Wenn ein Nicht-EWR-Bürger gerichtliche Dokumente besitzt, aus denen hervorgeht, dass er Bürger eines EU-Landes ist, er aber keinen EU-Pass hat, der diesen Status bestätigt, sollte er sicherstellen, dass er seine irische Einwanderungserlaubnis (Stempel 1 oder Stempel 2 usw.) auf dem neuesten Stand hält, um sich weiterhin rechtmäßig im Land aufhalten zu können, während er auf die Ausstellung seines EU-Passes wartet.
Wenn ein Nicht-EWR-Bürger vor der Ausstellung seines EU-Passes keine gültige irische Einwanderungserlaubnis besitzt, hat er kein Recht zu bleiben und sollte Vorkehrungen treffen, den Staat zu verlassen.
Bitte beachten Sie, dass die Einwanderungsbehörde einem Nicht-EWR-Bürger keine Einwanderungserlaubnis erteilt, nur um auf die Ausstellung seines EU-Passes zu warten.