Derzeit erhält die Abteilung für Aufenthalt und Genehmigungen im Inland sehr viele Anträge von Eltern irischer Kinder. Infolgedessen kommt es derzeit zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung von Post und Anträgen. Sobald die Anträge eingegangen sind und in unser System hochgeladen wurden, erhalten die Antragsteller eine Bestätigung. Wir tun alles, was wir können, um die Anträge so schnell wie möglich zu bestätigen.
In diesem Abschnitt
Was ist ein Elternteil eines Kindes mit irischer Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie Eltern eines Kindes sind, das die irische Staatsbürgerschaft besitzt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung.
Um diese Genehmigung zu beantragen, muss Ihr Kind einen irischen Reisepass besitzen. Darüber hinaus müssen Sie möglicherweise nachweisen, dass Sie der leibliche Elternteil des genannten Kindes sind. Dazu kann es erforderlich sein, uns die Geburtsurkunde Ihres Kindes vorzulegen, in der Sie als leiblicher Elternteil genannt sind. Möglicherweise ist auch ein DNA-Test erforderlich.
Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie sich wesentlich an der Betreuung des Kindes beteiligen.
Alle Anträge werden von Fall zu Fall geprüft.
Bin ich förderfähig?
Sie können förderfähig sein, wenn Sie alle folgenden Fragen mit "Ja" beantworten können:
Wie kann ich mich bewerben?
Wie Sie Ihren Antrag stellen, hängt von der Genehmigung ab, die Ihnen für die Einreise und den Aufenthalt im Land erteilt wurde.
Wählen Sie diejenige aus, die Ihre Situation beschreibt.
Wenn Sie entweder
a) mit einem gültigen Visum der Kategorie „D“ (Aufenthalt als Elternteil eines Kindes mit irischer Staatsangehörigkeit ) oder einem Visum der Kategorie „
“ in das Land eingereist sind,
b) als Staatsangehörige eines Landes, für das keine Visumpflicht besteht, bei der Einreise von der Grenzkontrollbehörde einen Stempel„Join Family“oder einen ähnlichen Stempel erhalten haben,
müssen Sie:
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Einwohnermeldeamt, indem Sie unser spezielles Kundenservice-Portal. Sie können sich für ein Konto registrieren oder sich bei Ihrem bestehenden Konto anmelden.
- Kommen Sie mit Ihrem irischen Kind und dem erforderlichen Unterlagen um Ihre Erlaubnis zu registrieren. Wenn Sie Ihre Erlaubnis nicht rechtzeitig registrieren lassen, kann dies dazu führen, dass künftige Anträge abgelehnt werden.
Wenn Sie eine gültige Erlaubnis haben, die im Staat registriert wurde, können Sie diese Erlaubnis erneuern online als Elternteil eines Kindes mit irischer Staatsbürgerschaft.
Ihre derzeitige Einwanderungserlaubnis kann Folgendes beinhalten: Stempel 1, 2, 3 oder 4.
Bitte beachten Sie, dass für diese Stempelkategorie eine Gebühr von 300 € für die Verlängerung einer Genehmigung erhoben wird.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ALLE folgenden Unterlagen einreichen:
- Ihr eigener Reisepass
- Ihre aktuelle irische Aufenthaltsgenehmigung (IRP) oder GNIB-Karte
- Der irische Reisepass Ihres Kindes
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Ein Nachweis über Ihre Adresse in Irland. Beispiele sind eine Haushaltsrechnung oder ein Kontoauszug.
- Ein Nachweis über die Adresse Ihres Kindes in Irland. Beispiele sind ein Schreiben des Hausarztes oder der Schule.
- Wenn Sie mit einem Kurzzeitvisum "C" in den Staat eingereist sind, oder
- Sie besitzen keine gültige Einwanderungserlaubnis, oder
- Ihre Erlaubnis ist abgelaufen und eine weitere Verlängerung wurde abgelehnt, oder
- Ihre örtliche Einwanderungsbehörde hat Ihnen die Registrierung als Elternteil eines Kindes mit irischer Staatsbürgerschaft verweigert
Sie müssen:
- Füllen Sie das Antragsformular für Eltern von Kindern irischer Staatsbürger aus, um die Erlaubnis zu erhalten, als Elternteil eines Kindes irischer Staatsbürger im Land zu bleiben.
- Denken Sie daran, das Formular zu speichern, nachdem Sie es vollständig ausgefüllt haben.
- Nutzen Sie unser spezielles Kundendienstportal, um Ihr ausgefülltes Formular und die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Sie können sich für ein Konto registrieren oder sich bei Ihrem bestehenden Konto anmelden.
- Bei Bedarf können weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden. Die Anfragen werden an Ihre E-Mail-Korrespondenzadresse geschickt.
Sie können einen Anwalt, einen Rechtsvertreter oder eine nichtstaatliche Stelle beauftragen, Ihnen bei der Antragstellung zu helfen. Allerdings müssen Sie der ISD schriftlich Ihr Einverständnis geben, dass diese in Ihrem Namen handeln darf.
Bitte beachten Sie: Unvollständige Bewerbungsformulare werden nicht bearbeitet.
Wie geht es weiter?
Wenn Ihre Bewerbung genehmigt wird
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird:
Möglicherweise wird Ihnen eine Stamp 4-Genehmigung erteilt. Diese Erlaubnis kann bis zu drei Jahre dauern, aber auch nur sechs Monate. Die Dauer hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab.
Sie müssen einen Termin mit Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde vereinbaren, um diese Erlaubnis zum ersten Mal zu registrieren.
- Wenn Sie in der Republik Irland wohnen, müssen Sie sich beim Registration Office, 13-14 Burgh Quay, Dublin 2, anmelden. Klicken Sie hier für weitere Informationen über einen Termin zu vereinbaren.
- Für alle nachfolgenden Verlängerungen Ihrer Genehmigung reichen Sie bitte ein online Antrag ein. Sie müssen eine Kopie Ihres Genehmigungsschreibens (sofern erteilt) als Teil Ihres Antrags hochladen.
Bitte beachten Sie: Ihre Zustimmung kann widerrufen werden, wenn wir später feststellen, dass Sie nicht berechtigt sind oder falsche Angaben gemacht haben. Dazu gehören unter anderem:
A. Informationen, die zeigen, dass Sie gegen die Bedingungen Ihrer Genehmigung verstoßen haben
B. Informationen über Ihren Charakter oder Ihr Verhalten, einschließlich Verurteilungen
C. Informationen, die belegen, dass Sie Ihre Erlaubnis nicht registriert haben.
Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird
Wir werden Sie schriftlich über die Ablehnung Ihrer Genehmigung und die Gründe dafür informieren.
Es gibt kein Berufungsverfahren. Sie können jedoch als Elternteil eines Kindes mit irischer Staatsangehörigkeit jederzeit erneut einen Antrag auf Erlaubnis stellen. Sie sollten die Gründe für die Ablehnung Ihres früheren Antrags sorgfältig prüfen.
Wenn Sie keine andere Einwanderungserlaubnis haben, können wir Ihnen eine Benachrichtigung über eine beabsichtigte Abschiebung gemäß Abschnitt 3 des Einwanderungsgesetzes von 1999 ausstellen.
Kontakt
Anfragen sollten über das spezielle Kundenservice-Portal. Sie können sich für ein Konto registrieren oder sich bei Ihrem bestehenden Konto anmelden.
Wenn Ihr Kind EU-Bürger ist, aber nicht die irische Staatsangehörigkeit besitzt, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für EU-Vertragsrechte.