Anträge auf Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen, die internationalen Schutz beantragen werden jetzt online gestellt. Um auf diesen Dienst zugreifen zu können, müssen Sie ein Online-Konto beim Irish Immigration Service einrichten. Hier finden Sie Informationen darüber wie man ein Online-Konto einrichtet.
Wir akzeptieren nur neue Bewerbungen über die Online-Formulare. Wenn Sie bereits eine Bewerbung an die E-Mail-Adresse [email protected] geschickt haben, bewerben Sie sich bitte nicht online.
Das Referat verzeichnet derzeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Infolgedessen verzögert sich die Bearbeitung der Anträge. Um weitere Tage zu vermeiden, vergewissern Sie sich bitte, dass Ihre Adresse beim Amt für internationalen Schutz auf dem neuesten Stand ist, da die Genehmigung dorthin geschickt wird.
Ab dem 29. Januar 2025 werden alle Arbeitsmarktzugangsgenehmigungen per E-Mail ausgestellt. Sie müssen unbedingt sicherstellen, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse bei der Beantragung über das ISD-Portal korrekt angeben, um Ihre Genehmigung zu erhalten.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen.
Verlängerungsanträge
Bitte reichen Sie die Anträge auf Verlängerung des Arbeitsmarktzugangs 1 Monat vor Ablauf Ihrer aktuellen Genehmigung ein.
Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten nach Beantragung des internationalen Schutzes eine erstinstanzliche Entscheidung des Amtes für internationalen Schutz erhalten haben, haben Sie keinen Anspruch auf Zugang zum Arbeitsmarkt und Ihr Antrag wird abgelehnt. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie berechtigt sind, bevor Sie einen Antrag auf Zugang zum Arbeitsmarkt stellen.
In diesem Abschnitt
Einführung
Bewerbern um internationalen Schutz kann eine Genehmigung für den Zugang zum Arbeitsmarkt erteilt werden.
Sie können diese Erlaubnis erhalten, wenn Sie mindestens 6 Monate auf die erste Entscheidung über Ihren Antrag auf internationalen Schutz gewartet haben. Das sind 6 Monate nach dem Datum, das auf Ihrem TRC (blaue Karte) als "Antrag erhalten" angegeben ist.
Wenn Sie diese erste Entscheidung innerhalb von 6 Monaten erhalten haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Arbeitsmarktzugangsgenehmigung.
Bitte lesen Sie die nachstehenden Informationen, um mehr über diese Genehmigung zu erfahren.
Über diese Genehmigung
Sie müssen einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, um eine Genehmigung für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Diese Erlaubnis ermöglicht Ihnen den Zugang zu Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit. Sie ist für 12 Monate gültig.
Sie können die Genehmigung verlängern, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten keine endgültige Entscheidung über Ihren Antrag auf internationalen Schutz erhalten haben. Eine endgültige Entscheidung liegt vor, wenn Sie alle Rechtsmittelverfahren abgeschlossen haben.
Bin ich förderfähig?
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie:
Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum des Eingangs Ihres Antrags keine erstinstanzliche Entscheidung über Ihren Antrag auf internationalen Schutz erhalten haben, wird Ihnen eine Genehmigung zugesandt.
Voraussetzung ist, dass Sie die anderen oben genannten Zulassungskriterien erfüllen.
Beantragung einer ersten LMA-Genehmigung
Um Ihre erste Genehmigung für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu beantragen, sollten Sie:
Bei den Ausweispapieren sollte es sich möglichst um einen Reisepass, einen Personalausweis oder eine Geburtsurkunde handeln.
Wie man eine Verlängerung beantragt
Um Ihre Genehmigung für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verlängern, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf Ihrer Genehmigung einen Antrag stellen:
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, stellt die ISD Ihnen ein Genehmigungsschreiben aus. Dieser wird ausgedruckt und per Post an die Adresse geschickt, die Sie beim Amt für internationalen Schutz angegeben haben.
Sobald Sie Ihre Arbeit aufnehmen, muss Ihr Arbeitgeber (oder Sie, wenn Sie selbständig sind) das unten stehende Meldeformular LMA5 ausfüllen. Das Formular LMA5 ist an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected]
Weitere Informationen
Für Antragsteller:
Ab dem 29. Januar 2025 werden alle Arbeitsmarktzugangsgenehmigungen per E-Mail ausgestellt. Sie müssen unbedingt sicherstellen, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse bei der Beantragung über das ISD-Portal korrekt angeben, um Ihre Genehmigung zu erhalten.
Für Arbeitgeber:
Um die Gültigkeit der Arbeitsmarktzugangsgenehmigung eines potenziellen Arbeitnehmers zu überprüfen, können Sie nachsehen, ob die Genehmigung von der folgenden offiziellen E-Mail-Adresse gesendet wurde: [email protected]. Vergewissern Sie sich außerdem, dass die Angaben in der Genehmigung mit den Angaben des Antragstellers übereinstimmen.
Die digitalen LMA-Genehmigungen werden auch bei Vorlage des erforderlichen LMA5-Formulars überprüft, das innerhalb von 21 Tagen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beim IPO unter [email protected] eingereicht werden muss.