In diesem Abschnitt
Was sind EU-Vertragsrechte?
Die Rechte aus dem EU-Vertrag ermöglichen die Freizügigkeit in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Das bedeutet, dass EU-Bürger und ihre Familienangehörigen ein anderes EU-Land besuchen, in es einreisen oder dort leben dürfen, wenn sie bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet auch, dass sie in Bezug auf das Recht die gleiche Behandlung erfahren wie die Bürger des betreffenden Landes:
Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Steuern
Zugang zu Ausbildung und Gewerkschaften
Zugang zu Bildung für Sie und Ihre Kinder.
Für wen gilt sie?
EU-Bürger
Die Freizügigkeit in Irland gilt für alle Personen aus der Europäischen Union (EU), die sich aus 27 Ländern, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz zusammensetzt.
Wenn Sie von einem anderen Mitgliedstaat eine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" erhalten haben, können Sie sich für Ihren langfristigen Aufenthalt in Irland nicht darauf verlassen. Ihre Aufenthaltskarte muss von den irischen Einwanderungsbehörden ausgestellt werden.
Qualifizierende Familienmitglieder
Berechtigte Familienangehörige können sein:
Erlaubte Familienmitglieder
Zugelassene Familienangehörige können sein:
Der De-facto-Partner eines EU-, EWR- oder Schweizer Bürgers. Eine "De-facto-Beziehung" bedeutet, dass Sie und Ihr Partner ein gemeinsames Leben führen, als wären Sie verheiratet. Eine De-facto-Beziehung sollte die folgenden Kriterien erfüllen:
- Beide Partner haben in einer dauerhaften Beziehung zusammengelebt, die schon seit längerer Zeit besteht
- Beide Partner beabsichtigen, auf unbestimmte Zeit zusammenzuleben
- Keiner der beiden Partner ist mit dem anderen blutsverwandt
- Keiner der beiden Partner ist in einer Beziehung mit einer anderen Person.
Familienangehörige von EU-, EWR- oder Schweizer Bürgern, die:
- von dem EU-, EWR- oder Schweizer Bürger abhängig sind, solange er sich in dem Land aufhält, aus dem er kommt, oder
- Mitglieder des Haushalts eines EU-, EWR- oder Schweizer Bürgers, solange sie sich in dem Land aufhalten, aus dem sie kommen, oder
- Personen, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen unbedingt die persönliche Betreuung eines EU-, EWR- oder Schweizer Bürgers benötigen.
Der Minister wird Ihren Antrag prüfen und kann entscheiden, Sie als zugelassenen Familienangehörigen zu behandeln. Wenn der Minister beschließt, Sie als zugelassenen Familienangehörigen zu behandeln, können Sie eine vorübergehende Einwanderungserlaubnis erhalten, um in Irland zu bleiben, während Ihr Antrag bearbeitet wird.
Wenn Sie Ihrem Antrag keine ausreichenden Unterlagen beigefügt haben, kann es sein, dass Sie keinen Stempel für eine vorübergehende Einwanderungserlaubnis erhalten.
Irische Bürger
Im Allgemeinen gelten die Rechte aus dem EU-Vertrag nicht für irische Staatsbürger oder ihre Familienangehörigen. Diese Rechte gelten für EWR-Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat als ihren eigenen ziehen oder dort leben, sowie für ihre Familienangehörigen, die sie in diesen Staat begleiten oder ihnen dort nachziehen (gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2004/38/EG).
In bestimmten Situationen können jedoch Ausnahmen gelten, wie z. B.:
Wenn Ihr Familienmitglied, das nicht aus dem EWR stammt, zuvor eine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" besaß, die von einem anderen Mitgliedstaat gemäß Artikel 10 der Richtlinie ausgestellt wurde, und Sie beide seitdem nach Irland gezogen sind
Wenn Sie als irischer Staatsbürger Ihr Recht auf Freizügigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt haben, bevor Sie nach Irland zurückkehren, und Ihr Familienmitglied, das nicht aus dem EWR stammt und mit Ihnen in diesem Staat gelebt hat, Sie zurückbegleitet.
Kann ich mich als Familienangehöriger eines EU/EWR-Bürgers oder eines Schweizers bewerben?
Was sind die Kriterien für eine Bewerbung?
Die Zuschussfähigkeit hängt von folgenden Faktoren ab
Ihre Beziehung zu einem EWR-Bürger. Dies bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie deren Ehepartner, Lebenspartner, De-facto-Partner, Elternteil, Großelternteil, Kind, Enkelkind oder ein anderes nahes Familienmitglied sind
Wie lange Ihr Familienmitglied mit EU-Staatsangehörigkeit schon hier lebt. Um länger als drei Monate in Irland bleiben zu können, müssen Sie ein im Vertrag verankertes Recht in Irland ausüben. Das bedeutet, dass Ihr Familienmitglied mit EU-Staatsangehörigkeit entweder sein Recht auf Arbeit, Selbstständigkeit, Studium (nur für qualifizierte Familienangehörige) oder Selbstversorgung wahrnehmen sollte.
Bewerbungen im Land
Sie müssen sich in dem Land aufhalten, um EU-Vertragsrechte zu beantragen. Sie können die Erlaubnis im Rahmen der EU-Vertragsrechte nicht von außerhalb des Landes aus beantragen, in dem Sie die Erlaubnis beantragen.
Welche Art von Antrag sollte ich stellen?
Sie müssen einen Antrag stellen, um als zugelassener Familienangehöriger eingestuft zu werden, wenn Sie beabsichtigen, länger als drei Monate nach Ihrer Ankunft in Irland zu bleiben.
Um einen Antrag auf Einstufung als zugelassener Familienangehöriger stellen zu können, müssen sowohl Sie als auch Ihr Familienangehöriger aus der EU, dem EWR oder der Schweiz in Irland leben.
- Ihr Familienmitglied aus der EU, dem EWR oder der Schweiz muss sein Recht auf Freizügigkeit in Irland ausüben. Das bedeutet, dass sie entweder angestellt oder selbständig sind oder in Irland mit ausreichenden Mitteln leben.
Beantragung der Einstufung als zugelassener Familienangehöriger:
Sie müssen eine Aufenthaltskarte beantragen, wenn Sie beabsichtigen, länger als drei Monate nach Ihrer Ankunft in Irland zu bleiben.
Um als qualifiziertes Familienmitglied eine Aufenthaltskarte beantragen zu können, müssen sowohl Sie als auch Ihr Familienmitglied aus der EU, dem EWR oder der Schweiz in Irland leben.
- Ihr Familienmitglied aus der EU, dem EWR oder der Schweiz muss sein Recht auf Freizügigkeit in Irland ausüben. Das bedeutet, dass sie entweder angestellt sind, eine selbständige Tätigkeit ausüben, ein Studium absolvieren oder mit ausreichenden Mitteln in Irland leben.
Zur Beantragung einer Aufenthaltskarte:
Je nach Ihren Lebensumständen kann Ihnen eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung für Irland erteilt werden, während Ihr Antrag bearbeitet wird.
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie eine Aufenthaltskarte, die bis zu fünf Jahre lang gültig ist. Wenn Sie beabsichtigen, sich weniger als fünf Jahre in Irland aufzuhalten, können wir Ihnen eine Aufenthaltskarte für den Zeitraum ausstellen, den Sie hier zu leben beabsichtigen.
HINWEIS: Sie müssen sich in Irland aufhalten, um eine Aufenthaltskarte für Vertragsrechte zu beantragen. Sie können sie nicht beantragen, bevor Sie ins Land kommen.
Sie sind berechtigt, eine Daueraufenthaltskarte zu beantragen, wenn:
- Sie sind im Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte
- Sie leben seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen in Irland als Familienmitglied eines EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgers
- Ihr Antrag auf Beibehaltung des Aufenthaltsrechts wurde genehmigt
- Solange Sie hier wohnen, haben Sie sich an alle Vorschriften gehalten.
Die Daueraufenthaltskarte ist zehn Jahre lang gültig. Sie erlaubt es Ihnen, in dem Staat zu arbeiten oder ein Unternehmen zu betreiben.
Zur Beantragung einer Daueraufenthaltskarte:
- Verwenden Sie Formular EUTR3. Wir empfehlen Ihnen, dies sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer aktuellen Aufenthaltskarte zu tun. So stellen Sie sicher, dass es keine Lücken in Ihrer Aufenthaltserlaubnis gibt
- Lesen Sie Erläuterndes Merkblatt zum Formular EUTR3 bevor Sie Ihren Antrag ausfüllen und uns zusenden
- Verwendung Formular Anhang A wenn Sie zusätzlichen Platz für frühere Wohnadressen der letzten fünf Jahre benötigen
- Verwenden Sie Formular Anhang B wenn Sie zusätzlichen Platz für Angaben zu Ihrer Arbeits- oder Studientätigkeit in den letzten fünf Jahren benötigen.
Wenn Sie EU-, EWR- oder Schweizer Bürger sind und in Irland leben, können Sie möglicherweise eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen. Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben fünf Jahre oder länger ununterbrochen in Irland gelebt
- Sie haben sich während Ihrer Zeit hier an alle Vorschriften gehalten
Die Daueraufenthaltsbescheinigung ist zehn Jahre lang gültig.
Zur Beantragung einer Daueraufenthaltsbescheinigung:
Ihr Wohnsitz oder Ihre Beziehungssituation kann sich ändern. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, dem Amt jede Änderung mitzuteilen, da Sie möglicherweise Ihr Recht auf Aufenthalt in diesem Staat behalten können. Diese Änderung der Umstände kann Folgendes umfassen:
- Sie werden geschieden oder Ihre Ehe mit einem EU-, EWR- oder Schweizer Bürger wird annulliert oder aufgelöst. Sie können keinen Antrag auf Beibehaltung Ihres Aufenthaltsrechts (Aufenthaltskarte) stellen, wenn das Scheidungs-, Annullierungs- oder Auflösungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist
- Ihr Familienmitglied mit EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft ist verstorben
- Ihr Familienangehöriger aus der EU, dem EWR oder der Schweiz hat das Land verlassen und Sie haben das Sorgerecht für ein Kind Ihres Familienangehörigen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, das unter 18 Jahre alt ist oder sich in Vollzeitausbildung befindet.
Beantragung oder Beibehaltung Ihres Aufenthaltsrechts im Staat:
Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen Sie eine Überprüfung einer Entscheidung über Ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung beantragen können:
- Wenn Ihr Antrag auf eine Aufenthaltskarte/ein Dokument oder eine Daueraufenthaltskarte/ein Dokument abgelehnt wurde
- Wenn Ihr Antrag auf Gleichstellung mit einem zugelassenen Familienangehörigen eines EU-, EWR- oder Schweizer Bürgers abgelehnt wurde
- Wenn Ihr Antrag auf Erteilung einer Daueraufenthaltsbescheinigung abgelehnt wurde
- Wenn Ihr Antrag auf Beibehaltung Ihres Aufenthaltsrechts im Staat abgelehnt oder nicht angenommen wurde
- Wenn Ihre Aufenthaltskarte/Ihr Dokument widerrufen wurde und Sie der Meinung sind, dass der Entscheidungsbeamte einen tatsächlichen oder rechtlichen Fehler begangen hat.
Beantragen Sie eine Überprüfung Ihres Falles:
- Verwenden Sie Formular EUTR4. Dies sollte innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt Ihres Bescheids geschehen. Weitere Informationen finden Sie in dem Ihnen zugesandten Bescheid
- Lesen Sie Erläuterndes Merkblatt zum Formular EUTR4 bevor Sie Ihren Antrag auf Überprüfung ausfüllen und an uns senden.
Im Juni 2016 stimmte das Vereinigte Königreich für den Austritt aus der EU. Ein Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU trat im Februar 2020 in Kraft. Dieses Abkommen hatte in Irland Gesetzeskraft und sah eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vor.
Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Teil der EU. Bürger des Vereinigten Königreichs haben jedoch das Recht, frei in Irland zu leben und zu arbeiten. Dies wird durch das Abkommen zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich über den gemeinsamen Reiseverkehr (Common Travel Area, CTA) ermöglicht. Im Rahmen des CTA haben britische Bürger auch das Recht, frei zwischen den beiden Ländern zu reisen. Wenn ein britischer Staatsbürger vor dem Austrittsabkommen in Irland wohnhaft war, können seine Familienangehörigen, die nicht dem EWR angehören, eine Genehmigung erhalten.
Nicht-EWR-Familienangehörige britischer Staatsbürger, die vor dem 31. Dezember 2020 in Irland gelebt haben
Die irische Regierung hat Regelungen für Personen von außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz eingeführt, die Familienangehörige eines britischen Bürgers sind. Sie galten auch für einen Angehörigen eines britischen Staatsbürgers. In beiden Fällen war das Familienmitglied des britischen Staatsbürgers im Besitz einer gültigen irischen Aufenthaltsgenehmigung (Irish Resident Permit, IRP).
Die Arrangements waren:
- Alle Familienangehörigen eines britischen Staatsbürgers, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, erhielten die gleichen Aufenthaltsgenehmigungen wie zuvor. Das bedeutet, dass Sie weiterhin in Irland leben, arbeiten oder studieren können
- Um sich zu qualifizieren, müssen Sie bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 hier gelebt haben und dies auch weiterhin tun und zu diesem Zeitpunkt eine gültige Erlaubnis im Rahmen der EU-Vertragsrechte besitzen
- Sie haben einfach Ihre derzeit gültige IRP-Karte online gegen eine neue Karte ausgetauscht, auf der steht, dass Sie das Austrittsabkommen in Anspruch genommen haben.
Die Frist für den Umtausch Ihres IRP war der 30. Juni 2022.
Nicht-EWR-Familienmitglieder britischer Staatsbürger, die nach dem 31. Dezember 2020 nach Irland gekommen sind, deren Familienmitglied britischer Staatsbürger aber vor dem 31. Dezember 2020 in Irland lebte
Die irische Regierung hat auch Regelungen für Personen von außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz eingeführt, die nach dem 31. Dezember 2020 nach Irland reisen, um ihren Familienangehörigen mit britischer Staatsbürgerschaft nachzuholen. Diese Regelungen gelten auch für Angehörige eines britischen Staatsbürgers. In beiden Fällen muss der britische Staatsbürger vor dem 31. Dezember 2020 in Irland gelebt haben und dies auch weiterhin tun.
Die Arrangements waren:
- Familienangehörige eines britischen Staatsbürgers, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, können bei der Abteilung für EU-Vertragsrechte einen Aufenthaltstitel mit dem Formular EUTR1A (zugelassener Familienangehöriger) oder EUTR1 (qualifizierter Familienangehöriger) beantragen.
- Um die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie vor Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 ein Familienmitglied des britischen Staatsbürgers gewesen sein, es sei denn, Sie sind ein minderjähriges Kind des britischen Staatsbürgers, und der britische Staatsbürger muss vor dem 31. Dezember 2020 in Irland gelebt haben und dies weiterhin tun
- Der britische Staatsbürger muss seine Rechte in Irland ausüben. Das bedeutet, dass er entweder angestellt ist, eine selbständige Tätigkeit ausübt, ein Studium absolviert (nur qualifizierte Familienangehörige) oder in Irland mit ausreichenden Mitteln lebt
- Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie den Status eines Begünstigten des Austrittsabkommens in Irland. Das bedeutet, dass Sie in Irland leben, arbeiten oder studieren können.
Für weitere Informationen über diese Vereinbarungen klicken Sie hier.
Britische Staatsbürger, die ab dem 1. Januar 2021 in Irland leben möchten, und ihre Familienangehörigen, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen und ihnen nachziehen
Es wurden neue Regelungen für Nicht-EU-, EWR- oder Schweizer Bürger eingeführt, die ihren in Irland lebenden britischen Familienangehörigen nachziehen können, wenn der britische Bürger ab dem 1. Januar 2021 in Irland lebt oder wenn der Nicht-EU-, EWR- oder Schweizer Bürger nach dem 31. Dezember 2020 ein Familienangehöriger des britischen Bürgers wurde. Diese Regelungen werden von der Abteilung für EU-Vertragsrechte nicht behandelt.
Für weitere Informationen über diese Vereinbarungen klicken Sie hier.
Weitere Punkte, die Sie bei der Einreichung Ihrer Bewerbung beachten sollten
- Legen Sie bitte nur Fotokopien Ihrer Dokumente vor. Achten Sie darauf, dass alle Seiten Ihres Reisepasses, auch die leeren, als Farbfotokopien eingereicht werden. Falls Originaldokumente benötigt werden, wird sich die Abteilung EU-Vertragsrechte direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um diese anzufordern.
- Minderjährige Kinder von Nicht-EWR-Staatsangehörigen, einschließlich derjenigen unter 16 Jahren, die beabsichtigen, länger als drei Monate mit ihrem EWR-Familienangehörigen in dem Staat zu leben, müssen ein ausgefülltes Antragsformular in ihrem Namen einreichen lassen.
Die ausgefüllten Bewerbungen und die entsprechenden Nachweise sind zu richten an:
Abteilung EU-Vertragsrechte
Immigration Service Delivery
Justizministerium
13-14 Burgh Quay
Dublin 2, D02 XK70
Wie geht es weiter?
Es kann bis zu sechs Monate dauern, bis Sie eine Entscheidung über Ihren Antrag erhalten.
Für Aktualisierungen Ihrer Anwendung registrieren Sie sich bitte oder loggen Sie sich in Ihr Kundenservice-Konto.
Bitte senden Sie uns nur dann eine E-Mail, wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit wir uns so viel Zeit wie möglich für die Bearbeitung der Anträge und die Überprüfung der Anträge nehmen können.
Bitte beachten Sie: Kurze Reisen außerhalb des Staates haben keinen Einfluss auf Ihren Antrag. Bei längeren Reisen informieren Sie die Abteilung für EU-Vertragsrechte vor Ihrer Abreise über das Reiseziel, die Dauer und den Zweck. Dort wird man Sie über mögliche Probleme informieren, die sich auf Ihren Antrag auswirken könnten.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist
Ihr Antrag auf eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU-, EWR- oder Schweizer Bürgers kann erfolgreich sein. Wenn dies der Fall ist, werden die folgenden Schritte eingeleitet:
- 1
Sie werden ein Genehmigungsschreiben von der Abteilung für EU-Vertragsrechte erhalten. Darin finden Sie Einzelheiten zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Irland.
- 2
Sie müssen dann
Ihre Erlaubnis registrieren lassen bei der Registrierungsstelle am Burgh Quay in Dublin registrieren lassen. Sie sollten dies sofort tun, um Lücken in Ihrer Genehmigung zu vermeiden.
- 3
Sofern in Ihrem Genehmigungsschreiben nichts anderes angegeben ist, muss Ihr Familienangehöriger, der Staatsangehöriger eines EWR-Landes ist, Sie zum Standesamt begleiten. Er muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitbringen, wenn Sie kommen.
- 4
Sie müssen Ihr Genehmigungsschreiben und einen Reisepass mitbringen, der von einer von der irischen Regierung anerkannten Behörde ausgestellt wurde.
- 5
Wenn Sie in der Republik Irland wohnen, müssen Sie sich an die Zulassungsstelle in Burgh Quay wenden. Die Teilnahme ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Aufenthaltskarte erhalten haben, hat eine vorübergehende Abwesenheit von bis zu sechs Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Karte. Wenn Sie jedoch planen, den Staat für mehr als einen Monat zu verlassen, sollten Sie sich an die Abteilung für EU-Vertragsrechte und an Ihre örtliche Meldebehörde wenden. Dort wird man Sie über alle möglichen Probleme informieren, die die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltskarte beeinträchtigen könnten.
Wenn Ihre Bewerbung erfolglos ist
Es kann sein, dass Ihr Antrag auf eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU-, EWR- oder Schweizer Bürgers nicht erfolgreich war.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Überprüfung zu beantragen.
Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen Sie die Überprüfung einer Entscheidung über Ihren Aufenthaltsantrag oder Ihren Aufenthaltsstatus beantragen können:
Wenn Ihr Antrag auf eine Aufenthaltskarte oder ein Dokument abgelehnt wurde
Wenn Ihr Antrag auf eine Daueraufenthaltskarte, ein Dokument oder eine Bescheinigung abgelehnt wurde
Wenn Ihr Antrag auf Gleichstellung mit einem zugelassenen Familienangehörigen eines EU-, EWR- oder Schweizer Bürgers abgelehnt wurde
Wenn Ihre Aufenthaltskarte widerrufen wurde und Sie der Meinung sind, dass der Entscheidungsbeamte einen tatsächlichen oder rechtlichen Fehler begangen hat
An wen kann ich mich sonst noch wenden, wenn ich mit einer Entscheidung über meinen Antrag unzufrieden oder im Unklaren bin?
Der EU-weite SOLVIT-Dienst ist für Sie verfügbar.
SOLVIT ist ein Dienst, der sich mit Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung des Unionsrechts durch ein EU-Land befasst. In jedem EU-Land gibt es eine SOLVIT-Stelle. Wenn Sie ein Anliegen haben, können Sie sich an das EU-Land Ihres Familienmitglieds wenden, das versuchen wird, die Angelegenheit mit dem anderen betroffenen EU-Land, in diesem Fall Irland, zu klären. Wenn Sie sich an SOLVIT wenden, kann das Problem möglicherweise gelöst werden. Wenn ein Problem nicht zufriedenstellend gelöst wird, können Sie immer noch eine formelle Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen.
Einschlägige Links
Beglaubigte Übersetzung von öffentlichen Dokumenten
Staatlich ausgestellte amtliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- oder Scheidungsurkunden, die von einem Staat innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, müssen nicht von den Mitgliedstaaten als echt beglaubigt werden. Eine Übersetzung dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn auch ein mehrsprachiges Standardformular (MSF) vorgelegt wird. Solche MSF-Formulare sind auf Anfrage bei den Mitgliedstaaten erhältlich. Wenn Sie kein MSF vorlegen, müssen diese Dokumente erforderlichenfalls ins Englische oder Irische übersetzt werden, damit sie als Nachweis für Ihren Antrag akzeptiert werden können.
Weitere Einzelheiten zu mehrsprachigen Dokumenten finden Sie unter dem folgenden Link: https://e-justice.europa.eu/551/EN/public_documents
Abteilung für EU-Vertragsrechte Datenschutzhinweis
Die Abteilung für EU-Vertragsrechte innerhalb der Einwanderungsbehörde des Justizministeriums kann Ihre personenbezogenen Daten erfassen. Der Zweck, zu dem diese personenbezogenen Daten erhoben werden können, ist die Beurteilung Ihres Anspruchs oder Ihres fortbestehenden Anspruchs auf Aufenthalt oder ständigen Aufenthalt in dem Staat.
Der für die Verarbeitung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten Verantwortliche ist das Justizministerium.
Unsere Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist Abschnitt 8 des Einwanderungsgesetzes von 2003 und die Erfüllung der Aufgaben des Justizministers in Bezug auf Asyl-, Einwanderungs- (einschließlich Visa) und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, wie sie im Gesetz über Minister und Sekretäre von 1924 (in seiner geänderten Fassung) festgelegt sind.
Bitte beachten Sie die Abteilung EU-Vertragsrechte für den Datenschutz für weitere Einzelheiten.
Antragsformulare
Die folgenden Links zu Antragsformularen, Merkblättern, die Ihnen bei der Antragstellung helfen sollen, und Anhangsformularen könnten für Sie von Nutzen sein.
Antragsformulare
Erläuternde Broschüren
Formulare im Anhang
Weitere Informationen
Die folgenden Links und Informationsquellen können Ihnen und Ihrer Familie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte aus dem EU-Vertrag behilflich sein.
EU-Gesetze, die für das Leben in Irland gelten
Die wichtigsten EU- und irischen Rechtsvorschriften, die Ihr Recht, in Irland zu leben, regeln, sind
EU-Gesetze
Richtlinie 2004/38/EG. Dies ist eine Richtlinie über das Recht der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten. Sie wurde im Jahr 2004 veröffentlicht.
Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft2019/C 384 I/01. In diesem Abkommen sind die Modalitäten des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union sowie die Auswirkungen auf die Bürger des Vereinigten Königreichs und ihre Familienangehörigen festgelegt.
Irische Vorschriften
Verordnung der Europäischen Gemeinschaften (Freizügigkeit) von 2015 (S.I. Nr. 548 von 2015). Mit diesen Rechtsvorschriften wird die Richtlinie 2004/38/EG in Kraft gesetzt.
Europäische Gemeinschaften (Freizügigkeit) (Änderung) Verordnung 2021 (S.I. Nr. 445 von 2021). Dieses Gesetz setzt die Richtlinie 2004/38/EG in Kraft und sollte zusammen mit den irischen Verordnungen von 2015 gelesen werden.
Die Richtlinie und die Verordnungen gelten für Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz, die nach Irland ziehen. Sie gelten auch für Familienangehörige, die sie begleiten oder ihnen nachziehen.
European Union (Withdrawal Agreement) (Citizens' Rights) Regulations 2020 (S.I. No 728 of 2020). Das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, das im Februar 2020 in Kraft trat. Dieses Abkommen hatte in Irland Gesetzeskraft und sah eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vor. Diese Verordnungen setzen die Auswirkungen des Austrittsabkommens in Irland in Bezug auf den Aufenthalt im Staat nach dem 31. Dezember 2020 in Gang.