In diesem Abschnitt
Einführung
Irland ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und bietet als solcher den Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und bestimmten Familienangehörigen Freizügigkeit.
Die einschlägige EU-Rechtsvorschrift ist die 2004 veröffentlichte "Richtlinie über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten" (Richtlinie 2004/38/EG).
Die irischen Rechtsvorschriften, mit denen diese Richtlinie umgesetzt wird, sind die 'Verordnung der Europäischen Gemeinschaften (Freizügigkeit) von 2015" (S.I. Nr. 548 von 2015) und 'European Communities (Free Movement of Persons) (Amendment) Regulations 2021" (S.I. No. 445 of 2021).
Nicht-EWR-Familienangehörige britischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Irland
Freizügigkeit
Die Richtlinie und die Verordnungen gelten für Bürger der Europäischen Union, Bürger der EWR-Mitgliedstaaten und Bürger der Schweiz, die in einen anderen Mitgliedstaat als den, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, ziehen oder sich dort aufhalten, sowie für ihre Familienangehörigen, die sie begleiten oder ihnen nachziehen.
Wenn Sie ein EWR-Bürger sind, der in Irland lebt, haben Sie möglicherweise das Recht, Familienangehörige zu sich zu holen, auch wenn diese selbst keine EWR-Bürger sind.
Wenn Sie kein EWR-Bürger sind, aber mit einem Familienmitglied aus dem EWR in Irland leben, können Sie als Familienmitglied eines EWR-Bürgers einen Antrag auf eine Aufenthaltskarte stellen. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine Aufenthaltskarte, die es Ihnen erlaubt, bis zu fünf Jahre lang in Irland zu leben und dort zu arbeiten oder Geschäfte zu tätigen.
Um als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers eine Aufenthaltskarte zu beantragen, müssen Sie entweder ein anspruchsberechtigter Familienangehöriger eines EWR-Bürgers sein oder als zugelassener Familienangehöriger eines EWR-Bürgers gelten.
Sie können keine "Aufenthaltskarte eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers" verwenden, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, um Ihren langfristigen Aufenthalt in Irland zu genehmigen. Ihre Aufenthaltskarte muss von den irischen Behörden ausgestellt werden.
Anspruchsberechtigter Familienangehöriger eines EWR-Bürgers
Anspruchsberechtigte Familienangehörige eines EWR-Bürgers mit Wohnsitz in diesem Staat sind:
Um eine Aufenthaltskarte als berechtigter Familienangehöriger zu beantragen, müssen sowohl Sie als auch Ihr Familienangehöriger aus dem EWR in Irland leben. Ihr Familienangehöriger aus dem EWR muss sein Recht auf Freizügigkeit in Irland wahrnehmen. Sie müssen entweder angestellt sein, eine selbständige Tätigkeit ausüben, ein Studium absolvieren oder im Staat mit ausreichenden Mitteln leben.
Wenn Sie ein anspruchsberechtigter Familienangehöriger sind und eine Aufenthaltskarte beantragen möchten, müssen Sie Folgendes ausfüllen Formular EUTR1. Bitte beachten Sie Merkblatt zum Formular EUTR1 bevor Sie Ihren Antrag ausfüllen und einreichen.
Sie können eine befristete Einwanderungserlaubnis erhalten, um im Land zu bleiben, während Ihr Antrag geprüft wird.
Zulässiger Familienangehöriger eines EWR-Bürgers
Zugelassene Familienangehörige eines EWR-Bürgers mit Wohnsitz in diesem Staat sind:
Der De-facto-Partner des EWR-Bürgers; oder
Familienangehörige eines EWR-Bürgers, die keine anspruchsberechtigten Familienangehörigen sind und die in dem Land, aus dem sie kommen,
- von dem EWR-Bürger abhängig ist; oder
- Mitglieder des Haushalts des EWR-Bürgers; oder
- Personen, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen der persönlichen Betreuung durch einen EWR-Bürger bedürfen.
Um eine Aufenthaltskarte als zugelassener Familienangehöriger zu erhalten, müssen sowohl Sie als auch Ihr Familienangehöriger aus dem EWR in Irland leben, und Ihr Familienangehöriger aus dem EWR muss sein Recht auf Freizügigkeit im Land ausüben. Sie müssen entweder angestellt oder selbständig sein oder über ausreichende Mittel verfügen.
Wenn Sie beantragen möchten, als zugelassener Familienangehöriger behandelt zu werden, müssen Sie Folgendes ausfüllen Formular EUTR1A. Bitte lesen Sie Merkblatt zum Formular EUTR1A bevor Sie Ihren Antrag ausfüllen und einreichen.
Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz
Wenn Sie ein EWR-Bürger sind, der seit mindestens fünf Jahren in diesem Staat lebt und die Vorschriften erfüllt, können Sie eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen.
Wenn Sie eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen am Formular EUTR2. Bitte lesen Sie Erläuterndes Merkblatt zum Formular EUTR2 bevor Sie Ihren Antrag ausfüllen und einreichen.
Daueraufenthaltskarte - Familienangehöriger eines EWR-Bürgers
Wenn Sie mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers im Land gelebt haben und die Vorschriften erfüllen, können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen. Diese Karte ist zehn Jahre lang gültig und erlaubt es dem Inhaber, in dem Staat zu arbeiten oder ein Unternehmen zu betreiben.
Wenn Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen möchten, sollten Sie den Antrag am Formular EUTR3 vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer derzeitigen Aufenthaltskarte stellen. Bitte lesen Sie Erläuterndes Merkblatt zum Formular EUTR3 bevor Sie Ihren Antrag ausfüllen und einreichen.
Beantragen Sie als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers die Beibehaltung einer Aufenthaltskarte
Unter bestimmten Umständen können Sie Ihre Aufenthaltskarte behalten, wenn Sie von Ihrem Familienangehörigen mit EWR-Staatsangehörigkeit geschieden sind, wenn Ihr Familienangehöriger mit EWR-Staatsangehörigkeit verstorben ist oder unter bestimmten Umständen, wenn Ihr Familienangehöriger mit EWR-Staatsangehörigkeit den Staat verlassen hat. Die Kriterien, die Sie erfüllen müssen, um Ihre Aufenthaltskarte zu behalten, sind im EUTR5-Antragsformular unter dem Abschnitt "Für wen ist dieses Formularbestimmt" aufgeführt.
Wenn Sie die Beibehaltung Ihrer Aufenthaltskarte beantragen möchten, sollten Sie einen Antrag stellen am Formular EUTR5. Bitte lesen Sie Merkblatt zum Formular EUTR5 bevor Sie Ihren Antrag ausfüllen und einreichen.
Beantragung einer Überprüfung
Wenn Ihr Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltskarte oder auf Gleichstellung mit einem zugelassenen Familienangehörigen eines EWR-Bürgers abgelehnt oder Ihre Aufenthaltskarte widerrufen wurde und Sie der Meinung sind, dass dem Entscheidungsbeamten ein tatsächlicher oder rechtlicher Fehler unterlaufen ist, können Sie eine Überprüfung dieser Entscheidung beantragen.
Ein Antrag auf Überprüfung ist zu stellen bei Formular EUTR4 innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Datum des Entscheidungsschreibens, das Sie erhalten haben, zu stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Ihnen zugestellten Entscheidungsschreiben. Bitte lesen Sie Erläuterndes Merkblatt zum Formular EUTR4 bevor Sie Ihren Antrag auf Überprüfung ausfüllen und einreichen.
Zusätzliche Details
Wenn zusätzlicher Platz benötigt wird, um Angaben zu den früheren Wohnadressen eines Antragstellers, eines EWR-Bürgers oder einer anderen verbundenen Person zu machen, Anhang A kann ausgefüllt und mit einem Antrag eingereicht werden, der am Formblatt EUTR2 oder Formblatt EUTR3. Bitte fotokopieren Sie es und fügen Sie es so oft wie nötig bei, um alle erforderlichen Angaben zu machen.
Falls zusätzlicher Platz benötigt wird, um Einzelheiten zu den Tätigkeiten des EWR-Staatsangehörigen für jedes der letzten fünf Jahre anzugeben, Anhang B kann ausgefüllt und zusammen mit einem Antrag eingereicht werden, der am Formblatt EUTR2 oder Formblatt EUTR3. Bitte fotokopieren Sie es und fügen Sie es so oft wie nötig bei, um alle erforderlichen Angaben zu machen.
Anhang C kann zusammen mit einem Antrag auf dem Formblatt EUTR1A, EUTR2 ausgefüllt und eingereicht werden oder EUTR5 um Angaben zu einem relevanten Dritten wie dem Ehepartner, Lebenspartner, Kind oder Betreuer des Antragstellers und/oder des EWR-Bürgers zu machen.
Anleitung zum Dokument
Beglaubigte Übersetzung von öffentlichen Dokumenten
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente erforderlichenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für Ihren Antrag akzeptiert werden können.
Weitere Einzelheiten zu mehrsprachigen Dokumenten finden Sie unter dem folgenden Link: https://e-justice.europa.eu/551/EN/public_documents.
Einreichung Ihrer Bewerbung
Die ausgefüllten Antragsformulare und Kopien der Nachweise sind per Einschreiben an folgende Adresse zu senden:
Abteilung EU-Vertragsrechte,
Immigration Service Delivery
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2 D02 XK70
Irland
Hinweis zum Datenschutz
Datenschutzhinweis in Bezug auf die Erhebung personenbezogener Daten durch die Abteilung EU-Vertragsrechte
Die Abteilung für EU-Vertragsrechte innerhalb der Einwanderungsbehörde des Justizministeriums kann Ihre personenbezogenen Daten erfassen. Der Zweck, zu dem diese personenbezogenen Daten erhoben werden können, ist die Beurteilung Ihres Anspruchs oder Ihres fortbestehenden Anspruchs auf Aufenthalt oder ständigen Aufenthalt in dem Staat.
Der für die Verarbeitung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten Verantwortliche ist das Justizministerium.
Unsere Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist Abschnitt 8 des Einwanderungsgesetzes von 2003 und die Erfüllung der Aufgaben des Justizministers in Bezug auf Asyl-, Einwanderungs- (einschließlich Visa) und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, wie sie im Gesetz über Minister und Sekretäre von 1924 (in seiner geänderten Fassung) festgelegt sind.
Bitte beachten Sie die Abteilung EU-Vertragsrechte für den Datenschutz für weitere Einzelheiten.
Anmeldung der Aufenthaltskarte
Wenn Ihr Antrag auf eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers genehmigt wird, erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben von der Abteilung für EU-Vertragsrechte. Anschließend müssen Sie Ihre Genehmigung bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Sie sollten sich sofort anmelden, um Lücken in Ihrer Erlaubnis zu vermeiden.
Sofern in Ihrem Genehmigungsschreiben nichts anderes angegeben ist, muss Ihr Familienangehöriger mit EWR-Staatsangehörigkeit Sie begleiten und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitbringen, wenn Sie Ihr örtliches Einwohnermeldeamt aufsuchen. Sie müssen Ihr Genehmigungsschreiben und einen Reisepass mitbringen, der von einer von der irischen Regierung anerkannten Behörde für Sie ausgestellt worden ist.
Wenn Sie in Dublin, Kildare, Meath oder Wicklow wohnen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt Burgh Quay. Der Besuch ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Wenn Sie nicht in Dublin, Kildare, Meath oder Wicklow wohnen, sollten Sie sich an Ihr örtliches Garda Síochána Registrierungsbüro um einen Termin zu vereinbaren. Die Teilnahme ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Sie sollten sich entweder telefonisch oder per E-Mail an Ihre örtliche Zulassungsstelle wenden, um einen Termin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten Ihres örtlichen Einwohnermeldeamtes finden Sie in dem Schreiben der Abteilung EU-Vertragsrechte.
Häufig gestellte Fragen
- Formular EUTR1 ist von jedem Nicht-EWR-Bürger auszufüllen, der als berechtigter Familienangehöriger eines in Irland lebenden EWR-Bürgers eine Aufenthaltskarte beantragt
- Formular EUTR1A ist von jedem Nicht-EWR-Bürger auszufüllen, der beantragt, als zugelassener Familienangehöriger eines in Irland lebenden EWR-Bürgers behandelt zu werden
- Formular EUTR2 ist von einem EWR-Staatsangehörigen auszufüllen, der eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen möchte und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Einklang mit den Verordnungen im Staat gelebt hat
- Formular EUTR3 ist von jedem Nicht-EWR-Bürger auszufüllen, der als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers eine Daueraufenthaltskarte beantragt. Der Nicht-EWR-Bürger muss als Familienangehöriger des EWR-Bürgers in Übereinstimmung mit den Verordnungen mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in dem Staat gelebt haben
- Formular EUTR4 sollte von Nicht-EWR-Bürgern ausgefüllt werden, die eine Überprüfung einer Entscheidung über die Ablehnung ihres Antrags beantragen möchten. Dieses Formular sollte auch von Nicht-EWR-Staatsangehörigen ausgefüllt werden, die eine Überprüfung einer Entscheidung über den Widerruf ihrer Aufenthaltserlaubnis für EU-Vertragsrechte beantragen möchten
- Formular EUTR5 ist vom Inhaber einer Aufenthaltskarte auszufüllen, der nach dem Tod oder dem Wegzug eines Familienangehörigen mit EWR-Staatsangehörigkeit oder im Falle einer Scheidung oder der Aufhebung einer Ehe sein Aufenthaltsrecht auf individueller und persönlicher Basis aufrechterhalten möchte.
Nein. Sie müssen sich in Irland aufhalten, um eine Aufenthaltskarte mit EU-Vertragsrechten zu beantragen.
Sie sollten nur Fotokopien aller Dokumente einreichen. Es sollten Farbfotokopien aller Seiten Ihres Reisepasses, einschließlich der leeren Seiten, eingereicht werden. Wenn Originaldokumente benötigt werden, wird die Abteilung für Vertragsrechte der EU diese Dokumente von Ihnen anfordern.
Ja. Wenn minderjährige Kinder von Nicht-EWR-Staatsangehörigen (einschließlich Kindern unter 16 Jahren) länger als drei Monate mit ihrem EWR-Familienangehörigen in dem Staat leben möchten, muss das entsprechende Antragsformular im Namen jedes Kindes ausgefüllt und eingereicht werden.
Abteilung EU-Vertragsrechte,
Immigration Service Delivery
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2 D02 XK70
Irland
Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen, die bei der Abteilung eingehen, kann es bis zu 6 Monate dauern, bis eine Entscheidung über die Anträge auf Aufenthaltskarten getroffen wird. Die Abteilung für EU-Vertragsrechte wird Ihnen per Einschreiben einen Brief zusenden, um Sie über die Entscheidung über Ihren Antrag zu informieren.
Die Anträge werden in der Regel in strikter chronologischer Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet - Einzelfälle werden nicht priorisiert.
Wenn Sie über den aktuellen Stand Ihres Antrags informiert werden möchten, können Sie sich per E-Mail an die Abteilung für Vertragsrechte der EU wenden [email protected]. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail sowohl Ihre Antrags- als auch Ihre Personen-ID-Nummer an.
Wenn Sie Ihre Antrags- und Personennummer noch nicht erhalten haben, sollten Sie in Ihrer E-Mail Angaben wie Ihren Namen, wie er in Ihrem Reisepass steht, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, den Namen Ihres EWR-Familienangehörigen und das Datum, an dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, angeben.
Bitte senden Sie uns nur dann eine E-Mail, wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit wir uns so viel Zeit wie möglich für die Bearbeitung der Anträge und die Überprüfung der Anträge nehmen können.
Wenn Sie ein berechtigter Familienangehöriger sind und die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, können Sie einen Einwanderungsstempel (vorübergehende Erlaubnis) erhalten, der gültig ist, solange Ihr Antrag bearbeitet wird.
Wenn Ihr Antrag auf Behandlung als zugelassener Familienangehöriger geprüft wurde und der Minister Sie als zugelassenen Familienangehörigen einstuft, kann Ihnen ein Einwanderungsstempel (befristete Erlaubnis) erteilt werden, der gültig ist, solange Ihr Antrag auf eine Aufenthaltskarte bearbeitet wird. Wenn Sie mit Ihrem Antrag keine ausreichenden Unterlagen eingereicht haben, kann diese vorübergehende Erlaubnis nicht erteilt werden.
Ja. Kurze Abwesenheiten vom Land haben keine Auswirkungen auf Ihren Antrag. Bei längeren Reisen sollten Sie jedoch die Abteilung EU-Vertragsrechte vor Ihrer Reise über das Reiseziel, die Dauer und den Zweck der Reise informieren. Die Abteilung EU-Vertragsrechte wird Sie über alle Fragen informieren, die sich ergeben oder die sich auf Ihren Antrag auswirken könnten.
Als De-facto-Partner eines EWR-Bürgers können Sie am Formular EUTR1A beantragen, als zugelassener Familienangehöriger eines EU-Bürgers behandelt zu werden. Ihre Beziehung sollte die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie und Ihr Partner haben in einer dauerhaften Beziehung zusammengelebt, die schon seit längerer Zeit besteht
- Sie und Ihr Partner beabsichtigen, auf unbestimmte Zeit zusammenzuleben
- Sie und Ihr Partner sind nicht so eng miteinander verwandt, dass dies ein Hindernis für die Ehe darstellt
- Weder Sie noch Ihr Partner sind mit einer anderen Person verheiratet, und alle früheren Beziehungen sind dauerhaft zerbrochen.
Ja. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem EWR-Bürger leben, sollten Sie den Antrag am Formular EUTR1. Anerkannte Lebenspartnerschaften werden genauso behandelt wie Anträge, die auf der Grundlage einer anerkannten Zivilehe gestellt werden.
Im Allgemeinen nein. Die Richtlinie gilt für EWR-Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat umziehen oder in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen leben, sowie für die Familienangehörigen, die sie begleiten oder ihnen in den Staat nachziehen (Artikel 3 der Richtlinie 2004/38/EG).
Ausnahmen können z. B. in folgenden Fällen gelten:
- Wenn Ihr Familienangehöriger, der kein EWR-Staatsangehöriger ist, zuvor eine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" besessen hat, die von einem anderen Mitgliedstaat gemäß Artikel 10 der Richtlinie ausgestellt wurde, und Sie und Ihr Familienangehöriger, der kein EWR-Staatsangehöriger ist, anschließend nach Irland gezogen sind, oder
- Wenn Sie als irischer Staatsbürger Ihr Recht auf Freizügigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt haben, bevor Sie nach Irland zurückkehren, und Ihr Familienangehöriger, der kein EWR-Staatsangehöriger ist, Sie bei der Rückkehr begleitet, nachdem er mit Ihnen als Familienangehöriger in diesem anderen Mitgliedstaat gewohnt hat.
EWR-Bürger können eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen, indem sie das folgende Formular ausfüllen Formular EUTR2.
Wenn Sie in Dublin wohnen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt am Burgh Quay wenden. Die Teilnahme ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Informationen zur Anmeldung, wenn Sie in Dublin wohnen.
Wenn Sie nicht in Dublin wohnen, sollten Sie sich an Ihre örtliche Registrierungsstelle der Garda Síochána wenden, um einen Termin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten Ihres örtlichen Einwohnermeldeamts sind zwar in dem Schreiben der Abteilung für EU-Vertragsrechte aufgeführt, aber die Abteilung für EU-Vertragsrechte ist nicht in das Eintragungsverfahren eingebunden.
Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.
Sie können eine Überprüfung der Entscheidung über die Ablehnung Ihres Antrags beantragen. Sie können dies tun, indem Sie Formular EU4 ausfüllen und innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids einreichen.
Sie können alle neuen, zusätzlichen oder aktualisierten Unterlagen beifügen, die Ihrer Meinung nach für Ihren Antrag auf Überprüfung hilfreich sein könnten. Sie brauchen keine Unterlagen erneut einzureichen, die Sie bereits mit Ihrem ursprünglichen Antrag eingereicht haben.
Wenn Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Erstantrags eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (Stempel 4) erteilt wurde, kann Ihnen diese auch während des Überprüfungsverfahrens gewährt werden. Wurde Ihnen in der Antragsphase keine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt, wird Ihnen diese während des Überprüfungsverfahrens nicht gewährt.
Ja. Die Gültigkeit einer Aufenthaltskarte wird durch vorübergehende Abwesenheit aus dem Staat, die 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, nicht beeinträchtigt. Sie sollten sich an die Abteilung EU-Vertragsrechte und an Ihr örtliches Einwohnermeldeamt wenden, wenn Sie beabsichtigen, den Staat für einen längeren Zeitraum als einen Monat zu verlassen. Die Abteilung EU-Vertragsrechte wird Sie über alle Fragen informieren, die sich ergeben oder die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltskarte beeinträchtigen könnten.
Ihre Aufenthaltskarte, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung der Europäischen Gemeinschaften (Freizügigkeit) von 2015 in ihrer geänderten Fassung ausgestellt wird, hat deklaratorischen Charakter. Das bedeutet, dass sie Rechte erklärt, die einer Person zustehen.
Wenn Sie oder Ihr EWR-Familienmitglied die Bestimmungen nicht mehr erfüllen, kann Ihre Aufenthaltskarte ungültig werden. Es ist wichtig, dass Sie die Abteilung für die Rechte aus dem EU-Vertrag so bald wie möglich über jede Änderung Ihrer Situation informieren.
Um sicherzustellen, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis keine Lücken aufweist, sollten Sie einen Antrag auf eine Daueraufenthaltskarte stellen Formular EUTR3 sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltskarte stellen.
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltskarte erhalten haben und sich Ihre Lebensumstände geändert haben, ist Ihre Aufenthaltskarte möglicherweise nicht mehr gültig.
Dies kann der Fall sein, wenn:
- Ihr Familienangehöriger, der Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist, ist verstorben oder hat den Staat verlassen oder
- Ihre Ehe mit dem EWR-Bürger wurde durch Scheidung oder Ungültigkeitserklärung aufgelöst.
Um festzustellen, ob Ihre Aufenthaltskarte noch gültig ist, müssen Sie einen Antrag stellen auf Formular EUTR5 einen Antrag auf Beibehaltung Ihres Aufenthaltsrechts stellen.
Ja. Ihre Aufenthaltsgenehmigung kann nur bis zum Ablauf Ihres aktuellen Reisepasses registriert werden. Wenn also Ihr Reisepass während der Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltsgenehmigung abläuft, müssen Sie zu Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt gehen, um den Rest Ihrer Genehmigung in Ihren neuen Reisepass eintragen zu lassen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird nur für die voraussichtliche Dauer Ihres Aufenthalts in Irland erteilt. Wenn Sie sich zum Beispiel für die Dauer eines Arbeitsvertrags oder eines Studiengangs in Irland aufhalten, wird die Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer Ihres Aufenthalts im Land erteilt. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, müssen Sie die Gesetze des Staates befolgen und dürfen nicht in kriminelle Aktivitäten verwickelt werden.
Wenn Ihr aktueller Reisepass während Ihrer Genehmigung abläuft, müssen Sie sich an Ihr örtliches Einwohnermeldeamt wenden, sobald Sie Ihren neuen Reisepass erhalten haben.
Ein Antrag (Formular EUTR5) kann gestellt werden, wenn Ihr Familienangehöriger mit EWR-Staatsangehörigkeit verstorben ist oder den Staat verlassen hat oder wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft mit dem EWR-Staatsangehörigen rechtmäßig aufgelöst wurde.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Scheidungsurkunde vorlegen müssen, wenn Sie die Beibehaltung einer Aufenthaltskarte aufgrund der Auflösung Ihrer Ehe beantragen wollen. Sie können die Beibehaltung der Aufenthaltskarte nicht beantragen, wenn das Scheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Wenn Sie Inhaber einer Aufenthaltskarte sind, haben Sie Anspruch auf eine Daueraufenthaltskarte, wenn Sie fünf Jahre lang ununterbrochen gemäß den Vorschriften im Land gelebt haben. Sie sollten einen Antrag auf eine Daueraufenthaltskarte stellen am Formular EUTR3 sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltskarte.
Nein. Ihr Antrag auf Beibehaltung einer Aufenthaltskarte auf individueller und persönlicher Basis (Formular EUTR5) muss genehmigt werden, bevor Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen können (Formblatt EUTR3).
Bitte beachten Sie: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen sollen Antragstellern bei ihren Kontakten mit der Abteilung für EU-Vertragsrechte helfen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind nur als Orientierungshilfe gedacht.