpunkt des Beginns der neuen Antragsverfahren oder kurz davor eingereicht worden sind.